Sonderförderungen für einen Erasmus-Studienaustausch (SMS)

Das europäische Bildungsprogramm Erasmus+ hat für die Programmgeneration von 2021 bis 2027 Inklusion und Vielfalt zu einer der wichtigsten Zielsetzungen erklärt. Erasmus+ folgt dabei einem ganzheitlichen Inklusionsbegriff und hat das Ziel, Menschen, die aufgrund verschiedener Barrieren bisher nicht am Programm teilgenommen haben, den Zugang zu Erasmus+ zu erleichtern.

Welche zusätzlichen Sonderförderungen für Studierende möglich sind, ist davon abhängig, wann sie ins Ausland gehen, da die Möglichkeiten für Zusatzförderungen von der Europäischen Kommission und dem DAAD als Nationaler Agentur (NA DAAD) nach und nach für unterschiedliche Erasmus-Projekte ausgeweitet werden. Eine rückwirkende zusätzliche Förderung ist nicht möglich.

Sonderförderungen für das Jahr 2024/2025

Sonderförderungen und Antragstellung für einen Erasmus-Studienaustausch (SMS) im akademischen Jahr 2024/25

Die abschließende Festlegung der möglichen Sonderförderungen, Kriterien und der erforderlichen Nachweise durch die NA DAAD steht noch aus. Vorbehaltlich dessen gehen wir mit Stand Februar 2024 davon aus, dass die folgenden Sonderförderungen für einen Erasmus-Aufenthalt an einer Partnerhochschule im akademischen Jahr 2024/25 möglich sein werden:

Sonderförderung Art & Höhe Zielgruppe Frist & Beantragung
1. Top-Up „geringere Chancen“

Pauschales Top-Up von 250 € monatlich zusätzlich zur regulären Erasmus-Förderung (nur für finanziell geförderte Zeiträume; berechnet für volle Monate, ansonsten anteilig)

Das Top-Up kann nur einmal pro Person und Aufenthalt ausgezahlt werden, auch wenn mehrere Merkmale vorliegen.

•    Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 20 oder mit einer nachgewiesenen Behinderung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht.
•    Studierende mit einer körperlichen oder psychischen chronischen Erkrankung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht.

•    Studierende, die ihren gesamten Auslandsaufenthalt mit Kind/ern durchführen.
•    Studierende aus nicht-akademischem Elternhaus (beide Elternteile bzw. Bezugspersonen)
•    Erwerbstätige Studierende (s. unten)

15. Mai für Aufenthalte im Winter- und Sommersemester

Weitere Informationen und das Antragsformular erhalten Sie vom International Office nach dem Absenden der Erasmus-Annahmeerklärung.

2. Realkostenantrag Individueller Antrag auf Bezuschussung der auslandsbedingten Mehrkosten mit bis zu 15.000 € pro Semester und bis zu 30.000 € pro Jahr

•    Studierende mit einem GdB ab 20 oder mit einer nachgewiesenen Behinderung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht.
•    Studierende mit einer chronischen Erkrankung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht.
•    Studierende, die ihren gesamten Auslandsaufenthalt mit Kind/ern durchführen. 

Die vollständigen Antragsunterlagen müssen mindestens 3 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes beim International Office der Universität Münster zur Vorprüfung und Weiterleitung an die NA DAAD vorliegen.

Wenden Sie sich bitte frühzeitig an Frau Karidio.

3. Realkostenantrag - vorbereitende Reisen Individueller Antrag auf Bezuschussung der realen zusätzlichen Kosten für die Durchführung einer vorbereitenden Reise für antragstellende Person und eine mögliche Begleitperson mit bis zu 15.000 € pro Mobilität.

•    Studierende mit einem GdB ab 20 oder mit einer nachgewiesenen Behinderung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht.
•    Studierende mit einer körperlichen oder psychischen chronischen Erkrankung

•    Studierende, die ihren gesamten Auslandsaufenthalt mit Kind/ern durchführen.

Die vollständigen Antragsunterlagen müssen mindestens 10 Wochen vor Beginn der vorbereitenden Reise beim International Office der Universität Münster zur Vorprüfung und Weiterleitung an die NA DAAD vorliegen.

Wenden Sie sich bitte frühzeitig an Frau Karidio.

Detailinformationen

  • Sonderförderung 1: Top-Up „geringere Chancen“

    (Informationen vorbehaltlich der abschließenden Festlegung durch die NA DAAD)

    Art und Höhe der Sonderförderung:
    Pauschales Top-Up von 250 € monatlich zusätzlich zur regulären Erasmus-Förderung (nur für finanziell geförderte Zeiträume; berechnet für volle Monate, ansonsten anteilig)

    Zielgruppe:
    Studierende mit „geringeren Chancen“ (festgelegte Begrifflichkeit der NA DAAD). Von der NA DAAD wurden dafür die folgenden Personengruppen definiert:

    • Studierende mit einem GdB ab 20 oder mit einer nachgewiesenen Behinderung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht.
    • Studierende mit einer körperlichen oder psychischen chronischen Erkrankung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht.
    • Studierende, die ihren gesamten Auslandsaufenthalt mit Kind oder Kindern durchführen.
    • Studierende aus nicht-akademischem Elternhaus
    • Erwerbstätige Studierende 


    Bedingungen und weitere Informationen:

    • Das Top-Up kann nur einmal pro Person und pro Aufenthalt ausgezahlt werden, auch wenn mehrere Merkmale vorliegen.
    • Das Top-Up kann nur für finanziell geförderte Zeiträume gezahlt werden, Zero Grant-Zeiträume sind nicht förderfähig. Falls ein Aufenthalt vorzeitig beendet wird, muss der Zuschuss anteilig zurückgezahlt werden.
    • Für Studierende, die mit Kind/ern ins Ausland gehend, beträgt das Top-Up 250 € pro Monat, unabhängig von der Anzahl der mitreisenden Kinder. Die Beantragung ist auch bei der Mitreise des Partners/der Partnerin möglich, wobei pro reisendem Kind nur einmal das Top-Up gewährt werden kann. Falls beide Elternteile bzw. Partner*innen über Erasmus+ gefördert werden und mindestens zwei Kinder mitreisen, können beide das Top-Up beantragen.
    • Definition „nicht-akademisches Elternhaus“: Beide Elternteile oder Bezugspersonen haben keinen akademischen Abschluss einer Hochschule.
    • Definition „Erwerbstätigkeit“: Erwerbstätige Studierende, die ihre Erwerbstätigkeit während des Erasmus-Studiums ruhen lassen oder für den Auslandsaufenthalt kündigen müssen, können ein Top Up in Höhe von 250 € pro Monat (für ganze Monate, ansonsten anteilig) erhalten. Die Erwerbstätigkeit muss für mindestens sechs Monate vor dem Zeitpunkt der Beantragung ausgeübt worden sein (also ab dem 15.11. bei Beantragung bis 15.5.).


    Während des Mindestzeitraums der Ausübung muss das monatliche Gehalt über 450 € und unter 850 € liegen (bei mehreren Tätigkeiten wird der Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat aufaddiert). Es muss sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handeln. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeübt werden. Die Erwerbstätigkeit darf während des Erasmus-Studiums nicht weitergeführt, sondern muss pausieren oder gekündigt werden.


    Beantragung und Nachweise:

    • Die Beantragung ist bis zum 15. Mai für Aufenthalte im Wintersemester oder für Aufenthalte ab Januar des Folgejahres möglich.
    • Für die Beantragung müssen die Studierenden eine Selbsterklärung ausfüllen, in der sie bestätigen, dass sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen und die Nachweise dafür vorhanden sind. Die Nachweise müssen von den Studierenden aufbewahrt und auf Aufforderung im International Office eingereicht werden.
    • Mögliche Nachweise:
      • Beeinträchtigung / Grad der Behinderung: Ein ärztliches Attest/Gutachten, welches bestätigt, dass auf Grund der vorliegenden Behinderung ein finanzieller Mehrbedarf besteht; Ausweis oder Bescheid vom Landessozialamt.
      • Chronische Erkrankung (körperlich oder psychisch): Ein ärztliches Attest, welches bestätigt, dass auf Grund der vorliegenden chronischen Erkrankung ein finanzieller Mehrbedarf besteht. Die Art der Erkrankung sowie Höhe/Umfang des Mehrbedarfes müssen nicht vermerkt bzw. beziffert werden.
      • Auslandsaufenthalt mit Kind/ern: Geburtsurkunden und Reisedokumente des Kindes bzw. der Kinder
      • Nicht-akademisches Elternhaus: Formlose Angaben zu den Bildungsabschlüssen der Eltern, Selbsterklärung der Eltern, Ausbildungsnachweise der Eltern in Kopie
      • Erwerbstätigkeit: Gehaltsabrechnungen, Steuerklärung
    • Eine Vorlage für die Selbsterklärung und weitere Informationen zur Beantragung erhalten Erasmus-Studierende nach dem Absenden des Erasmus-Annahmeformulars.

