Nächster Sitzungstermin der RKF: 08. November 2023
Erste Antragsfassungen per Mail an linda.dieks@uni-munester.de bis zum 18. September 2023.
Nächster Sitzungstermin der RKF: 08. November 2023
Erste Antragsfassungen per Mail an linda.dieks@uni-munester.de bis zum 18. September 2023.
Veranstaltung: Tipps für einen erfolgreichen Antrag
Donnerstag, 9. November 2023, 12:15 – 13:45 Uhr | Seminarraum 1, Graduate Centre (EG, Schlossplatz 6, 48149 Münster) | zur Anmeldung via Indico
Eine durch Sie initiierte Konferenz, Ihr Tagungsbeitrag, ein Aufenthalt an einer anderen Forschungseinrichtung oder ein Feldversuch in Deutschland oder im Ausland? Einen Eindruck bereits geförderter Projekte durch die Universität Münster erhalten Sie in der Broschüre Förderung von Forschungsprojekten Studierender (pdf).
Hier gelangen Sie zur Online-Ausstellung zu "Julius Otto Grimm". Entstanden aus den Projekten von Herrn PD Dr. Peter Schmitz und Anna Maria Plischka (Forschungsprojekte Studierender). Gefördert durch die Universitätsförderung.
Alle Berichte abgeschlossener Forschungsprojekte Studierender finden Sie hier.
Das Rektorat der Universität Münster vergibt jährlich 50.000 Euro für die Förderung von Forschungsprojekten Studierender. Jedes Projekt kann max. 12 Monate mit bis zu 5.000 Euro gefördert werden. Grundlage ist die Begutachtung durch die Rektoratskommission für Forschungsangelegenheiten (RKF).
Die Projekte sollen innovativ und wissenschaftlich fundiert sein, nicht primär der eigenen Qualifizierung dienen und sich deutlich von Promotionsvorhaben sowie studienabschlussqualifizierenden Maßnahmen abgrenzen. Das können z.B. sein:
► Forschungsprojekte, die von Studierenden initiiert und durchgeführt werden;
► Projekte Studierender, die geeignet sind, wissenschaftliche Kooperationen im In- und Ausland aufzubauen;
► Seminare oder Tagungen, die von Studierenden eigenständig organisiert werden.
Antragsberechtigt ist, wer an der Universität Münster zum Zeitpunkt der Antragstellung als Studierender eingeschrieben ist und zum Zeitpuntk der Antragstellung i.d.R. das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Voraussetzung ist weiterhin eine Einschreibung als Studierender der Universität Münster zu Projektbeginn sowie eine noch nicht abgeschlossene Promotion.
Ein Antrag kann in der Regel nur dann in der RKF begutachtet werden, wenn er mindestens zwei Monate vor der Sitzung eingereicht wurde. Lassen Sie sich aber möglichst schon vor der Antragstellung persönlich von uns beraten, da die erste Antragsversion erfahrungsgemäß einer Überarbeitung bedarf.
Bitte beachten Sie die Richtlinie über die Förderung von Forschungsprojekten Studierender (pdf) sowie
Mit dem Antrag einzureichen: