Das Büro für Gleichstellung ist laut LGG § 1 Abs. 1 für die Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zuständig. Nach Maßgabe dieses Gesetzes und anderer Vorschriften zur Gleichstellung von Frauen und Männern werden Frauen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. Zudem ist das Büro mit dafür verantwortlich, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männern zu verbessern.
Zu weiteren gender-bezogenen Belangen schauen Sie gerne auf die Diversity-Homepage.
Welche Angebote gibt es für Angehörige der Universität Münster?
Welche Informationen und Arbeitshilfen gibt es für Engagierte in Sachen Gleichstellung?
Wie ist die Gleichstellung der Geschlechter an der Universität Münster verankert und organisiert?
Senat bestätigt amtierende stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte
Madeleine Supper ist als stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte (MTV) und Franziska Jürgens ist als stellvertretende studentische Gleichstellungsbeauftragte der Universität Münster im Amt bestätigt worden. Der Senat wählte die Biologisch-technische Assistentin aus dem Institut für Landschaftsökologie und die Studentin am 17. Juli zum zweiten Mal nach 2023 in das Amt.
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Neue WiRe Ausschreibung
Programm zur Förderung von Gender-Denominationen für Professuren
Ausgehend von dem Ziel, die Gender- und Geschlechterforschung in Nordrhein-Westfalen zu stärken, fördert das Ministerium für Kultur und Wissenschaft die Umwidmung einer bestehenden Professur mit einer neuen Gender(teil)denomination an den staatlichen Hochschulen des Landes.
Bewerbungsfrist: 31.10.2024
Die Ausschreibung finden Sie hier.