  • Sonderförderung 2: Realkostenantrag

    (Informationen vorbehaltlich der abschließenden Festlegung durch die NA DAAD)

    Art und Höhe der Sonderförderung:
    Es kann die Bezuschussung der auslandsbedingten Mehrkosten mit bis zu 15.000 € pro Semester und bis zu 30.000 € pro Jahr beantragt werden.


    Zielgruppe:

    • Studierende mit einem GdB ab 20 oder mit einer nachgewiesenen Behinderung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht. Der GdB muss über einen Bescheid vom Landessozialamt oder Ausweis nachgewiesen werden, bzw. die Beeinträchtigung muss über einen Nachweis glaubhaft gemacht werden (z. B. durch die Bestätigung seitens approbierter Therapeuten).
    • Studierende mit einer körperlichen oder psychischen chronischen Erkrankung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht. Dies muss über ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Die Art der Erkrankung sowie Höhe/Umfang des Mehrbedarfes müssen nicht vermerkt bzw. beziffert werden.
    • Studierende, die ihren gesamten Auslandsaufenthalt mit Kind/ern durchführen. Dies muss über Geburtsurkunde/n und Reisedokumente des Kindes bzw. der Kinder nachgewiesen werden.


    Bedingungen und weitere Informationen:

    • Die Antragssumme wird nach den individuellen persönlichen Bedürfnissen der Antragstellenden berechnet und zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate ausgezahlt.
    • Die Förderung über einen Realkostenantrag ist kombinierbar mit einem Top-Up „geringere Chancen“ (Sonderförderung 1), wenn:

      A) unterschiedliche Merkmale für den Erhalt des Top-Ups und den Erhalt von Realkosten vorliegen (z.B. Top-Up für erwerbstätige Studierende und zusätzliche auslandsbedingte Realkosten für Studierende mit einer Behinderung).

      B) beim Vorliegen nur eines Merkmals ausgeschlossen werden kann, dass dieselben Kosten durch Top-Up bzw. Realkostenantrag gedeckt werden.
    • Studierende mit einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung: Die Förderung dient während der Durchführung einer Mobilität der Finanzierung auslandsbedingter Mehrkosten (z.B. Reise- und Unterkunftskosten von mitreisenden Assistent*innen oder die Zusatzkosten für eine barrierefreie Unterkunft), die nicht von nationalen Stellen (z.B. Integrationsämtern, Krankenkassen, Landschaftsverbänden, Sozialämtern, Studierendenwerken) übernommen werden.
    • Studierende, die ihren gesamten Auslandsaufenthalt mit Kind/ern durchführen: Es können nur auslandsbedingte Mehrkosten aufgrund der Mitnahme eines Kindes bzw. mehrerer Kinder berücksichtigt werden.


    Beantragung:

    • Für die Antragstellung muss ausreichend Zeit eingeplant werden, da die Studierenden für den Antrag die Differenz zwischen den Kosten im In- und Ausland nachweisen müssen (z.B. durch Internetrecherchen oder Schriftverkehr).
    • Studierende, die einen Realkostenantrag stellen möchten, wenden sich bitte frühzeitig, mindestens 3 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes, an Frau Karidio.
    • Der Antrag wird über die Universität Münster an die NA DAAD gestellt. Die Bewilligung eines Antrags erfolgt durch die NA DAAD.
    • Der Antrag muss spätestens zwei Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes vollständig bei der NA DAAD vorliegen.

