Förderprogramm "Forschungsprojekte Studierender"

Info-Veranstaltung:

Tipps für eine erfolgreiche Antragstellung erhalten Sie in der Mindsnack-Veranstaltung "Forschungsprojekte Studierender" am 04.04. um 12:00 Uhr s.t. via ZOOM:

https://wwu.zoom.us/j/65066852137?pwd=TlUrcStLK2t1U3VUeXhVMmh6eWNZdz09

Meeting-ID: 650 6685 2137

Kenncode: 377300

Beispielprojekte

Eine durch Sie initiierte Konferenz, Ihr Tagungsbeitrag, ein Aufenthalt an einer anderen Forschungseinrichtung oder ein Feldversuch in Deutschland oder im Ausland? Einen Eindruck bereits geförderter Projekte durch die WWU Münster erhalten Sie in der Broschüre Förderung von Forschungsprojekten Studierender (pdf).

© WWU Designservice

Allgemeine Informationen

Das Rektorat der WWU vergibt jährlich 50.000 Euro für die Förderung von Forschungsprojekten Studierender. Jedes Projekt kann max. 12 Monate mit bis zu 5.000 Euro gefördert werden. Grundlage ist die Begutachtung durch die Rektoratskommission für Forschungsangelegenheiten (RKF).

Die Projekte sollen innovativ und wissenschaftlich fundiert sein, nicht primär der eigenen Qualifizierung dienen und sich deutlich von Promotionsvorhaben sowie studienabschlussqualifizierenden Maßnahmen abgrenzen. Das können z.B. sein:

► Forschungsprojekte, die von Studierenden initiiert und durchgeführt werden;

► Projekte Studierender, die geeignet sind, wissenschaftliche Kooperationen im In- und Ausland aufzubauen;

► Seminare oder Tagungen, die von Studierenden eigenständig organisiert werden.

 

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Antragsverfahren

Antragsberechtigt ist, wer an der WWU zum Zeitpunkt der Antragstellung als Studierender eingeschrieben ist und zum Zeitpuntk der Antragstellung i.d.R. das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Voraussetzung ist weiterhin eine Einschreibung als Studierender der WWU zu Projektbeginn sowie eine noch nicht abgeschlossene Promotion.

Ein Antrag kann in der Regel nur dann in der RKF begutachtet werden, wenn er mindestens zwei Monate vor der Sitzung eingereicht wurde. Lassen Sie sich aber möglichst schon vor der Antragstellung persönlich von uns beraten, da die erste Antragsversion erfahrungsgemäß einer Überarbeitung bedarf.

 

Nächster Sitzungstermin der RKF:

  • 08. Februar 2023