Stichwortverzeichnis des Studierendensekretariats
Hier finden Sie eine Übersicht an Begriffen, die vor und während des Studiums in Bezug auf das Studierendensekretariat von Relevanz sein können. Neben den Begriffen finden Sie eine kurze Erläuterung. Bei spezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an studierendensekretariat@uni-muenster.de, soweit keine anderen Angaben in der Erläuterung gemacht wurden.
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Absendernummer
Nummer der Universität Münster für die elektronischen Meldungen der Krankenversicherung. Diese lautet: H0001848.
Allgemeine Hochschulreife
Höchster Schulabschluss in Deutschland; berechtigt zum Studium an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen. In der Regel das Abitur.
Altabiturient
Bei Personen die das Abitur nicht im aktuellen Jahr erworben haben, gilt eine abweichende Bewerbungsfrist in Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie (bundesweites Verfahren).
Anerkannter Freiwilligendienst
Dienste die im Bewerbungsverfahren berücksichtigt werden können, z. B. Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ), Bundesfreiwilligendienst (BFD), Wehr-/Zivildienst sowie Entwicklungsdienst.
Ausschlussfrist
Frist, nach deren Ablauf Ansprüche verfallen (z. B. Einschreibung). Maßgeblich ist der fristgerechte Eingang im Studierendensekretariat (i. d. R. digital)
Auswahlgrenzen
Grenzränge (z. B. Note, Wartesemester), bis zu denen in vergangenen Verfahren Zulassungen erfolgt sind (auch NC genannt). Weitere Informationen finden Sie hier.
Bachelor (Studiengänge)
Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss, z. B. B.A. oder B.Sc. Eine Übersicht über alle angebotenen Bachelorstudiengänge an der Universität Münster finden Sie hier.
Beruflich Qualifizierte
Ein Studium ist auch ohne Abitur möglich - über Ausbildung plus Berufserfahrung oder Aufstiegsfortbildung. Weitere Informationen finden Sie hier.
Beurlaubung
Bei wichtigen Gründen (z. B. Krankheit, Praktikum, Schwangerschaft) kann eine semesterweise Beurlaubung (Pause) vom Studium beantragt werden.
Bevorzugte Zulassung (Dienst)
Vorrang, wenn eine frühere Zulassung wegen Ausübung eines Dienstes (z. B. FSJ/Bundeswehr) nicht genutzt wurde. Weitere Informationen finden Sie hier.
Bewerbungsnummer
Nummer auf dem Kontrollblatt nach Online-Bewerbung (erhalt per E-Mail); für den Login in das Infoportal der Bewerbung nötig. Nicht identisch mit der Matrikelnummer!
Bewerbung
Antrag auf Zulassung für zulassungsbeschränkte Studiengänge via Online-Bewerbung der Uni Münster. Eine Einschreibung erfolgt erst nach der Zulassung.
Doppelstudium
Gleichzeitige Einschreibung in mehrere Studiengänge an der Uni Münster. Es ist jedoch insgesamt nur ein zulassungbeschränkter Studiengang erlaubt.
DOSV (dialogorientiertes Serviceverfahren)
Bundesweit koordiniertes Vergabeverfahren über hochschulstart.de; bündelt Bewerbungen und Zulassungsangebote.
Einschreibung
Siehe Immatrikulation.
Einstufungsbescheinigung
Nachweis der Fachstudienberatung über Ihre Einstufung ins höhere Fachsemester; erforderlich für Bewerbung/Umschreibung/Immatrikulation.
Entlastungsbescheinigung
Muss für bestimmte Fächer bei der Exmatrikulation/Streichung im SelfService hochgeladen werden. Diese ist im jeweiligen Fachbereich erhältlich. Weitere Informationen finden Sie hier.
Exmatrikulation
Beendigung der Einschreibung an der Universität. Dadurch erlischt der Studierendenstatus.
Fachabitur
Umgangssprachlich für zwei verschiedene Abschlüsse:
- fachgebundene Hochschulreife (fachspezifischer Zugang zu Universitäten)
- oder Fachhochschulreife (nur Studium an Fachhochschulen).
Weitere Informationen finden Sie hier.
Fachgebundene Hochschulreife
Berechtigt zum Studium bestimmter Fächer/Fachrichtungen an Universitäten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Fachhochschulreife
Berechtigt in NRW nur zum Studium an Fachhochschulen (nicht an der Universität Münster). Weitere Informationen finden Sie hier.
Fachwechsel
Wechsel eines Fachs innerhalb desselben Studienabschlusses (kein Studiengangwechsel).
Gasthörendenschaft
Einschreibung an der Universität als Gast, was den Besuch einzelner Lehrveranstaltungen in zulassungsfreien Studiengängen ermöglicht. Es besteht kein Prüfungsanspruch.
Härtefall
Bevorzugte Zulassung bei gravierenden, nachgewiesenen Gründen (z. B. Krankheit). Weitere Informationen finden Sie hier.
Hochschulstart (.de)
siehe Stiftung für Hochschulzulassung.
Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
Qualifikation, um ein Studium aufzunehmen (i. d. R. allgemeine Hochschulreife).
Höheres Fachsemester
Jedes Fachsemester ab dem 2. Fachsemester. Für eine Bewerbung auf das höhere Fachsemester sind je nach Fach und Bewerberkategorie unterschiedliche Dokumente einzureichen.
Immatrikulation
Einschreibung an der Uni Münster. Bei zulassungsfreien Bachelorstudiengängen direkt per Online-Immatrikulation; bei zulassungsbeschränkten Studiengängen erst nach Bewerbung und Zulassung möglich.