  • Sonderförderung 3: Realkostenantrag – vorbereitende Reise

    (Informationen vorbehaltlich der abschließenden Festlegung durch die NA DAAD)

    Art und Höhe der Sonderförderung:
    Individueller Antrag auf Bezuschussung der realen zusätzlichen Kosten für die Durchführung einer vorbereitenden Reise für antragstellende Person und eine mögliche Begleitperson mit bis zu 15.000 € pro Mobilität


    Zielgruppe:

    • Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 20 oder mit einer nachgewiesenen Behinderung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht. Der GdB muss über einen Bescheid vom Landessozialamt oder Ausweis nachgewiesen werden, bzw. die Beeinträchtigung muss über einen Nachweis glaubhaft gemacht werden (z.B. durch die Bestätigung seitens approbierter Therapeuten).
    • Studierende mit einer körperlichen oder psychischen chronischen Erkrankung. Diese muss über ein ärztliches Attest nachgewiesen werden (einfaches Attest ausreichend, keine Diagnosen erforderlich).
    • Studierende, die ihren gesamten Auslandsaufenthalt mit Kind/ern durchführen. Dies muss über Geburtsurkunde/n und Reisedokumente des Kindes bzw. der Kinder nachgewiesen werden.


    Bedingungen und weitere Informationen:
    Die Antragssumme wird nach den individuellen persönlichen Bedürfnissen der Antragstellenden berechnet, ähnlich dem Realkostenantrag (Sonderförderung 2), und ist auch hinsichtlich des Aufwands für die Studierenden mit dem Realkostenantrag vergleichbar.


    Beantragung:

    • Studierende, die diese Sonderförderung beantragen möchten, wenden sich bitte frühzeitig, mindestens 10 Wochen vor Beginn der vorbereitenden Reise, an Frau Karidio
    • Der Antrag wird über die Universität Münster an die NA DAAD gestellt und muss spätestens vier Wochen vor Antritt der vorbereitenden Reise vollständig bei der NA DAAD vorliegen.
    • Die Bewilligung eines Antrags erfolgt durch die NA DAAD und unter Mittelvorbehalt.

Sonderförderungen für das Jahr 2023/2024

Übersicht

Folgende Sonderförderungen für einen Erasmus-Aufenthalt an einer Partnerhochschule im akademischen Jahr 2023/24 (ausgenommen Vereinigtes Königreich) sind möglich:

Sonderförderung Art & Höhe Zielgruppe Frist & Beantragung
1. Grünes Reisen Einmaliger Zuschuss in Höhe von 50,00€ und Förderung von insgesamt bis zu vier zusätzlichen Tagen als Reisetage •    Studierende, die mindestens 50% der Strecke (Hin- und Rückreise) zum Ort der Gasthochschule emissionsarm zurücklegen z.B. mit der Bahn, dem Bus oder in Fahrgemeinschaften

•    15. Juni für Aufenthalte im Winter- und Sopmmersemester

Weitere Informationen und einen Antrag erhalten Sie vom International Office nach dem Absenden Ihrer Erasmus-Annahmeerklärung

2. Top-Up „geringere Chancen“

Pauschales Top-Up von 250,00€ monatlich zusätzlich zur regulären Erasmus-Förderung (nur für finanziell geförderte Zeiträume; berechnet für volle Monate, ansonsten anteilig)

Das Top Up kann nur einmal pro Person und Aufenthalt ausgezahlt werden, auch wenn mehrere Merkmale vorliegen.

•    Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 20
•    Studierende mit einer chronischen Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht
•    Studierende, die ihren gesamten Auslandsaufenthalt mit Kind/ern durchführen
•    Studierende aus nicht-akademischem Elternhaus (beide Elternteile bzw. Bezugspersonen)
•    Erwerbstätige Studierende (s. unten)

•    15. Juni für Aufenthalte im Winter- und Sopmmersemester

Weitere Informationen und einen Antrag erhalten Sie vom International Office nach dem Absenden Ihrer Erasmus-Annahmeerklärung

3. Langantrag Individueller Antrag auf Bezuschussung der realen zusätzlichen Kosten der Auslandsmobilität mit bis zu 15.000 Euro pro Semester und bis zu 30.000 Euro pro Jahr

•    Studierende mit einem GdB ab 20
•    Studierende mit einer chronischen Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht
•    Studierende, die ihren gesamten Auslandsaufenthalt mit Kind/ern durchführen

•    Die vollständigen Antragsunterlagen müssen 2 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes bei der NA DAAD vorliegen (Einreichung über das International Office der Universität Münster)

