Die Bewerbung für ein Zweitstudium

  • Zweitstudium Bachelor / Staatsexamen / Master of Education

    Wenn Sie bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben, bewerben Sie sich für ein Zweitstudium. Dafür muss das Zeugnis bis zum Ende der Bewerbungsfrist (15.01. für ein Sommersemester / 15.07. für ein Wintersemester) vorliegen. Eine vorläufige Bescheinigung genügt nicht. Auch wenn Sie Ihre Bachelorarbeit bereits abgegeben haben, jedoch das Zeugnis erst nach der Bewerbungsfrist erhalten, bewerben Sie sich mit dem Abiturzeugnis für ein Erststudium. Die erforderlichen Dokumente für das Zweitstudium laden Sie einfach nach der Online-Bewerbung im Infoportal hoch.

    3 % der vorhandenen Studienplätze sind für Bewerbende für ein Zweitstudium reserviert. Wie Sie an der unten dargestellten Tabelle zu den Auswahlgrenzen erkennen können, bedeutet das nicht, dass die Chancen schlechter sind als bei Personen, die das Abitur gemacht haben. Zum Wintersemester 2017/18 konnten in der Erststudiumquote in 52 Fächern nicht alle Bewerbernden zugelassen werden, in der Zweitstudiumquote dagegen nur in 17 Fächern.

    Die Auswahl unter den Bewerbenden für ein Zweitstudium ergibt sich nach der Abschlussnote des Erststudiums (Bachelor, Staatsexamen, Magister, Diplom) und nach dem Grad der Bedeutung für die Gründe für das Zweitstudium. Aus diesen beiden Punkten wird eine Messzahl gebildet.

    Für die Note des ersten Studienabschlusses werden folgende Punkte vergeben:

    • 4 Punkte für „ausgezeichnet“ und „sehr gut“
    • 3 Punkte für „gut“ und „voll befriedigend“
    • 2 Punkte für  „befriedigend“ und
    • 1 Punkt für „ausreichend“ .

    Für den Grad der Bedeutung der Gründe folgende Punkte:

    • 9 Punkte für „zwingende berufliche Gründe“
    • 7 – 11 Punkte für „wissenschaftliche Gründe“
    • 7 Punkte für „besondere berufliche Gründe“ und
    • 4 Punkte für „sonstige berufliche Gründe“
    • 1 Punkt für keine beruflichen oder wissenschaftlichen Gründe.

    Allerdings ist hier ein hoher Maßstab anzulegen:

    Zwingende berufliche Gründe liegen nur vor, wenn der Abschluss zweier Studiengänge für den angestrebten Beruf ein „muss“ ist. Für die wissenschaftlichen Gründe muss Ihr bisheriger Lebenslauf mindestens einen Masterabschluss und Tätigkeiten in der Wissenschaft enthalten. Für die besonderen beruflichen Gründe müssen Sie einen Nachweis erbringen, dass Sie eine Tätigkeit anstreben, die nicht bereits von Personen mit Abschluss einer der beiden Studiengänge wahrgenommen werden kann. Die Geltendmachung von sonstigen beruflichen Gründen setzt zumindest einen Nachweis über Ihre bisherige berufliche Situation nach dem Abschluss Ihres Erststudiums voraus, die verbessert werden soll. Nähere Informationen zu diesen einzelnen Fallgruppen für ein Zweitstudium finden Sie in der Anlage 1 der Studienplatzvergabeverordnung NRW.

    Das sogenannte Motivationsschreiben sollte eine kurze Begründung enthalten, die nur die o.a. beruflichen oder wissenschaftlichen Gründe erwähnt, nicht aber die innere Motivation oder persönliche Interessen.

    Zusätzlich können 2 Punkte nach einer Familienphase gewährt werden. Die Vorlage einer Geburtsurkunde ist für den Nachweis ausreichend.

    Als nachgeordnetes Kriterium, also für die Einordnung bei gleicher Messzahl, wird noch die Ableistung eines Freiwilligendienstes gewertet.