Immatrikulationsnummer
Nummer auf dem Immatrikulationsantrag (Erhalt per E-Mail); Login fürs Infoportal der Immatrikulation. Nicht identisch mit der Matrikelnummer.
Infoportal
zwei verschiedene Portale:
1. Infoportal der Bewerbung: Status der Bewerbung, Bescheide, Annahme von Angeboten.
2. Infoportal der Immatrikulation: Upload geforderter Unterlagen, Status der Einschreibung.
Krankenversicherungsschutz
Studierende sind für die Dauer des Studiums krankenversicherungspflichtig. Für die Immatrikulation ist ein Krankenversicherungsnachweis erforderlich ( i.d.R. elektronisch durch die gesetzliche Krankenkasse).
Losverfahren
Losbasierte Vergabe freigebliebener Plätze zulassungsbeschränkter Studiengänge. Infos und Anmeldung auf der Uni-Website.
Masterstudiengänge
Weiterführender Abschluss nach dem Bachelor (z. B. M.A., M.Sc., M.Ed.). Eine Übersicht über alle angebotenen Masterstudiengänge an der Universität Münster finden Sie hier.
Matrikelnummer
Persönliche, einmalige Identifikationsnummer die Studierende bei der Immatrikulation erhalten.
Mehr-Fach-Studiengang
Studiengang / Abschluss, der aus mehreren Fächern besteht (z. B. Zwei-Fach-Bachelor). Auch Kombinationsstudiengang genannt.
Minderjährige
Wer zum Vorlesungsbeginn noch keine 18 Jahre alt ist, kann bei zulassungsbeschränkten Fächern bevorzugt zugelassen werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Nachteilsausgleich
Ausgleich im Auswahlverfahren bei nachgewiesenen Beeinträchtigungen (z. B. Krankheit, Behinderung).
NC (Numerus Clausus)
Siehe Auswahlgrenzen.
Promotion
Führt zur Erlangung des höchsten akademischen Grades, des Doktorats. Weitere Informationen finden Sie hier.
Rückmeldung
Bestätigung der Studierenden zur Fortsetzung des Studiums. Erfolgt durch Zahlung des Semesterbeitrags oder der Gasthörendengebühr. Weitere Informationen finden Sie hier.
SelfService
Online-Portal für die studentische Selbstverwaltung (z. B. Antragsstellung, Bescheinigungen etc.)
Semesterbeitrag
Jedes Semester zu zahlender Beitrag für z. B. Studierendenwerk, Studierendenschaft, Hochschulradio oder Hochschulsport. Weitere Informationen finden Sie hier.
Semesterticket
Fahrkarte für Studierende für Busse und Bahnen. Über den SelfService abrufbar. - Weiter Informationen finden Sie hier.
Sonderanträge
Innerhalb der Bewerbung wählbare Anträge (z. B. Härtefall, Nachteilsausgleich, usw.). Zusätzliche Nachweise sind erforderlich.
Spitzensportler
Regelungen/Bevorzugungen für Kaderathlet*innen im Bewerbungs-/Zulassungsverfahren. Weitere Informationen finden Sie hier.
Staatsexamen
Staatlicher Hochschulabschluss (z. B. Medizin, Pharmazie, Rechtswissenschaft). Stellt einen eigenen Studienabschluss dar.
Stiftung für Hochschulzulassung
Vergibt bundesweit zulassungsbeschränkte Fächer (z. B. Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie). Registrierung auch für alle grundständigen zulassungsbeschränkten Studiengänge im DoSV erforderlich. Zur Stiftung für Hochschulzulassung.
Streichung eines Studienganges
Bei gleichzeitiger Einschreibung in mehreren Studiengängen kann die Beendigung der Einschreibung in einem dieser Studiengänge beantragt werden. Der Antrag wird im SelfService Portal gestellt.
Studienberechtigung
Siehe Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
Studiengangänderung
Wechsel in einen anderen Studiengang. Ob eine Bewerbung notwendig ist, hängt vom Studiengang ab.
Studiengangergänzung
Hinzunahme eines weiteren Studiengangs zusätzlich zur bestehenden Einschreibung.
Studienplatztausch
Wechselseitiger Platztausch zwischen zwei Studierenden unterschiedlicher Hochschulen im selben Studiengang und selben höheren Fachsemester.
Umschreibung
Siehe Fachwechsel bzw. Studiengangwechsel
Wartesemester
Je Semester nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung, das man nicht an einer deutschen Hochschule immatrikuliert war, wird ein Wartesemester gesammelt. Pro Wartesemester verbessert sich die Verfahrensnote um 0,1 (max. 7 Wartesemester).
Zulassung
Offizielle Studienplatzzusage (Zulassungsbescheid) mit Fristen und Auflagen für die Immatrikulation.
Zulassungsangebot
Angebot der Hochschule für einen zulassungsbeschränkten Studienplatz. Nach Annahme folgt die Zulassung.
Zulassungsbeschränkung
Studiengänge mit begrenzter Platzanzahl; Bewerbung und Vergabeverfahren (DoSV) erforderlich.
zulassungsfrei
Studiengänge ohne Platzbeschränkung; direkte Online-Immatrikulation innerhalb der Fristen möglich. Für zulassungsfreie Master ist dennoch eine Bewerbung nötig.
Zweithörendenschaft
Studierende anderer Hochschulen können auf Antrag in zulassungsfreien Studiengängen zugelassen werden und dadurch an der Universität Münster und gleichzeitig an einer anderen Hochschule eingeschrieben sein. Weitere Informationen finden Sie hier.
Zweitstudium
Studium nach einem ersten abgeschlossenen Hochschulabschluss. Weitere Informationen finden Sie hier.