Wenden Sie sich bitte frühzeitig an Frau Karidio

4. Vorbereitende Reisen – Realkostenantrag Individueller Antrag auf Bezuschussung der realen zusätzlichen Kosten für die Durchführung einer vorbereitenden Reise mit bis zu 15.000 Euro pro Mobilität

•    Studierende mit einem GdB ab 20
•    Studierende mit einer chronischen Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht
•    Studierende, die ihren gesamten Auslandsaufenthalt mit Kind/ern durchführen

•    Die vollständigen Antragsunterlagen müssen 4 Wochen vor Beginn der vorbereitenden Reise bei der NA DAAD vorliegen (Einreichung über das International Office der Universität Münster)

Wenden Sie sich bitte frühzeitig an Frau Karidio

 

Da Erasmus-Aufenthalte im Vereinigten Königreich aufgrund des Brexits nur noch mit einer Förderung aus einem früheren Erasmus-Projekt möglich sind, sind für Aufenthalte im Vereinigten Königreich andere Sonderförderungen möglich. Wenden Sie sich für weitere Informationen bei Bedarf bitte direkt an Frau Karidio.

Detailinformationen

  • Sonderförderung 1: Grünes Reisen

    (Informationen vorbehaltlich der abschließenden Festlegung durch die NA DAAD)

    Art und Höhe der Sonderförderung:
    einmaliger Zuschuss in Höhe von 50,00€ und Förderung von insgesamt bis zu vier zusätzlichen Tagen als Reisetage

    Zielgruppe:
    Studierende, die mindestens 50% der Strecke (Hin- und Rückreise) zum Ort der Gasthochschule emissionsarm zurücklegen, also z.B. mit Bahn, Bus, Fahrgemeinschaft, Fahrrad oder einem anderen nachhaltigen Verkehrsmittel. Die Reise mit dem Schiff gilt nur als grün, wenn der Zielort ansonsten ausschließlich mit dem Flugzeug erreicht werden könnte.

    Bedingungen und weitere Informationen:

    • Die zusätzlich geförderten Tage beeinflussen weder die Mindest- noch die Maximaldauer der Mobilität und werden nicht auf das Erasmus-Kontingent je Studienzyklus angerechnet.
    • Die Sonderförderung für grünes Reisen ist mit allen folgenden Sonderförderungen kombinierbar, ausgenommen hiervon ist nur der Langantrag (Sonderförderung 3).

    Beantragung und Nachweise:

    • Die Beantragung ist bis zum 15. Juni für Aufenthalte im Wintersemester oder für Aufenthalte ab Januar des Folgejahres möglich.
    • Für die Beantragung müssen die Studierenden eine Selbsterklärung ausfüllen, in der sie bestätigen, dass sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen und die Nachweise dafür vorhanden sind. Die Nachweise müssen von den Studierenden aufbewahrt und auf Aufforderung im International Office eingereicht werden.
    • Mögliche Nachweise: Reiseunterlagen wie z.B. Bus- oder Bahntickets
    • Eine Vorlage für die Selbsterklärung und weitere Informationen zur Beantragung erhalten Erasmus-Studierende nach dem Absenden des Erasmus-Annahmeformulars.

  • Sonderförderung 2: Top-Up „geringere Chancen“

    (Informationen vorbehaltlich der abschließenden Festlegung durch die NA DAAD)

    Art und Höhe der Sonderförderung:
    Pauschales Top-Up von 250,00€ monatlich zusätzlich zur regulären Erasmus-Förderung (berechnet für volle Monate, ansonsten anteilig)

    Zielgruppe:
    Studierende mit „geringeren Chancen“ (festgelegte Begrifflichkeit der NA DAAD). Von der NA DAAD wurden dafür die folgenden Personengruppen definiert:

    • Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 20 oder mehr oder einer nachgewiesenen Behinderung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht
    • Studierende mit einer chronischen Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht
    • Studierende, die ihren gesamten Auslandsaufenthalt mit Kind oder Kindern durchführen
    • Studierende aus nicht-akademischem Elternhaus
    • Erwerbstätige Studierende 

    Bedingungen und weitere Informationen:

