Erasmus+ Mobilitätszuschüsse

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Die Erasmus+ Mobilitätszuschüsse werden nach drei Ländergruppen berechnet, die von der EU vorgegeben wurden. Die monatlichen Förderraten für jede Ländergruppe werden von der NA DAAD für alle Hochschulen in Deutschland festgelegt.
Abhängig von der Höhe der Fördersumme, die der WWU durch die NA DAAD bewilligt wird, und der Anzahl der Studierenden, die ins Ausland gehen, können Aufenthalte möglicherweise nicht ganz gefördert werden. Dann wird die Dauer des Aufenthaltes in finanziell geförderte und nicht-finanziell geförderte Zeiträume, sogenannte Zero-Grant-Zeiträume, unterteilt.

  • Förderraten ab WiSe 2022/23

    Verlängerungen von Erasmus-Aufenthalten können formlos per e-mail bis 30 Tage vor Ende des ersten Semesters beantragt werden. Hierfür wird die Zustimmung der Gastuniversität und des Fachbereichs der WWU benötigt. Die finanzielle Förderung kann dabei nur unter Vorbehalt gewährt werden. Sollten keine Mittel für das akademische Jahr mehr zur Verfügung stehen, kann das zweite Semester nur als Zero-Grant-Zeitraum gefördert werden. Falls Restmittel für Verlängerungen zur Verfügung stehen, werden sie nach dem first come, first served-Prinzip vergeben, also nach dem Eingang der vollständigen Verlängerungsanträge.

    Ländergruppe 1: voraussichtlich 600 Euro für volle Monate, ansonsten anteilig
    Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden

    Ländergruppe 2: voraussichtlich 540 Euro für volle Monate, ansonsten anteilig
    Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien

    Ländergruppe 3: voraussichtlich 490 Euro für volle Monate, ansonsten anteilig
    Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei

    Vereinigtes Königreich: Aufenthalte im Vereinigten Königreich können aufgrund des Brexit nur noch über ein vorheriges Erasmus-Projekt (Call 2020) gefördert werden, so dass für diese Aufenthalte die Förderraten aus dem Call 2020 von 450,00€ pro Monat (für volle Monate, ansonsten anteilig) gelten. Da das Projekt ausläuft, ist ein Aufenthalt im Rahmen von Erasmus+ letztmalig im Wintersemester 2022/23 möglich, wobei die Aufenthalte im Januar enden sollten.

  • Förderraten bis SoSe 2022

    Ländergruppe 1: voraussichtlich 450 Euro pro Monat
    Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxembourg, Norwegen, Schweden, Großbritannien

    Ländergruppe 2: voraussichtlich 390 Euro pro Monat
    Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

    Ländergruppe 3: voraussichtlich 330 Euro pro Monat
    Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slovenien, Tschechische Rep., Türkei, Ungarn