Das Erasmus+ Programm ist eine Erfolgsgeschichte der Europäischen Union (EU) und fördert seit mehr als 35 Jahren den Austausch von Studierenden innerhalb Europas. Für eingeschriebene Studierende der Universität Münster besteht die Möglichkeit, an einer der zahlreichen Partnerhochschulen für ein oder mehrere Semester zu studieren. Der Studierendenaustausch basiert auf Erasmus+ Kooperationsverträgen, die auf Fachbereichsebene mit Hochschulen in Programmländern geschlossen werden.
Wer kann sich bewerben, wie oft und für wie lange?
Studierende, die sowohl in einen Bachelor-/Master-/Promotions- bzw. einzügigen Studiengang (z.B. Staatsexamen) der Universität Münster eingeschrieben sind (und auch während des gesamten Auslandsaufenthaltes eingeschrieben bleiben), als auch einen Abschluss an der Universität Münster anstreben.
Mehrfache Teilnahme möglich: Pro Studienabschnitt stehen 12 Monate Mobilität (Studium und/oder Praktikum) zur Verfügung. Dies entspricht 2 x 12 Monate (BA - MA) bzw. 1 x 24 Monate (einzügige Studiengänge) plus 12 Monate (PhD) = insgesamt max. 36 Monate (Studium und/oder Praktikum)
Mindestaufenthalt sind 60 Tage
Bewerber, die keine EU-Staatsbürgerschaft haben, melden sich bezüglich eines evtl. benötigten Visums bitte im International Office.
Die Erasmus+ Mobilitätszuschüsse werden nach drei Ländergruppen ausgezahlt und hängen damit von den jeweiligen Lebenshaltungskosten des Gastlandes ab. Mehr zu den Ländergruppen und Förderraten
Reisekostenpauschale
Zusätzlich zu Ihrer Förderrate erhalten Erasmus+ Studierende entsprechend der Entfernung Ihrer Gastuniversität eine einmalige Fahrtkostenpauschale. Diese Fahrkostenpauschale fällt entsprechend höher aus, wenn Sie Ihre An- und Rückreise nachweisbar emissionsarm (Green Travel*) durchführen.
Reisedistanz
Standardreise
Green Travel
10 und 99 KM
28 EUR
56 EUR
100 und 499 KM
211 EUR
285 EUR
500 und 1999 KM
309 EUR
417 EUR
2000 und 2999 KM
395 EUR
535 EUR
3000 und 3999 KM
580 EUR
785 EUR
4000 und 7999 KM
1.188 EUR
1.188 EUR
8000 KM und mehr
1.735 EUR
1.735 EUR
Für die Pauschale wird die Distanz-Berechnung des Distance Calculators zugrunde gelegt.
*Green Travel: Studierende reisen mindestens 50% der Strecke (Hin- und Rückreise) zum/vom Ort der Gasthochschule emissionsarm, also z.B. mit Bahn, Bus, Fahrgemeinschaft (mit anderen Erasmus+ Studierenden), Fahrrad oder einem anderen nachhaltigen Verkehrsmittel.
Inklusion und Vielfalt: Sonderförderungen
Das europäische Bildungsprogramm Erasmus+ hat für die Programmgeneration von 2021 bis 2027 Inklusion und Vielfalt zu einer der wichtigsten Zielsetzungen erklärt. Erasmus+ folgt dabei einem ganzheitlichen Inklusionsbegriff und hat das Ziel, Menschen, die aufgrund verschiedener Barrieren bisher nicht am Programm teilgenommen haben, den Zugang zu Erasmus+ zu erleichtern.
Für bestimmte Zielgruppen gibt es deshalb die Möglichkeit, eine zusätzliche finanzielle Unterstützung – eine sogenannte „Sonderförderung“ – zu erhalten, um zusätzliche Ausgaben oder Bedürfnisse zu decken. Dabei können je nach Zielgruppe (1-5) unterschiedliche Sonderförderungen beantragt werden:
Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 20 oder mit einer nachgewiesenen Behinderung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht.
Studierende mit körperlicher oder psychischer chronischer Erkrankung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht.
Studierende mit Kind/ern als Begleitung während des gesamten Auslandsaufenthalts
Studierende aus nicht-akademischem Elternhaus (beide Elternteile bzw. Bezugspersonen)
Studierende mit Erwerbstätigkeit
Top-Up „geringere Chancen“:
Für Personen der Zielgruppe 1-5 besteht die Möglichkeit eines Antrages auf Sonderförderung mit einem pauschalen Zuschuss von 250 € / Monat.
Realkostenantrag:
Für Personen der Zielgruppen 1-3 besteht die Möglichkeit eines individuellen Antrages auf Bezuschussung der auslandsbedingten Mehrkosten mit bis zu 15.000 € pro Semester und bis zu 30.000 € pro Jahr.
