Der Weg Ihrer Bewerbung

© Universität Münster - Johannes Wulf

Eine Ausschreibung an der Universität Münster hat Sie besonders angesprochen und Sie möchten sich bei uns bewerben? Das freut uns sehr!

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu Ihrer Bewerbung sowie hilfreiche Informationen und Links.

  • Das sollte Ihre Bewerbung enthalten

    Ihre Bewerbung sollte in der Regel aus folgenden Unterlagen bestehen:

    • Lebenslauf,
    • relevante (Arbeits-) Zeugnisse,
    • Nachweise über Abschlüsse, Zertifikate und Fort- und Weiterbildungen.

    Auf ein Anschreiben/ Motivationsschreiben wird in manchen Ausschreibungen verzichtet.

    Erläuterung zu den Dokumenten:

    • Lebenslauf: Neben Ihrem bisherigen Werdegang können Sie auch Weiterbildungen, Sprach- und IT-Kenntnisse oder – wenn Sie sich auf eine wissenschaftliche Stelle bewerben – Publikationen angeben.
    • Anlagen: Bitte schicken Sie uns möglichst für jeden Bildungs- und Beschäftigungszeitraum Zeugnisse, Zertifikate bzw. Bescheinigungen mit. Dies hilft uns dabei, einen umfangreichen Einblick über Ihren bisherigen beruflichen Werdegang zu erhalten.
    • Foto: Verzichten Sie gern auf ein Foto in Ihren Bewerbungsunterlagen!
  • Der Weg Ihrer Bewerbung

    Der Weg Ihrer Bewerbung an der Universität Münster ist üblicherweise dieser:

    1. Sie senden uns Ihre Bewerbungsunterlagen: Ihre persönlichen Daten und Dokumente schicken Sie idealerweise direkt über den Link zum Onlineformular oder an die in der Stellenausschreibung angegebenen E-Mail-Adresse.
    2. Wir schauen uns Ihre Unterlagen an: Spätestens nach Bewerbungsfristende schauen wir uns Ihre Bewerbungsunterlagen im Detail an und gleichen ab, ob Ihre Qualifikationen grundsätzlich zu den Anforderungen der Stelle passen. Dies nimmt in der Regel und je nach Bewerbungseingang 2-3 Wochen Zeit in Anspruch.
    3. Wir lernen uns kennen: Ihre Bewerbungsunterlagen überzeugen uns und Sie erfüllen die Anforderungen der Stelle - wunderbar, dann möchten wir Sie persönlich kennenlernen! Wir laden Sie zu unserem Auswahlverfahren ein, das vor Ort oder digital stattfinden wird. Das Gespräch wird in der Regel im Rahmen eines strukturieren Interviews geführt.  Am Ende des Gespräches haben Sie natürlich ausreichend Zeit, Ihre noch offenen Fragen zu klären.

      Wundern Sie sich nicht, wenn mehrere Personen seitens der Universität Sie kennenlernen möchten. Zu den Gesprächen werden standardmäßig der Personalrat, das Büro für Gleichstellung sowie die Schwerbehindertenvertretung eingeladen, sodass die Runde etwas größer sein könnte.
    4. Sie erhalten ein Feedback: Natürlich möchten Sie nach dem Gespräch zeitnah eine Rückmeldung von uns erhalten. Wir bemühen uns, Ihnen so schnell wie möglich ein telefonisches oder schriftliches Feedback zu geben. In der Regel kann dies jedoch aufgrund der Zustimmung der Gremien bis zu drei Wochen dauern, bis Sie von uns hören.
    5. Wir bieten Ihnen die Stelle an - Sie werden Teil unseres Teams: Nachdem Sie von uns eine telefonische Zusage erhalten haben, wird es einmal formell. Wir benötigen von Ihnen einige Unterlagen wie z. B. Ihren Sozialversicherungsausweis und den Nachweis Ihrer Krankenkasse. Im Anschluss daran erhalten Sie den Arbeitsvertrag von uns.