    • Das Top-Up kann nur einmal pro Person und pro Aufenthalt ausgezahlt werden, auch wenn mehrere Merkmale vorliegen.
    • Das Top-Up kann nur für finanziell geförderte Zeiträume gezahlt werden, Zero Grant-Zeiträume sind nicht förderfähig. Falls ein Aufenthalt vorzeitig beendet wird, muss der Zuschuss anteilig zurückgezahlt werden.
    • Für Studierende, die mit Kind/ern ins Ausland gehend, beträgt das Top-Up 250€ pro Monat, unabhängig von der Anzahl der mitreisenden Kinder. Die Beantragung ist auch bei der Mitreise des Partners/der Partnerin möglich, wobei pro reisendem Kind nur einmal das Top-Up gewährt werden kann. Falls beide Elternteile bzw. Partner*innen über Erasmus+ gefördert werden und mindestens zwei Kinder mitreisen, können beide das Top-Up beantragen.
    • Definition „nicht-akademisches Elternhaus“: Beide Elternteile oder Bezugspersonen haben keinen akademischen Abschluss einer Hochschule
    • Definition „Erwerbstätigkeit“: Erwerbstätige Studierende, die ihre Erwerbstätigkeit während des Erasmus-Studiums ruhen lassen oder für den Auslandsaufenthalt kündigen müssen, können ein Top Up in Höhe von 250,00 € pro Monat (für ganze Monate, ansonsten anteilig) erhalten. Die Erwerbstätigkeit muss für mindestens sechs Monate vor dem Zeitpunkt der Beantragung ausgeübt worden sein (also ab dem 15.12. bei Beantragung bis 15.6.).

      Während des Mindestzeitraums der Ausübung muss das monatliche Gehalt über 450 € und unter 850 € liegen (bei mehreren Tätigkeiten wird der Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat aufaddiert). Es muss sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handeln. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeübt werden. Die Erwerbstätigkeit darf während des Erasmus-Studiums nicht weitergeführt, sondern muss pausieren oder gekündigt werden.

    Beantragung und Nachweise:

    • Die Beantragung ist bis zum 15. Juni für Aufenthalte im Wintersemester oder für Aufenthalte ab Januar des Folgejahres möglich.
    • Für die Beantragung müssen die Studierenden eine Selbsterklärung ausfüllen, in der sie bestätigen, dass sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen und die Nachweise dafür vorhanden sind. Die Nachweise müssen von den Studierenden aufbewahrt und auf Aufforderung im International Office eingereicht werden.
    • Mögliche Nachweise:
      • Grad der Behinderung: Bescheid vom Landessozialamt bzw. Ausweis
      • Chronische Erkrankung: Ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass eine chronische Erkrankung während des Auslandsaufenthaltes besteht und hierdurch zusätzliche Kosten im Ausland entstehen (eine einfache Bestätigung ist ausreichend, Diagnosen oder weitere Begründungen sind nicht erforderlich)
      •  Auslandsaufenthalt mit Kind/ern: Geburtsurkunden und Reisedokumente des Kindes bzw. der Kinder
      • nicht-akademisches Elternhaus: Formlose Angaben zu den Bildungsabschlüssen der Eltern, Selbsterklärung der Eltern, Ausbildungsnachweise der Eltern in Kopie
      • Erwerbstätigkeit: Gehaltsabrechnungen
    • Eine Vorlage für die Selbsterklärung und weitere Informationen zur Beantragung erhalten Erasmus-Studierende nach dem Absenden des Erasmus-Annahmeformulars.

  • Sonderförderung 3: Langantrag

    (Informationen vorbehaltlich der abschließenden Festlegung durch die NA DAAD)

    Art und Höhe der Sonderförderung:
    Es kann die Bezuschussung der realen zusätzlichen Kosten der Auslandsmobilität mit bis zu 15.000 Euro pro Semester und bis zu 30.000 Euro pro Jahr beantragt werden.

