Exmatrikulation

Am Ende Ihres Studiums müssen Sie sich exmatrikulieren. Die Exmatrikulation wird online im SelfService unter Anträge -> Antrag stellen -> Studium > Exmatrikulation beantragt.
 
Der bereits gezahlte Semesterbeitrag, sowie der Anteil für das VGM/NRW-Semesterticket werden bei rückwirkender Exmatrikulation oder Widerruf der Einschreibung/Rückmeldung auf Antrag bis zum 15. Mai für ein Sommersemester bzw. 15. November für ein Wintersemester durch das Studierendensekretariat erstattet.

Streichung eines Studiengangs

Wenn Sie für mehr als einen Studiengang eingeschrieben sind, können Sie den weiteren Studiengang jederzeit streichen lassen. Da Sie Ihre Matrikelnummer behalten, stellt die Streichung eines Studiengangs keine Exmatrikulation dar. Bis zur Hälfte eines Semesters erfolgt die Streichung rückwirkend. Studienleistungen dürfen in diesem Semester nicht erbracht worden sein. Die Fortsetzung Ihres weiteren Studiengangs bleibt von einer Streichung unberührt. Die Streichung muss im SelfService unter Anträge -> Antrag stellen -> Studium > Streichung eines Studiengangs beantragt werden.

Bitte beachten Sie dabei folgende Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich mit Ablauf des Semesters der Zeugnisübergabe aus dem abgeschlossenen Studiengang selbst zu exmatrikulieren. Die Exmatrikulation erfolgt nicht automatisch.

Die Wirksamkeit der Exmatrikulation hängt vom Zeitpunkt der Antragstellung und vom Exmatrikulationsgrund ab:

Eine Exmatrikulation mit Ablauf des Semesters kann ab dem 01.01. für ein Wintersemester und ab dem 01.07. für ein Sommersemester beantragt werden. Ausnahme: Wer sein Zeugnis nachweislich in der ersten Hälfte eines Semesters erhalten hat, kann auch schon vor diesen Terminen wahlweise rückwirkend oder zum Ende des Semesters exmatrikuliert werden.

Eine rückwirkende Exmatrikulation kann längstens bis zur Hälfte eines Semesters beantragt werden und ist nur dann möglich, wenn im laufenden Semester keine Studien- oder Prüfungsleistungen mehr erbracht wurden. Unabhängig davon, ob noch eine Erstattung möglich ist, darf bei rückwirkender Exmatrikulation das NRW-Semesterticket nicht weiter genutzt werden.

Bei einer Exmatrikulation wegen fehlender Rückmeldung seitens der Hochschule erhalten Sie keine Exmatrikulations- und Studienzeitnachweise.

Ihre Exmatrikulation sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse bei anderen Stellen (z.B. Krankenkasse, Kindergeldkasse, BAföG-Amt, Bundesagentur für Arbeit) umgehend bekannt geben.

Für folgende Fächer muss bei der Exmatrikulation/Streichung eine Entlastungsbescheinigung hochgeladen werden:

  • Pharmazie (Instituts für Pharmazeutische und Medizinische Chemie, Corrensstraße 48),
  • Musik/Musikpraxis und neue Medien, Musikwissenschaft sowie Musik (Instituts für Musikwissenschaft und Musikpädagogik, Philippistraße 2),
  • Masterstudiengang Klinische Musiktherapie (Sekretariat des Studienganges Klinische Musiktherapie, Philippistr. 2),
  • Didaktik der Geographie, (Human-) Geographie, Geoinformatik, Landschaftsökologie, Wasserwissenschaften und Geospatial Technologies (Institut für Landschaftsökologie, Heisenbergstraße 2),
  • Zahnmedizin (Lehrkoordination im Fach Zahnmedizin, Waldeyerstr. 30).