    Wenn alle Formalitäten geklärt sind, freuen sich Ihre neuen Kolleg*innen auf Ihren ersten Arbeitstag. Wir möchten, dass Sie sich von Anfang an bei uns wohlfühlen und sorgen mit einem strukturierten Onboarding für einen gelungenen Start.

    Und wenn es mit der Einstellung nicht geklappt hat?

    Bei der Entscheidung für eine Bewerberin oder einen Bewerber geben häufig Nuancen den Ausschlag. Auch wenn Ihre Qualifikationen überzeugen, kann es vorkommen, dass wir uns letztlich für eine andere Person entscheiden.

    In diesem Fall informieren wir Sie selbstverständlich telefonisch oder schriftlich. Ihre Bewerbungsunterlagen werden anschließend datenschutzkonform gelöscht.

    Bitte verstehen Sie eine Absage nicht als endgültige Entscheidung gegen Sie: Unsere Universität entwickelt sich kontinuierlich weiter, und wöchentlich werden neue Stellen ausgeschrieben. Vielleicht passt eine zukünftige Position noch besser zu Ihrem Profil.

    Damit Sie keine interessante Möglichkeit verpassen, empfehlen wir Ihnen unseren Jobnewsletter. So erhalten Sie regelmäßig aktuelle Stellenangebote per E-Mail – selbstverständlich nur so lange, wie Sie es wünschen.

    Und wir freuen uns, wenn wir zu einem späteren Zeitpunkt erneut von Ihnen hören!

  • Sie sind sich nicht sicher, ob sie alle Anforderungen der Stelle erfüllen?

    Sie haben eine spannende Stellenausschreibung entdeckt, sind aber unsicher, ob Sie alle Anforderungen erfüllen?

    Lassen Sie sich davon nicht abhalten. Wir möchten Sie ausdrücklich ermutigen, sich dennoch zu bewerben. Nicht immer müssen sämtliche Kriterien vollständig erfüllt sein – oft  zählt die Bereitschaft, sich weiterzuentwickeln, ebenso viel.

    Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

  • Kann ich auch eine Initiativbewerbung schicken?

    Wir bitten um Verständnis, dass wir ausschließlich Bewerbungen auf ausgeschriebene Stellen entgegennehmen und Initiativbewerbungen nicht möglich sind. Sollte aktuell keine passende Stelle für Sie dabei sein, melden Sie sich gern zu unserem Jobnewsletter an. Sie erhalten regelmäßig aktuelle Stellenangebote per E-Mail - und vielleicht ist schon bald die passende Stelle für Sie dabei.

  • Kann ich mich auch auf mehrere Stellen gleichzeitig bewerben?

    Aufgrund der Größe und Vielfalt unserer Universität kann es passieren, dass Sie sich gleichzeitig für mehrere Stellen interessieren. Das freut uns und natürlich ist es möglich, sich auf mehrere Stellen parallel zu bewerben. Allerdings ist hierfür eine Bewerbung pro Stellenausschreibung erforderlich, damit auch die richtige Ansprechperson erreicht wird.

  • Wie lange dauert der Auswahlprozess?

    Wir bemühen uns, unsere Auswahlverfahren zügig durchzuführen, damit Sie nicht zu lange auf eine Enscheidung warten müssen. Die Dauer unserer Auswahlverfahren kann jedoch je nach ausgeschriebener Position variieren. Jede Bewerbung wird sorgfältig von mehreren Verantwortlichen geprüft. Darüber hinaus sind Gremien wie der Personalrat, die Gleichstellungsbeauftragte sowie die Schwerbehindertenvertretung in den Entscheidungsprozess eingebunden.

    Sollte das Verfahren etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen, informieren wir Sie per E-Mail oder telefonisch über den aktuellen Stand.

  • Warum gibt es manchmal eine deutsche und eine englische Ausschreibung?

    Gerade im wissenschaftlichen Bereich sowie bei Professuren schreiben wir Positionen häufig sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch aus. Auf unserer Homepage erscheinen in diesen Fällen zwei separate Ausschreibungen.

