Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz (KI)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Fragen zur Nutzung von KI

Wo verläuft die Grenze zwischen akzeptabler und nicht-erlaubter Nutzung von textgenerierender KI?

Eine solche Grenze kann nicht sinnvoll allgemeingültig für alle Fächer der Universität gezogen werden. Die Fächerkulturen sind dafür zu verschieden und setzen sich auf unterschiedlichen Wegen und in unterschiedlichen Geschwindigkeiten mit der Nutzung von textgenerierender KI auseinander. Einen Orientierungsrahmen bilden in jedem Fall die Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis.

In welchen Bereichen ist es sinnvoll oder hilfreich, KI zu nutzen?

Wir gehen davon aus, dass in allen Bereichen – Studium und Lehre, Forschung und Transfer – ein Einsatz von KI sinnvoll und hilfreich sein kann. Das gilt auch für alle Fächer. Es ist wahrscheinlich, dass auch KI-Tools analog zu anderen technischen Neuerungen zum Studien- und Arbeitsalltag gehören werden, es ist nur noch nicht absehbar in welchem Umfang.

Falls KI genutzt werden darf, wie kann oder soll das gekennzeichnet werden?

Sofern die Nutzung von KI erlaubt ist, ist die fachspezifische Kennzeichnungsweise maßgeblich. Ihre jeweiligen Fachbereiche werden Sie diesbezüglich auf dem Laufenden halten.

Was sollte man bei der Nutzung hinterfragen?

Die Nutzung von KI-Systemen wie z.B. ChatGPT umfasst sowohl Chancen als auch Risiken und wir sind sowohl persönlich als auch als Universität gut beraten, immer beide Dimensionen im Blick zu behalten. Ganz allgemein sollten Sie auf den Schutz Ihrer Daten achten – seien es persönliche Daten wie Mailadressen oder Daten, die Sie durch die Eingabe von Prompts abgeben.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Fragen zu Prüfungsleistungen im Zusammenhang mit der Nutzung von KI

Welche alternativen Prüfungsformen erwarten uns in der Zukunft?

Das lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Ziemlich sicher ist, dass es eine Reduktion von Aufgaben mit dem Ziel der Textreproduktion geben wird.

Kann man durch eine Hausarbeit fallen, wenn man KI nutzt?

Ob generative KI-Systeme zur Erbringung von Prüfungsleistungen statthaft sind, hängt von der jeweils geprüften Kompetenz ab und wird in den Prüfungsordnungen und von den Prüfenden festgelegt. Handelt es sich z.B. um Leistungen, bei denen die Ausdrucksform, Sprachübertragung oder das Erstellen von Computercode Gegenstand der Prüfung ist, ist die Verwendung dieser Systeme in der Regel nicht statthaft.

Was kann man tun, wenn ein*e Dozent*in Leistungen nicht annimmt, da angeblich mit KI geschrieben wurde?

An allen Fachbereichen, Lehreinheiten und Einrichtungen finden Sie Ansprechpartner*innen, an die Sie sich bei Problemen wenden können. Diese können in den meisten Fällen rasch und unbürokratisch für Abhilfe Ihres Problems sorgen, weil sie die Bedingungen vor Ort genau kennen. Einen Link zu Ihren Ansprechpartner*innen fnden Sie weiter unten.

Für den Fall, dass Ihrem Problem von den Ansprechpartner*innen in den Fachbereichen, Lehreinheiten und Einrichtungen nicht abgeholfen wurde bzw. nicht abgeholfen werden konnte oder Ihre Kritik fächerübergreifende Thematiken der Lehr- und Studienorganisation betrifft, können Sie sich an die zentrale Beschwerdestelle der Universität Münster wenden.

Wie schafft die Uni Sicherheit für Studierende im Umgang mit KI?

Die Fachbereiche werden gegebenenfalls ihre Curricula anpassen und auf den Erwerb erweiterter Kompetenzen hin ausrichten, wie z.B. die Kompetenz zum kritischen und verantwortungsvollen Umgang mit KI.
 

Links

Ihre Ansprechpartner*innen

zentrale Beschwerdestelle

Stellungnahme der DFG zum Umgang mit generativen Modellen zur Text- und Bilderstellung

Für den Bereich Forschung hat das Präsidium der DFG am 21.09.2023 in einer Stellungnahme Leitlinien zum Umfang mit generativen Modellen zur Text- und Bilderstellung herausgegeben, an denen sich die Universität Münster orientiert:

  • "Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Forschungsprozesses und der gewonnenen Erkenntnisse für Dritte sind wesentliche Grundprinzipien wissenschaftlicher Integrität. Dieses Wertesystem bietet im Hinblick auf den Umgang mit generativen Modellen weiterhin wertvolle Leitlinien.
  • Es entspricht dem Berufsethos von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, dass sie selbst für die Einhaltung der Grundprinzipien wissenschaftlicher Integrität einstehen. Der Einsatz generativer Modelle kann Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von dieser inhaltlichen und formalen Verantwortung nicht entbinden.
  • Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sollten bei der öffentlichen Zugänglichmachung ihrer Ergebnisse im Sinne wissenschaftlicher Integrität offenlegen, ob und welche generativen Modelle sie zu welchem Zweck und in welchem Umfang eingesetzt haben.
  • In wissenschaftlichen Publikationen können nur die verantwortlich handelnden natürlichen Personen als Autorinnen und Autoren in Erscheinung treten. Sie müssen sicherstellen, dass durch die Verwendung generativer Modelle kein fremdes geistiges Eigentum verletzt wird und kein wissenschaftliches Fehlverhalten etwa in Form von Plagiaten entsteht.
  • Daraus folgt nach aktueller Einschätzung, dass der Einsatz von generativen Modellen bei der Antragstellung bei der DFG im Prozess der Begutachtung, Bewertung und Entscheidung als solcher grundsätzlich weder positiv noch negativ zu bewerten ist.
  • Bei der Erstellung von Gutachten ist der Einsatz von generativen Modellen mit Blick auf die Vertraulichkeit des Begutachtungsverfahrens unzulässig. Zur Begutachtung bereitgestellte Unterlagen sind vertraulich und dürfen insbesondere nicht als Eingabe für generative Modelle genutzt werden."
    (DFG, September 2023)

Links

DFG zur Nutzung von KI

 KI-Stellungnahme der DFG (pdf)