Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen

Diese Handreichung liefert Studierenden, die einen Auslandsaufenthalt planen, wichtige Hinweise zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen. Die folgende Abbildung zeigt, welche Schritte Sie vor und nach dem Auslandsaufenthalt vornehmen müssen, um Ihre im Ausland erbrachten Leistungen anerkennen zu lassen.

Vor dem Auslandsaufenthalt formalisieren Sie Ihr Studienvorhaben im (Online) Learning Agreement. Für die Fachlich-inhaltliche und formale Prüfung an der Universität Münster nach Ihrem Auslandsaufenthalt nutzen Sie bitte unsere Vorlage Anerkennungsbogen Universität Münster (Anerkennungsbogen).


Empfehlung zur Notenumrechnung

Übersicht:

Grafik mit dem Titel ‚I. Übersicht‘ zum Prozess der Anerkennung von Auslandsleistungen.  1. Phase: Vor dem Auslandsaufenthalt: Abstimmung des Studienprogramms und des Learning Agreements mit der zuständigen Person im Fach (Festlegung der Kurse an der Gasthochschule und deren Anerkennbarkeit in Münster). Änderungen sind bis zu fünf Wochen nach Rückkehr möglich.  2. Phase: Nach dem Auslandsaufenthalt: Einreichung der Unterlagen zur fachlich-inhaltlichen Prüfung.  Entscheidungsbaum:      Frage 1: Ist eine Anerkennung fachlich möglich?         Nein: Erhalt eines begründeten Ablehnungsbescheids durch das Prüfungsamt (dokumentiert durch Fachvertreter).         Ja: Einreichung des Antrags auf Anerkennung im Prüfungsamt zur formalen Prüfung.     Frage 2: Ist eine Anerkennung formal möglich?         Nein: Erhalt eines begründeten Ablehnungsbescheids durch das Prüfungsamt.         Ja: Die anerkannten Leistungen werden dem Prüfungskonto hinzugefügt.
© Uni MS - International Office