Förderprogramm "Forschungsprojekte Studierender"

Kommende Termine und Fristen

Grundsätzlich können Sie Ihren Antrag jederzeit in der Geschäftsstelle der Forschungsprojekte Studierender (Frau Dieks) zur Durchsicht und Beratung einreichen.

Über eine Förderung der finalen Anträge wird in den folgenden Sitzungen der RKF entschieden:

Deadline erste Antragsversion

Deadline finale Antragsversion

Entscheidung durch die RKF

24. Oktober 2023

24. November 2023

24. Januar 2024

24. Januar 2024

24. Februar 2024

24. April 2024

12. März 2024

12. April 2024

12. Juni 2024

06. August 2024

06. September 2024

06. November 2024

22. Oktober 2024

22. November 2024

22. Januar 2025

 

Bewilligte Projekte

Eine durch Sie initiierte Konferenz, Ihr Tagungsbeitrag, ein Aufenthalt an einer anderen Forschungseinrichtung oder ein Feldversuch in Deutschland oder im Ausland? Einen Eindruck bereits geförderter Projekte durch die Universität Münster erhalten Sie in der Broschüre Förderung von Forschungsprojekten Studierender (pdf).

Hier gelangen Sie zur Online-Ausstellung zu "Julius Otto Grimm". Entstanden aus den Projekten von Herrn PD Dr. Peter Schmitz und Anna Maria Plischka (Forschungsprojekte Studierender). Gefördert durch die Universitätsförderung.

Alle Berichte abgeschlossener Forschungsprojekte Studierender finden Sie hier.

Das Rektorat der Universität Münster fördert Forschungsprojekte Studierender
© Uni MS – Stabstelle Web und Design

Allgemeine Informationen

Das Rektorat der Universität Münster vergibt jährlich 50.000 Euro für die Förderung von Forschungsprojekten Studierender. Jedes Projekt kann max. 12 Monate mit bis zu 5.000 Euro gefördert werden. Grundlage ist die Begutachtung durch die Rektoratskommission für Forschungsangelegenheiten (RKF).

Die Projekte sollen innovativ und wissenschaftlich fundiert sein, nicht primär der eigenen Qualifizierung dienen und sich deutlich von Promotionsvorhaben sowie studienabschlussqualifizierenden Maßnahmen abgrenzen. Das können z.B. sein:

► Forschungsprojekte, die von Studierenden initiiert und durchgeführt werden;

► Projekte Studierender, die geeignet sind, wissenschaftliche Kooperationen im In- und Ausland aufzubauen;

► Seminare oder Tagungen, die von Studierenden eigenständig organisiert werden.

Das Rektorat der Universität Münster fördert Forschungsprojekte Studierender
© Uni MS – Stabstelle Web und Design

Antragsverfahren

Antragsberechtigt ist, wer an der Universität Münster zum Zeitpunkt der Antragstellung als Studierender eingeschrieben ist und zum Zeitpuntk der Antragstellung i.d.R. das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Voraussetzung ist weiterhin eine Einschreibung als Studierender der Universität Münster zu Projektbeginn sowie eine noch nicht abgeschlossene Promotion.

Ein Antrag kann in der Regel nur dann in der RKF begutachtet werden, wenn er mindestens zwei Monate vor der Sitzung eingereicht wurde. Lassen Sie sich aber möglichst schon vor der Antragstellung persönlich von uns beraten, da die erste Antragsversion erfahrungsgemäß einer Überarbeitung bedarf.