Das Berufungsverfahren
Ihr Weg zur Professur
Die Universität Münster ist mit dem Zertifikat "Faire und Transparente Berufungsverfahren“ ausgezeichnet. Dabei sind Gleichstellung und Diversität für uns zentrale Voraussetzungen exzellenter Forschung und Lehre.
Im Folgenden geben wir Ihnen einen Einblick in den typischen Ablauf eines Berufungsverfahrens an der Universität Münster – von der ersten Idee bis zum offiziellen Dienstantritt einer Professur. Dabei wird deutlich, wie viele Gremien beteiligt sind, um eine faire Auswahl der bestgeeigneten Kandidat*innen sicherzustellen.
Erste Schritte
Soll eine freigewordene Professur nachbesetzt oder eine neue Professur eingerichtet werden, stellt der Fachbereich beim Rektorat über die Rektoratskommission für Strategische Planung (RSP) einen entsprechenden (Wieder-)Zuweisungsantrag. Hierin wird insbesondere Bezug genommen auf die Struktur- und Entwicklungsplanung des Fachbereichs und es wird die Ausstattung der Professur beschrieben. Dem Antrag beigefügt sind der Ausschreibungstext sowie in der Regel die geplante Zusammensetzung der Berufungskommission.
Die Berufungskommission
Der Fachbereichsrat setzt eine Kommission ein, in der neben Vertreter*innen der Gruppe der Hochschullehrer*innen auch akademische Mitarbeiter*innen und Studierende vertreten sind. Auch externe Mitglieder*innen sollen eingebunden werden. Die Kommission kann weitere Mitglieder*innen mit beratender Stimme hinzuziehen. Zusätzlich kann das Rektorat eine*n Berufungsbeauftragte*n als beratendes Mitglied bestellen. Ebenso wirken Gleichstellungsbeauftragte sowie die Schwerbehindertenvertretung mit.
Bevor die Ausschreibung veröffentlicht wird, werden das Anforderungsprofil und die Auswahlkriterien erarbeitet. Die Kommission hat die Aufgabe, geschlechtergerechte und transparente Berufungsverfahren mit dem Ziel der Bestenauslese zu führen. Sie kann sich dabei aktiv um potenzielle Bewerber*innen mit bemühen. Im Anschluss führt sie die einzelnen Auswahlschritte durch.
Die Ausschreibung
Die Veröffentlichung der Professur erfolgt über die Website der Universität sowie über geeignete nationale und internationale Plattformen und Fachmedien.
Probevortrag und Gespräch
Nach Sichtung aller Bewerbungen lädt die Kommission geeignete Kandidat*innen zu einem hochschulöffentlichen Probevortrag ein. Anschließend findet ein nichtöffentliches Gespräch zwischen den Bewerber*innen und der Kommission statt.
Externe Gutachten
Zur Qualitätssicherung holt die Kommission grundsätzlich mindestens zwei externe Vergleichsgutachten ein – häufig auch von internationalen Fachwissenschaftler*innen. Eine ggf. von der Kommission beschlossene vorläufige Reihung wird den Gutachter*innen nicht mitgeteilt.
Erstellung der Berufungsliste
Auf Basis aller Ergebnisse erstellt die Kommission einen Berufungsvorschlag. Dieser enthält in der Regel drei Personen in einer festgelegten Reihenfolge. Der Vorschlag wird dem Fachbereichsrat zur Entscheidung vorgelegt.
Ruferteilung
Die Personalabteilung führt eine rechtliche Prüfung des bisherigen Berufungsverfahrens und der Einstellungsvoraussetzungen der platzierten Personen durch und legt den Berufungsvorgang dem Rektorat zur Beschlussfassung und anschließend (mit Ausnahme von Juniorprofessuren ohne „Tenure Track“) dem Senat zur Zustimmung vor. Wird der Berufungsvorschlag angenommen, erteilt das Rektorat eine Ruf-Beabsichtigung , es ergeht an dieser Stelle noch nicht der Ruf. Nach der Erteilung der Ruf-Beabsichtigung geht es in die Verhandlung. Nach erfolgreicher Verahandlung erteilt der Rektor oder die Rektorin schriftlich den Ruf an die Erstplatzierte oder den Erstplatzierten.
Berufungsverhandlung
Die Verhandlungen führt bei W2/W3-Professuren sowie Tenure-Track-Professuren die Rektorin/ der Rektor ggf. gemeinsam mit der Kanzlerin/ dem Kanzler. Bei Juniorprofessuren ohne Tenure Track übernimmt die Prorektorin/ der Prorektor für akademische Karriereentwicklung und Diversity die Gesprächsführung. Grundlage der Verhandlung ist ein zuvor von der Kandidatin/dem Kandidaten eingereichtes, mit den Vertreter*innen des Fachbereichs abgestimmtes Konzeptpapier.
Nach finaler Bestätigung der Verhandlungsergebnisse durch das Rektorat erhält die Kandidatin bzw. der Kandidat das schriftliche Berufungsangebot und entscheidet über Annahme oder Ablehnung des Rufes. Im Falle einer Ablehnung erhält die nächste Person auf der Liste den Ruf. Nach Abschluss des Berufungsverfahrens werden alle nicht berücksichtigten Bewerber*innen hierüber informiert.
Dienstantritt
Im Rahmen der Verhandlungen wird ein Starttermin vereinbart. Zwischen Rufannahme und Dienstbeginn begleiten das Personaldezernat die Neuberufenen intensiv, um einen reibungslosen Einstieg zu gewährleisten.