Das Büro für Gleichstellung ist laut LGG § 1 Abs. 1 für die Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zuständig. Nach Maßgabe dieses Gesetzes und anderer Vorschriften zur Gleichstellung von Frauen und Männern werden Frauen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. Zudem ist das Büro mit dafür verantwortlich, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männern zu verbessern.

Die Gleichstellungsbeauftragte ist als beratendes Mitglied in allen Leitungsgremien und -kommissionen eingebunden. Zusammen mit ihren Stellvertreterinnen und den Gleichstellungsbeauftragten der Fachbereiche begleitet sie Berufungs- und Stellenbesetzungsverfahren,  sie koordiniert genderspezifische Weiterbildungsangebote, und sie berät Angehörige der Universität Münster in Fragen der Gleichstellung von Frau und Mann. Dabei ist die Gleichstellung von Frauen und Männern als Querschnittsthema Aufgabe aller Angehörigen der Universität Münster.

Das Team des Gleichstellungsbüros der Universität Münster

Die Universität Münster verfügt seit 1990 über ein eigenes Gleichstellungsbüro. Das Büro verfügt neben den Wahlämtern, die das LGG NRW vorsieht (zentrale und stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte) über ein Sekretariat sowie eine Referentin für Gleichstellungsfragen.

Gleichstellungsarbeit ist im Sinne des Gender Mainstreamings ein Auftrag für die Universitäten und wird zum einen durch das Büro für Gleichstellung umgesetzt, ist aber auch als Querschnittsaufgabe in den Strukturen der Universität Münster institutionalisiert, in Prozessen verankert und in die Organisationskultur integriert.