Bewerbung
Für zulassungsbeschränkte Studiengänge im ersten und höheren Fachsemester müssen Sie sich bewerben.
"Zulassungsbeschränkt" bedeutet, dass nur eine bestimmte Anzahl von Studienplätzen für einen Studiengang zur Verfügung steht. Die Zulassungsbeschränkung wird auch als Numerus Clausus (NC) bezeichnet und heißt übersetzt "beschränkte Anzahl".
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Besonderheit zum Wintersemester 2026/2027 für Bachelor und Staatsexamen: Bitte beachten Sie, dass zum Wintersemester 2026/2027 Ihre Chance auf eine Zulassung aufgrund der Rückkehr von G8 zu G9 in NRW und dem damit einhergehenden Wegfall einiger Zulassungsbeschränkungen (NC) im 1. Fachsemester ggf. höher sein kann. Diese vorteilhafte Situation besteht ausschließlich zu diesem Semester. Prüfen Sie unbedingt hier, ob für Ihre Wunsch-Studiengänge Zulassungsbeschränkungen im 1. Fachsemester bestehen, die eine Bewerbung ab Anfang Mai 2026 erforderlich machen oder ob für Sie die direkte Online-Immatrikulation ab Anfang Juni 2026 möglich ist. |
Die zur Verfügung stehenden Studienplätze werden im ersten und höheren Fachsemester unterschiedlich vergeben.
Informationen zum Vergabeverfahren und zur Zulassung
Zu den Auswahlgrenzen
Informieren Sie sich bitte vor Ihrer Bewerbung über die angebotenen Studiengänge und Fristen.
Zu den angebotenen Studiengängen (Studienführer)
Zu den Fristen