    Zielgruppe:

    • Studierende mit einem GdB ab 20. Der GdB muss über einen Bescheid vom Landessozialamt bzw. Ausweis nachgewiesen werden.
    • Studierende mit einer chronischen Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht. Dies muss über ein ärztliches Attest nachgewiesen werden, aus dem hervorgeht, dass eine chronische Erkrankung während des Auslandsaufenthaltes besteht und hierdurch zusätzliche Kosten im Ausland entstehen (einfaches Attest ausreichend, keine Diagnosen erforderlich)
    • Studierende, die ihren gesamten Auslandsaufenthalt mit Kind/ern durchführen. Dies muss über Geburtsurkunde/n und Reisedokumente des Kindes bzw. der Kinder nachgewiesen werden

    Bedingungen und weitere Informationen:

    • Die Antragssumme wird nach den individuellen persönlichen Bedürfnissen der Antragstellenden berechnet und zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate ausgezahlt.
    • Die Förderung über einen Langantrag ist nicht kombinierbar mit dem Top-Up „geringere Chancen“ (Sonderförderung 2), nur eine der beiden Zusatzförderungen ist möglich. Der Langantrag sollte daher nur gestellt werden, wenn die Mehrkosten den Zuschuss über das Top-Up „geringere Chancen“ übersteigen
    • Studierende mit einem GdB ab 20 oder einer chronischen Erkrankung: Es können nur Mehrkosten berücksichtigt werden, die nicht von nationalen Stellen (z.B. Integrationsämtern, Krankenkassen, Landschaftsverbänden, Sozialämtern, Studierendenwerken) übernommen werden und die durch den Auslandsaufenthalt entstehen (z.B. Reise- und Unterkunftskosten von mitreisenden Assistent*innen oder die Zusatzkosten für eine barrierefreie Unterkunft).
    • Studierende, die ihren gesamten Auslandsaufenthalt mit Kind/ern durchführen: Es können nur auslandsbedingte Mehrkosten aufgrund der Mitnahme eines Kindes bzw. mehrerer Kinder berücksichtigt werden.

    Beantragung:

    • Studierende, die einen Langantrag stellen möchten, wenden sich bitte frühzeitig an Frau Karidio
    • Der Antrag wird über die Universität Münster an die NA DAAD gestellt. Die Bewilligung eines Antrags erfolgt durch die NA DAAD.
    • Der Antrag muss spätestens zwei Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes vollständig bei der NA DAAD vorliegen
    • Für die Antragstellung muss ausreichend Zeit eingeplant werden, da die Studierenden für den Antrag die Differenz zwischen den Kosten im In- und Ausland nachweisen müssen (z.B. durch Internetrecherchen oder Schriftverkehr).
  • Sonderförderung 4: vorbereitende Reisen – Realkostenantrag

    (Informationen vorbehaltlich der abschließenden Festlegung durch die NA DAAD)

    Art und Höhe der Sonderförderung:
    Individueller Antrag auf Bezuschussung der realen zusätzlichen Kosten für die Durchführung einer vorbereitenden Reise mit bis zu 15.000€ pro Mobilität

    Zielgruppe:

    • Studierende mit einem GdB ab 20. Der GdB muss über einen Bescheid vom Landessozialamt bzw. Ausweis nachgewiesen werden.
    • Studierende mit einer chronischen Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht. Dies muss über ein ärztliches Attest nachgewiesen werden, aus dem hervorgeht, dass eine chronische Erkrankung während des Auslandsaufenthaltes besteht und hierdurch zusätzliche Kosten im Ausland entstehen (einfaches Attest ausreichend, keine Diagnosen erforderlich)
    • Studierende, die ihren gesamten Auslandsaufenthalt mit Kind/ern durchführen. Dies muss über Geburtsurkunde/n und Reisedokumente des Kindes bzw. der Kinder nachgewiesen werden

    Bedingungen und weitere Informationen:
    Die Antragssumme wird nach den individuellen persönlichen Bedürfnissen der Antragstellenden berechnet, ähnlich dem Langantrag (Sonderförderung 3), und ist auch hinsichtlich des Aufwands für die Studierenden mit dem Langantrag vergleichbar.
    Die restlichen Bedingungen entsprechen denen der Förderung von vorbereitenden Reisen über Pauschalen (Sonderförderung 4).

    Beantragung:

    • Studierende, die diese Sonderförderung beantragen möchten, wenden sich bitte frühzeitig an Frau Karidio
    • Der Antrag wird über die Universität Münster an die NA DAAD gestellt. Die Bewilligung eines Antrags erfolgt durch die NA DAAD und unter Mittelvorbehalt.
    • Der Realkostenantrag muss spätestens vier Wochen vor Antritt der vorbereitenden Reise beantragt werden.