Förderraten ab WiSe 2022/23
Verlängerungen von Erasmus-Aufenthalten können formlos per e-mail bis 30 Tage vor Ende des ersten Semesters beantragt werden. Hierfür wird die Zustimmung der Gastuniversität und des Fachbereichs der WWU benötigt. Die finanzielle Förderung kann dabei nur unter Vorbehalt gewährt werden. Sollten keine Mittel für das akademische Jahr mehr zur Verfügung stehen, kann das zweite Semester nur als Zero-Grant-Zeitraum gefördert werden. Falls Restmittel für Verlängerungen zur Verfügung stehen, werden sie nach dem first come, first served-Prinzip vergeben, also nach dem Eingang der vollständigen Verlängerungsanträge.
Ländergruppe 1: voraussichtlich 600 Euro für volle Monate, ansonsten anteilig
Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
Ländergruppe 2: voraussichtlich 540 Euro für volle Monate, ansonsten anteilig
Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien
Ländergruppe 3: voraussichtlich 490 Euro für volle Monate, ansonsten anteilig
Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei
Vereinigtes Königreich: Aufenthalte im Vereinigten Königreich können aufgrund des Brexit nur noch über ein vorheriges Erasmus-Projekt (Call 2020) gefördert werden, so dass für diese Aufenthalte die Förderraten aus dem Call 2020 von 450,00€ pro Monat (für volle Monate, ansonsten anteilig) gelten. Da das Projekt ausläuft, ist ein Aufenthalt im Rahmen von Erasmus+ letztmalig im Wintersemester 2022/23 möglich, wobei die Aufenthalte im Januar enden sollten.