Unterstützung gesucht! Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte aus der Gruppe der Studierenden
Wählbar sind alle weiblichen Mitglieder der Westfälischen Wilhelms-Universität aus der Gruppe der Studierenden.
Es besteht die Möglichkeit der Wiederwahl. Die stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte wird gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verfassung der Westfälischen Wilhelms-Universität vom Senat auf Vorschlag der erweiterten Gleichstellungskommission gewählt.
Die Ausschreibung finden Sie hier.