Internationalisierungsfonds der Universität Münster

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In ihrer Internationalisierungsstrategie hat die Universität Münster strategische Ziele zur Stärkung ihrer internationalen Ausrichtung festgelegt. Das Rektorat stellt daher über den Internationalisierungsfonds jährlich Mittel zur Verfügung, um internationale Aktivitäten der Fachbereiche, Institute bzw. der sonstigen Einrichtungen der Universität Münster zu fördern bzw. deren Anbahnung zu erleichtern.

Für Aktivitäten in 2024 sind keine Antragstellungen an den Internationalisierungsfonds mehr möglich. Die nächste Antragsfrist ist der 15. Oktober für Aktivitäten, die in 2025 stattfinden.

Förderung durch den Internationalisierungsfonds

Aus dem Internationalisierungsfonds können Maßnahmen oder Aktivitäten finanziert werden, die der Anbahnung oder Weiterentwicklung internationaler Kontakte dienen. Der Internationalisierungsfonds ist in 5 Förderlinien unterteilt:

  1. Reisekosten(zuschüsse) zur Anbahnung bzw. Vertiefung von internationalen Partnerschaften
  2. Projekte zur Förderung
    1. der Internationalisierung der Lehre
    2. von Internationalisation at Home
  3. Förderung von Aufenthalten internationaler Wissenschaftler/-innen und Dozent/-innen in Münster
    1. Gastwissenschaftlerprogramm der Universität Münster (Fellowships)
      Richtline zur Vergabe der Fellowships
    2. Zuschuss zum Eigenanteil bei Beantragung einer DAAD-Gastdozentur (Modell A- Individualförderung)
  4. Zuschuss zur Organisation internationaler Konferenzen oder Fachtagungen in Münster oder im Ausland, bei denen die antragstellende Einrichtung (Mit)Veranstalterin ist
  5. Zuschuss zu Fortbildungsmaßnahmen zur Internationalisierung (innerhalb von Deutschland, vorzugsweise DAAD/iDA und HRK)

Weiterführende Informationen zu den Förderlinien des Internationalisierungsfonds und zum Antragsverfahren finden Sie im Leitfaden zum Internationalisierungsfonds.

Antragsformalia

Bitte nutzen Sie zur Antragstellung das Antragsformular des Universität Münster Internationalisierungsfonds:

Anträge senden Sie bitte an: internationalisierungsfonds@uni-muenster.de

Antragsformular

Antragsfristen Die nächste Antragsfrist ist der 15. Oktober 2024 (für Aktivitäten, die 2025 stattfinden).
Nach Abschluss der geförderten Maßnahmen ist ein Abschlussbericht zu erstellen: Abschlussbericht

Mittel aus dem Internationalisierungsfonds werden nur bereitgestellt, wenn für die Maßnahmen keine regulären Finanzierungsmöglichkeiten (zum Beispiel den Fachbereichen zugewiesene Mittel für Anschubfinanzierungen, Mittel aus anderen zentralen Fonds) oder Drittmittel vorhanden sind. Über den Internationalisierungsfonds können folgende Maßnahmen und Aktivitäten daher NICHT finanziert werden:

 

Nichtförderfähige Maßnahmen

Alternative Fördermöglichkeiten

Stipendien für Studierende (incoming und outgoing), Förderung individueller Forschungsaufenthalte oder Konferenzteilnahmen im Ausland Stipendienprogramme des DAAD, ERASMUS, PROMOS, Forschungsprojekte Studierende
Santander-Mobilitätsfonds
Förderung individueller Forschungsaufenthalte oder Konferenzteilnahmen im Ausland Informationsangebot von "SAFIR Antragsberatung für Drittmittelvorhaben" mit den Angeboten
  • ELFI – der Forschungsfördersuchdienst
  • Newsletter via FIT-Informationsdienst
Finanzierung von Gastvorträgen ausländischer Wissenschaftler*innen in
Münster
Dies bezügliche Mittel stehen in der Verantwortung und Verwaltung der Fachbereiche
Reisen zur Anbahnung von Partnerschaften oder zum Zwecke der Lehre und Weiterbildung innerhalb der EU ERASMUS Mobilitätsmittel für Wissenschaftler*innen, Dozent*innen, nichtwissenschaftliches Personal