Das Büro für Gleichstellung ist laut LGG § 1 Abs. 1 für die Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zuständig. Nach Maßgabe dieses Gesetzes und anderer Vorschriften zur Gleichstellung von Frauen und Männern werden Frauen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. Zudem ist das Büro mit dafür verantwortlich, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männern zu verbessern.

Zu weiteren gender-bezogenen Belangen schauen Sie gerne auf die Diversity-Homepage.

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Gleichstellungspreis 2025: Universität Münster zeichnet zwei Initiativen aus

Dieses Jahr zeichnet die Universität Münster gleich zwei Initiativen mit dem Gleichstellungpreis und damit einem Fördergeld von je 10.000 Euro aus: Das Projekt BEAM (Belonging, Empowerment, Access & Mentorship) der Initiative Women+ in Information Systems und den Administrative Professionals Day des Netzwerks SUN – Office Network.