Bachelor/Staatsexamen (EU/EWR-Bewerbende und Bildungsinländer*innen)
Die Auswahlgrenzen zurückliegender Vergabeverfahren entnehmen Sie bitte den einzelnen Seiten der folgenden Aufstellung:
Für die Studiengänge Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin finden Sie die Auswahlgrenzen auf der Internetseite der Stiftung für Hochschulzulassung.
So werden die Tabellen bis einschließlich WiSe 2020/21 gelesen (Beispiel!):
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Qualifikation |
Wartezeit |
|
DN |
HJ |
HJ |
DN |
Betriebswirtschaftslehre Bachelor |
2,2 |
4 |
5 |
3,3 |
In diesem Beispiel konnten alle Bewerbenden, die sich für Betriebswirtschaftslehre beworben haben und eine Abiturdurchschnittsnote von mind. 2,1 erreicht hatten, nach dem "Grad der Qualifikation" einen Studienplatz erhalten. Von den Bewerbenden mit der Durchschnittsnote 2,2 und 4 Wartesemestern konnten nicht mehr alle zugelassen werden.
Über die Quote "Wartezeit" konnten alle Bewerbenden mit mind. 6 Halbjahren Wartezeit zugelassen werden. Von den Bewerbenden mit 5 Halbjahren Wartezeit konnten diejenigen ausgewählt werden, die mind. eine Abiturdurchschnittsnote von 3,3 hatten.
Anmerkung: Als Wartezeit werden alle Semester nach Erwerb Ihres Abiturs anerkannt, in denen Sie nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren.
Legende:
DN |
Durchschnittsnote (vom Abitur) |
HJ |
Halbjahre (Anzahl der Wartesemester) |
alle B. |
Es konnten alle Bewerbenden zugelassen werden |
So werden die Tabellen ab SoSe 2021 gelesen (Beispiel!):
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Abiturbestenquote |
AdH |
|
DN |
Dienst |
Los |
VN |
Dienst |
Los |
Bachelor Betriebswirtschaftslehre |
1,4 |
Nein |
Nein |
2,1 |
Nein |
Ja |
In diesem Beispiel konnten in der Abiturbestenquote alle Bewerbenden, die sich für Betriebswirtschaftslehre beworben haben und eine Abiturdurchschnittsnote von mindestens 1,4 erreicht hatten und keinen Dienst abgeleistet haben, zugelassen werden. Da nicht das Los entschieden hat, konnten somit alle Bewerbenden mit einer Abiturnote von 1,4 zugelassen werden.
Über die Quote "Auswahlverfahren der Hochschule" konnten Bewerbende ohne Dienst mit der Verfahrensnote 2,1 zugelassen werden (die Verfahrensnote ergibt sich aus der Abiturnote, verbessert um 0,1 je Wartesemester). Da hier das Los entschieden hat, bedeutet dies, dass nicht alle Bewerbenden mit einer Verfahrensnote von 2,1 und keinem geleisteten Dienst zugelassen werden konnten.
Anmerkung: Als Wartezeit werden alle Semester nach Erwerb Ihres Abiturs anerkannt, in denen Sie nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren.
Legende:
AdH |
Auswahlverfahren der Hochschule |
DN |
Durchschnittsnote des Abiturs, wie sie auf dem Zeugnis steht |
VN |
Vergabenote: Abiturnote verbessert um 0,1 je Wartesemester |
Dienst |
Die zuletzt zugelassene Person hat einen Dienst abgeleistet
Informationen zum Dienst |
Los |
Bei Rangleichheit (Note und Dienst) hat das Los über die Zulassung entschieden. |
alle B. |
Es konnten alle Bewerbenden zugelassen werden. |