Realkostenantrag – vorbereitende Reise:
Für Personen der Zielgruppe 1-3 besteht die Möglichkeit eines Individuellen Antrags auf Bezuschussung der realen zusätzlichen Kosten für die Durchführung einer vorbereitenden Reise mit bis zu 15.000 € pro Mobilität. Bei der Antragstellung können die Kosten einer Begleitperson für die Reise berücksichtigt werden.
Eine Kombination von Realkostenantrag und Top-Up „geringere Chancen“ (Zielgruppe 1-5) ist möglich, wenn: A) unterschiedliche Merkmale für den Erhalt des Top-Ups und den Erhalt von Realkosten vorliegen (z.B. Top-Up für erwerbstätige Studierende und zusätzliche auslandsbedingte Realkosten für Studierende mit einer Behinderung). B) beim Vorliegen nur eines Merkmals ausgeschlossen werden kann, dass dieselben Kosten durch Top-Up bzw. Realkostenantrag gedeckt werden.
Bei Bedarf können zusätzliche Reisetage zum regulären Erasmus-Aufenthalt gefördert werden. Für die Reisetage gelten die Tagessätze der jeweiligen Ländergruppe (zuzüglich mögliches Top-Up „geringere Chancen“).
Alle Studierende erhalten im Zuge der Online-Registrierung für das Erasmus-Stipendium bei Bedarf die Möglichkeit, einen Antrag für bis zu zwei zusätzliche Reisetage (Hin- und Rückreise) zu stellen.
Studierende, die mindestens 50% der Strecke (Hin- und Rückreise) zum/vom Ort der Gasthochschule emissionsarm, also z.B. mit Bahn, Bus, Fahrgemeinschaft, Fahrrad oder einem anderen nachhaltigen Verkehrsmittel, reisen (Grünes Reisen), haben die Möglichkeit bis zu vier (in besonderen Fällen sogar bis zu sechs) zusätzliche Reisetage zu beantragen.
Wie errechnet sich meine Erasmus+ Förderung
Im Prinzip errechnet sich Ihre Förderung aus dem Mobilitätszuschuss für Ihr Gastland, einer evtl. Sonderförderung, der Reisekostenpauschale zu Ihrer Gastuniversität und der Anzahl der von der Gastuniversität bestätigten Tage.
Darüber hinaus gibt es aber noch Weiteres zu beachten:
Wie hoch wird meine Erasmus+ Förderung? So können Sie sich orientieren
Die genaue Höhe Ihrer Förderung steht erst fest, wenn wir nach der Anmeldefrist wissen wie viele Studierende sich für eine Erasmus+ Stipendiaten beworben haben und uns das Erasmus+ Budget offiziell mitgeteilt wird (dies geschieht i.d.R. im Juli des Programmjahres). Damit Sie sich trotzdem orientieren können, zeigen wir hier, wie sich Förderdauer, Teilnehmerzahlen und durchschnittliche Förderung in den letzten Jahren entwickelt haben.
Was die Grafik zeigt: Die Zahl der Bewerber*innen ist deutlich gestiegen – von 935 (2023) auf 1.193 (2026). Gleichzeitig steht nur ein begrenztes Budget zur Verfügung. Das bedeutet konkret: Je mehr Studierende gefördert werden, desto eher muss die Anzahl der geförderten Tage pro Person angepasst werden. So lag die maximale Förderdauer für ein Semester 2024 noch bei 140 Tagen, 2026 dagegen bei 107 Tagen. Die durchschnittliche Förderhöhe (vor allem für Ein-Semester-Aufenthalte), schwankte aufgrund zusätzlicher Förderungen wie die Fahrtkostenpauschale hingegen nicht maßgeblich.
Sollte Ihr Auslandsaufenthalt kürzer sein als die maximale Förderdauer, würden selbstverständlich „nur“ die Tage gefördert werden, die Ihnen von der Gastuniversität bestätigt werden und nicht die maximale Anzahl an Fördertagen.
Bitte beachten Sie: Alle Werte sind unverbindliche Orientierungswerte aus den Vorjahren – keine Garantie für Ihr Förderjahr. Stellen Sie sich bei Ihrer Planung bitte darauf ein, dass die geförderten Tage gekürzt werden können.
Haftungsklausel
Erasmus+ Projekte werden mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen finden Sie auch auf den Seiten des DAAD oder unter
Deutscher Akademischer Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Wo soll es hingehen und welche Anforderungen muss ich erfüllen? Hier finden Sie Infos rund um die Vorbereitungen für die Bewerbung eines Erasmus-Studienaufenthaltes.