Herzlich Willkommen zu einem weiteren Blogbeitrag über mein sechswöchiges Praktikum im Verfassungssenat von Costa Rica!
Mein Arbeitstag begann jeden Tag um 7:30 und endete um 16:30, mit einer Stunde Mittagspause von 12:00-13:00. Für mich galten also die gleichen Arbeitszeiten wie für alle anderen Mitarbeitenden. In der ersten Woche hatte ich Zeit, um mich mit den Arbeitsweisen des Gerichts vertraut zu machen. Dafür habe ich ein Buch über das costa-ricanische Verfassungsprozessrecht ausgeliehen bekommen, in welchem ich die relevantesten Kapitel gelesen habe. Wenngleich ich das Gefühl habe, durch meine Kurse in Spanischem Recht gut auf das Fachvokabular vorbereitet worden zu sein, war es trotzdem eine Herausforderung dieses Buch zu lesen. Ich habe mir alle unbekannten Vokabeln herausgeschrieben und war nach meiner ersten Woche bei circa 200 Stück.
Ich habe im Büro eines Richters gearbeitet. Der Senat setzt sich aus sieben RichterInnen zusammen, welche jeweils über sechs wissenschaftliche ReferentInnen und zwei SekretärInnen verfügen. In meiner zweiten Woche habe ich eine Recherche zur Rechtsprechung des deutschen Bundesverfassungsgericht zum Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdiges Existenzminimums im Auftrag meines Chefs gemacht. Anknüpfend an diese Recherche habe ich auch in den folgenden Wochen weitere Recherchen zur Rechtsprechung anderer Gerichte gemacht. Zum Schluss meiner Recherche habe ich einen Bericht angefertigt, in dem ich meine Ergebnisse zusammengefasst habe, den ich dann von Paul habe zukommen lassen.
Später durfte ich auch selbst Beschlüsse verfassen. Dafür habe ich die Akten in digitaler Form bekommen, welche ich dann im Beschluss ausgewertet habe. Die Fälle waren in der Regel nicht sonderlich schwierig, da es für bestimmte Szenarien Richtlinien der Rechtsprechung des Senats gibt, welche dann ohne Probleme angewandt werden können.
Mein Arbeitsalltag bestand also darin an meinem Arbeitsplatz Recherche zu betreiben oder Akten auszuwerten und Beschlüsse zu schreiben.




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