Förderung durch den Internationalisierungsfonds
Aus dem Internationalisierungsfonds können Maßnahmen oder Aktivitäten finanziert werden, die der Anbahnung oder Weiterentwicklung internationaler Kontakte dienen. Der Internationalisierungsfonds ist in 5 Förderlinien unterteilt:
- Reisekosten(zuschüsse) zur Anbahnung bzw. Vertiefung von internationalen Partnerschaften
- Projekte zur Förderung
- der Internationalisierung der Lehre
- von Internationalisation at Home
- Förderung von Aufenthalten internationaler Wissenschaftler/-innen und Dozent/-innen in Münster
- Gastwissenschaftlerprogramm der WWU (WWU Fellowships)
Richtline zur Vergabe der WWU Fellowships
- Zuschuss zum Eigenanteil bei Beantragung einer DAAD-Gastdozentur (Modell A- Individualförderung)
- Zuschuss zur Organisation internationaler Konferenzen oder Fachtagungen in Münster oder im Ausland, bei denen die antragstellende Einrichtung (Mit)Veranstalterin ist
- Zuschuss zu Fortbildungsmaßnahmen zur Internationalisierung (innerhalb von Deutschland, vorzugsweise DAAD/iDA und HRK)
Weiterführende Informationen zu den Förderlinien des Internationalisierungsfonds und zum Antragsverfahren finden Sie im Leitfaden zum Internationalisierungsfonds.
Antragsformalia
Bitte nutzen Sie zur Antragstellung das Antragsformular des WWU Internationalisierungsfonds: |
Anträge senden Sie bitte an: internationalisierungsfonds@wwu.de
Antragsformular
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Bewerbungsfristen sind jeweils: |
15.02. / 15.06. / 15.10. |
Nach Abschluss der geförderten Maßnahmen ist ein Abschlussbericht zu erstellen: |
Abschlussbericht |
Mittel aus dem Internationalisierungsfonds werden nur bereitgestellt, wenn für die Maßnahmen keine regulären Finanzierungsmöglichkeiten (zum Beispiel den Fachbereichen zugewiesene Mittel für Anschubfinanzierungen, Mittel aus anderen zentralen Fonds) oder Drittmittel vorhanden sind. Über den Internationalisierungsfonds können folgende Maßnahmen und Aktivitäten daher NICHT finanziert werden: