Geschäftsstellen

Die Geschäftsstellen koordinieren und unterstützen die Gremienarbeit der Universität Münster.
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Geschäftsstellen der Rektoratskommissionen

Die Rektoratskommissionen für akademische Personalentwicklung (RAP) sowie diejenige für Forschungsangelegenheiten (RKF) werden vom Senat der Universität Münster berufen. Die RAP befasst sich z.B. mit Themen wie Mentoring an der Universität Münster, Rechte von Juniorprofessuren oder der Arbeitssituation Promovierender; die RKF hingegen z.B. mit Fragen zur Exzellenzinitiative oder dem Leitbild tierexperimenteller Forschungen.

Kontakt
Birte Blut

Geschäftstelle des Forschungsbeirats

Der Forschungsbeirat wird vom Rektorat der Universität Münster berufen. Er ist beauftragt, die Universitätsleitung bei der Initiierung, Koordinierung und Förderung von Forschungsvorhaben zu beraten und bei der Qualitätssicherung von Drittmittelanträgen zu unterstützen. So berät er z.B. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Münster und beschließt an das Rektorat gerichtete Empfehlungen.

Kontakt
Dr. Sabine Kozdon
Dr. Sarah Thieme

Geschäftsstelle der Forschungsprojekte Studierender

Das Rektorat der Universität Münster vergibt jährlich 50.000 Euro für die Förderung von Forschungsprojekten Studierender. Jedes Projekt kann max. 12 Monate mit bis zu 5.000 Euro gefördert werden. Grundlage ist die Begutachtung durch die Rektoratskommission für Forschungsangelegenheiten (RKF).

Kontakt
Linda Dieks