    Ihre Ansprechpartnerinnen für die Bewerbung für ein Zweitstudium:

    Sonja Malkemper
    0251/83-21395

    Marina Krebs
    0251/83-21394

    Auswahlgrenzen im Sommersemester 2024 (alle Angaben sind ohne Gewähr):
    In den nicht aufgeführten Studiengängen konnten alle Bewerbernden zugelassen werden.

    Studiengang Messzahl Dienst Los
    Betriebswirtschaftslehre BA 4 Ja Nein
    Rechtswissenschaft STX 7 Nein Nein
    Volkswirtschaftslehre BA 4 Ja Ja

    Auswahlgrenzen im Wintersemester 2023/24 (alle Angaben sind ohne Gewähr):
    In den nicht aufgeführten Studiengängen konnten alle Bewerbernden zugelassen werden.

    Studiengang Messzahl Dienst Los
    Biologie ZFB 4 Nein Nein
    Biologie BA BK 5 Nein Nein
    Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft BA BK 4 Nein Ja
    Erziehungswissenschaft ZFB 4 Nein Ja
    Erziehungswissenschaft BA 4 Nein Nein
    Erziehungswissenschaft BA BK 4 Nein Ja
    Geographie ZFB 4 Nein Nein
    Germanistik ZFB 3 Nein Nein
    Hebammenwissenschaft BA 4 Nein Ja
    Human Movement in Sports and Exercise BA 4 Nein Ja
    Informatik BA 4 Nein Ja
    Kommunikationswissenschaft BA 4 Nein Ja
    Kommunikationswissenschaft ZFB 4 Nein Ja
    LB III, Natur- und Gesellschaftswiss. BA Grundschule 4 Nein Ja
    Psychologie BA 5 Ja Ja
    Wirtschaftslehre/Politik BA BK 4 Nein Ja

    Auswahlgrenzen im Wintersemester 2022/23 (alle Angaben sind ohne Gewähr):
    In den nicht aufgeführten Studiengängen konnten alle Bewerbernden zugelassen werden.

    Studiengang Messzahl Dienst Los
    Hebammenwissenschaft BA 10 Ja Nein
    Informatik BA 4 Nein Ja
    Kommunikationswissenschaft ZFB 4 Nein Ja
    Landschaftsökologie BA 5 Nein Nein
    Politikwissenschaft ZFB 4 Nein Ja
    Psychologie BA 5 Nein Ja

    Auswahlgrenzen im Wintersemester 2021/22 (alle Angaben sind ohne Gewähr):
    In den nicht aufgeführten Studiengängen konnten alle Bewerbernden zugelassen werden.

    Studiengang Messzahl Dienst Los
    Bildungswissenschaften BA Grundschule 4 Nein Ja
    Biologie BA BK 6 Ja Nein
    Biologie ZFB 4 Nein Ja
    Erziehungswissenschaften BA BK 5 Ja Nein
    Erziehungswissenschaften ZFB 4 Nein Ja
    Geographie ZFB 4 Nein Ja
    Gesundheitswissenschaft/Pflege BA BK 4 Ja Ja
    Human Movement in Sports and Exercise BA 5 Nein Nein
    Informatik BA 4 Nein Ja
    Kommunikationswissenschaft ZFB 5 Ja Nein
    Landschaftsökologie BA 4 Ja Nein
    LB I, Sprachliche Grundbildung BA Grundschule 4 Nein Ja
    LB II, Mathematische Grundbildung BA Grundschule 4 Nein Ja
    LB III, Natur- und Gesellschaftswiss. BA Grundschule 4 Nein Ja
    Politik und Recht BA 3 Nein Ja
    Politikwissenschaft ZFB 4 Nein Ja
    Psychologie BA 5 Ja Nein
    Sport BA BK 4 Nein Ja
    Sport ZFB 4 Nein Ja
    Wirtschaftslehre/Politik BA BK 4 Nein Ja


    Wenn Sie sich bei der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) für ein Zweitstudium aus wissenschaftlichen Gründen (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie) bewerben und die Universität Münster als Erstwunsch angeben, so können Sie bei uns ein Gutachten beantragen. Für ein Sommersemester muss Ihr Antrag bis zum 05.01., zu einem Wintersemester bis zum 05.07. postalisch eingegangen sein. Kriterien für die Beurteilung sind der bisherige Werdegang, die Ernsthaftigkeit des interdisziplinären Studienwunsches und die wissenschaftliche Bedeutung der angestrebten interdisziplinären Betätigung.


    Reichen Sie zusätzlich zu dem Antragsformular der SfH ("Aufnahme eines Zweitstudiums aus wissenschaftlichen Gründen"), soweit vorhanden, folgende Unterlagen ein:

    1. beglaubigte Kopie des ersten Studienabschlusses
    2. formlose Begründung für das Zweitstudium aus wissenschaftlichen Gründen
    3. Lebenslauf (bitte Tätigkeiten/Praktika durch entsprechende Nachweise belegen)
    4. Bescheinigung über eine mehrjährige Tätigkeit als wissenschaftliche*r Mitarbeiter* (z. B. Arbeitsvertrag)
    5. Nachweis über den Stand der Promotion
    6. Liste und Ausdruck der bisherigen Publikationen
    7. Die Unterlagen senden Sie bitte an unsere Postanschrift:
      Universität Münster
      Studierendensekretariat
      Sonja Malkemper
      Schlossplatz 2
      48149 Münster

     

  • Zweitstudium Fachwissenschaftlicher Master

    Allgemein gilt:

    • Es handelt sich nur dann um eine Bewerbung für ein Zweitstudium, wenn Sie zum Bewerbungszeitpunkt bereits ein Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss eines Hochschulstudiums (Master, Magister, Diplom oder Staatsexamen) an einer deutschen Hochschule besitzen.
      Sollten Sie lediglich einen grundständigen (Bachelor-) Studiengang an einer deutschen Hochschule erfolgreich abgeschlossen haben, gilt eine Bewerbung für einen fachwissenschaftlichen Masterstudiengang nicht als Zweitstudiumsbewerbung.
    • Für Zweitstudienbewerbende sind bis zu 3% der Studienplätze eines zulassungsbeschränkten fachwissenschaftlichen Masterstudiengangs vorgesehen.
    • Sofern für einen Studiengang mehr Zweitstudienbewerbende als Studienplätze vorhanden sind, erfolgt die Auswahl anhand einer Punkterangliste. Bepunktet wird hierbei zum einen das Prüfungsergebnis des für die Bewerbung relevanten grundständigen Abschlusses (4 Punkte für „sehr gut“ bis zu 1 Punkt für „ausreichend“) und zum anderen die Begründung für das Zweitstudium. Bei der Bepunktung der Begründung wird danach differenziert, ob für die Aufnahme des Zweitstudiums zwingende berufliche, wissenschaftliche, besondere berufliche, sonstige berufliche Gründe oder sonstige Gründe maßgeblich sind und diese bei der Bewerbung nachgewiesen werden. Nähere Informationen zu diesen einzelnen Fallgruppen und allgemein zur Bewerbung für ein Zweitstudium finden Sie hier.

    Wie bewerbe ich mich für ein Zweitstudium?

    1. Sie bewerben sich innerhalb der Bewerbungsfrist für das 1. Fachsemester vollständig online für die gewünschten fachwissenschaftlichen Masterstudiengänge an der Universität Münster. Alle Informationen für eine vollständige und fristgerechte Bewerbung finden Sie hier.
    2. Bei der Bewerbung für ein Zweitstudium handelt es sich um einen Sonderantrag. Folglich müssen Sie bei zulassungsbeschränkten fachwissenschaftlichen Masterstudiengängen die Onlinebewerbung vollständig durchführen und alle studiengangsspezifischen Dokumente wie auch die Unterlagen für den Sonderantrag fristgerecht und vollständig im Infoportal hochladen.

    Ihre Ansprechpartnerin im Studierendensekretariat rund um das Thema „Fachwissenschaftlicher Master & Zweitstudium“ ist:

    Frau Catrin Diebäcker
    catrin.diebaecker@uni-muenster.de