    Es handelt sich dabei jedoch immer um ein einziges Auswahlverfahren. Dies erkennen Sie an der identischen Kennziffer sowie an derselben Bewerbungsfrist.

    Sie müssen sich selbstverständlich nur einmal bewerben. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung daher entweder über die deutsche oder über die englische Ausschreibung ein.

  • Ich habe eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung - was gibt es zu beachten?

    Sie haben eine amtlich anerkannte Schwerbehinderung oder Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen? Dann profitieren Sie von verschiedensten gesetzlichen und vertraglichen Regelungen, die eine Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt verhindern sollen.

    Arbeitgeber des Öffentlichen Dienstes des Landes NRW sind verpflichtet, mindestens 5 % der zur Verfügung stehenden Arbeitsplätze mit schwerbehinderten bzw. gleichgestellten Menschen zu besetzen (§ 154 SGB IX).

    In § 165 des SGB IX ist geregelt, dass freiwerdende, neu zu besetzenden und neuen Arbeitsplätzen der Bundesagentur für Arbeit gemeldet werden müssen.  

    Sollten Sie sich extern oder auch intern auf eine ausgeschriebene Stelle bewerben, ist eine Einladung nur dann entbehrlich, wenn die fachliche Eignung ganz offensichtlich fehlt. Hier kann die gesetzliche Regelung nur angewendet werden, wenn Sie Ihre Schwerbehinderung (GdB ab 50) oder auch Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen offen in der Bewerbung benennen. Hier reicht unter anderem auch eine Kopie des Schwerbehindertenausweises, erste Seite des Feststellungsbescheides (ohne Diagnosen), wie auch eine Kopie des Gleichstellungbescheides.

    Bewerber*innen, die chronisch krank bzw. von Behinderung bedroht, aber ohne amtlich festgestellt Behinderung sind, fallen nicht unter die oben genannten Regelungen. 

    Wie geht es dann weiter?

    Die Universität Münster ist als Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes dazu verpflichtetet, über den Eingang von Bewerbungen mit Schwerbehinderteneigenschaft direkt die Schwerbehindertenvertretung, sowie den zuständigen Personalrat zu informieren. Dies gilt sowohl für interne, wie auch extern ausgeschriebene Stellenbesetzungsverfahren.

    Die Schwerbehindertenvertretung hat Einsicht in alle entscheidungsrelevanten Unterlagen. Hierzu gehören nicht nur die Bewerbungen der Personen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung, sondern zur Vergleichbarkeit, alle Bewerbungsunterlagen der zum Verfahren eingeladenen Bewerber*innen.

    Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht bei allen Vorstellungs-, Abschluss- und Entscheidungsgesprächen teilzunehmen. Der Schwerbehindertenvertretung muss der Auswahlentscheidung zustimmen, wenn diese nicht zugunsten der schwerbehinderte*r bzw. gleichgestellte*r Bewerber*in ausfällt, denn grundsätzlich sind schwerbehinderte oder gleichgestellte Bewerber*innen bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen.

    Weitere Informationen zu den Aufgaben und der Schwerbehindertenvertretung finden Sie hier.

  • Wird meine Bewerbung nach Abschluss des Auswahlverfahrens gelöscht?

    Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Unsere aktuellen Datenschutzhinweise finden Sie hier.

    Wenn Sie sich über unser Onlinebewerbungsportal bewerben, löschen wir Ihre Bewerbungsunterlagen 6 Monaten nach Abschluss des Auswahlverfahrens datenschutzkonform aus unserem System.

  • Ablauf eines Berufungsverfahrens

    Berufungsverfahren - Ihr Weg zur Professur 

    Für Bewerber*innen wirkt das Berufungsverfahren mitunter umfangreich und langwierig. Wir freuen uns, mit dem Zertifikat "Faire und transparente Berufungsverfahren" ausgezeichnet zu sein. Um Ihnen einen Einblick zu geben, zeigen wir Ihnen hier den typischen Ablauf eines Berufungsverfahrens an der Uni Münster.