Das Büro für Gleichstellung ist laut LGG § 1 Abs. 1 für die Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zuständig. Nach Maßgabe dieses Gesetzes und anderer Vorschriften zur Gleichstellung von Frauen und Männern werden Frauen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. Zudem ist das Büro mit dafür verantwortlich, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männern zu verbessern.
Zu weiteren gender-bezogenen Belangen schauen Sie gerne auf die Diversity-Homepage.
Welche Angebote gibt es für Angehörige der Universität Münster?
Welche Informationen und Arbeitshilfen gibt es für Engagierte in Sachen Gleichstellung?
Wie ist die Gleichstellung der Geschlechter an der Universität Münster verankert und organisiert?
Jetzt anmelden! Infoveranstaltung zur Promotion für Studentinnen*
Unter dem Motto "Mehr Frauen* in die Wissenschaft - Promovieren geht über Studieren?" findet am 16. November 2023 von 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr die jährliche Informationsveranstaltung speziell für Studentinnen* zum Thema Promotion statt.
Anmeldungen sind bis zum 31. Oktober möglich.
Ausschreibungen für die neue Kohorte von "Durchstarten. Von der Promotion zur Professur" veröffentlicht
Das Förderungs-Programm "Durchstarten. Von der Promotion zur Professur" startet in diesem Jahr mit der zweiten Kohorte. Bewerbungsfrist: 22.06.23
Unterstützung gesucht! Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte aus der Gruppe der Studierenden
Wählbar sind alle weiblichen Mitglieder der Westfälischen Wilhelms-Universität aus der Gruppe der Studierenden.
Es besteht die Möglichkeit der Wiederwahl. Die stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte wird gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verfassung der Westfälischen Wilhelms-Universität vom Senat auf Vorschlag der erweiterten Gleichstellungskommission gewählt.
Die Ausschreibung finden Sie hier.