Unterlagen und Daten zur Immatrikulation

Um an der Universität Münster immatrikuliert werden zu können, benötigen Sie zusätzlich zu Ihrer Online-Immatrikulation weitere Unterlagen und Daten. Welche für Ihre individuelle Immatrikulation erforderlich sind, entnehmen Sie den Uploadfeldern im Infoportal Ihrer Immatrikulation.

Sie werden im Infoportal Ihrer Immatrikulation aufgefordert, die notwendigen Unterlagen über die Uploadfelder hochzuladen. 

Ihre Immatrikulation erfolgt nur, wenn Sie die individuell für Ihre Immatrikulation erforderlichen Unterlagen fristgerecht und vollständig hochgeladen haben. Hinweise zu Ihren noch einzureichenden Unterlagen finden Sie im SelfService. Weitere Erläuterungen zu den möglichen Sperrvermerken finden Sie hier. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann eine Immatrikulation unter Vorbehalt vorgenommen und ein noch fehlender Nachweis nachgereicht werden.

Bitte beachten Sie: Das Abrufen und Ausdrucken von Bescheinigungen, des Semestertickets und des Kultursemestertickets ist erst möglich, wenn alle erforderlichen Unterlagen hochgeladen bzw. nachgereicht wurden, der Nachweis über die Krankenversicherung übermittelt und der Semesterbeitrag verbucht wurde.

  • Folgende Unterlagen müssen alle Studieninteressierten hochladen

    • Zeugnis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur)
    • Ausweisdokument (gültiger Personalausweis oder Reisepass)
    • Nachweis über die Namensänderung, wenn die o.g. Unterlagen nicht auf Ihren aktuellen Namen ausgestellt sind
    • Zusätzlich ist ein Nachweis über Ihren Krankenversicherungsschutz erforderlich. Informationen dazu finden Sie weiter unten auf dieser Website.
  • Folgende Unterlagen müssen Sie unter Umständen hochladen

    Je nachdem, ob der von Ihnen gewählte Studiengang bestimmten Zulassungsbeschränkungen unterliegt, kann es notwendig sein, dass Sie weitere Unterlagen vorlegen bzw. einreichen müssen.

    • Sie haben bereits einen oder mehrere Hochschulabschlüsse erworben? Dann benötigen wir zur Immatrikulation alle bereits erworbenen Hochschulabschlusszeugnisse. Liegen Ihnen diese Zeugnisse nicht in deutscher oder englischer Sprache vor, ist zusätzlich zum originalsprachigen Dokument eine offizielle Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache notwendig.
    • Wenn Sie bereits an einer oder mehreren deutschen Hochschulen immatrikuliert waren, benötigen wir eine Exmatrikulationsbescheinigung der letzten Hochschule, an der Sie immatrikuliert waren. Diese Bescheinigung muss Angaben zu allen Hochschul-, Fach- und Urlaubssemestern enthalten. Exmatrikulationsbescheinigungen von nicht-deutschen Hochschulen sind nicht erforderlich.
    • Nachweis eines anerkannten Dienstes (mind. sechs abgeleistete Monate bei einem anerkannten Träger)
    • Studiengangsbezogener Eignungsnachweis für die Lehramtsfächer Sport, Musik und Musikpraxis/Neue Medien
    • Zulassungsbestätigung der weiterbildenden Institution für die Immatrikulation in einen weiterbildenden Masterstudiengang
    • Einstufungsbescheinigung in ein höheres Fachsemester oder Semesterbescheinigung über die bisher immatrikulierten Semester im gleichen Studiengang
    • Betreuungsnachweis oder Zulassung des Promotionsausschusses für die Immatrikulation in das Promotionsstudium

Krankenversicherungsnachweis

Studierende an deutschen Hochschulen sind – sofern sie nicht ausschließlich in einem Promotionsstudiengang eingeschrieben sind – grundsätzlich während des gesamten Studiums ununterbrochen krankenversicherungspflichtig. Die Hochschulen wiederum sind verpflichtet, dies zu überprüfen und Meldungen der Krankenversicherungsträger zu bestätigen.

Die Übermittlung der Daten von den jeweiligen Krankenversicherungsträgern erfolgt ausschließlich im elektronischen Datenaustausch als sogenannte „Meldung 10“. Eine schriftliche Mitgliedschaftsbescheinigung Ihres Krankenversicherungsträgers oder die Vorlage der Krankenversicherungskarte sind weder erforderlich noch ausreichend für die Immatrikulation. Ab dem Datum Ihrer Immatrikulation haben Sie 14 Tage Zeit, Ihren Versicherungsschutz nachzuweisen.

Für die Übermittlung der „Meldung 10“ benötigt Ihres Krankenversicherungsträgers die Absendernummer der Universität Münster. Diese lautet: H0001848

Bitte achten Sie darauf, dass die Krankenversicherung die persönlichen Daten so übermittelt, wie Sie auch an der Universität Münster immatrikuliert sind. Dies betrifft vor allem mehrere Vornamen, Namenszusätze, Sonderzeichen und Umlaute oder Buchstaben, die im deutschen Alphabet nicht vorkommen.

Wie Sie Ihren Krankenversicherungsschutz im Detail nachweisen, erfahren Sie im Folgenden.

  • Gesetzliche Krankenversicherung / Familienversicherung

    Studierende, die gesetzlich krankenversichert oder familienversichert sind, beantragen bei ihrer Krankenkasse die digitale Übermittlung ihres Versicherungsstatus als sogenannte „Meldung 10“ an die Universität Münster (Absendernummer: H0001848).

  • Private Krankenversicherung

    Studierende, die bei einer privaten Krankenversicherung versichert sind, müssen sich von der studentischen Krankenversicherungspflicht befreien lassen. In diesem Fall wenden Sie sich an eine gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl. Anschließend wird diese gesetzliche Krankenkasse den Versicherungsstatus digital als „Meldung 10 2“ an die Universität Münster (Absendernummer: H0001848) übermitteln.

    Eine schriftliche Mitgliedschaftsbescheinigung der privaten Krankenkasse oder die Vorlage der Krankenversicherungskarte sind weder erforderlich noch ausreichend für die Immatrikulation.

    Eine Übersicht über die gesetzlichen deutschen Krankenversicherungsträger finden Sie hier.

  • Beihilfe

    Studierende, die beihilfeberechtigt sind, müssen sich von der studentischen Krankenversicherungspflicht befreien lassen. In diesem Fall wenden Sie sich an eine gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl. Dort weisen Sie Ihre Beihilfeberechtigung nach. Anschließend wird diese gesetzliche Krankenkasse den Versicherungsstatus digital als „Meldung 10 2“ an die Universität Münster (Absendernummer: H0001848) übermitteln.

    Eine schriftliche Mitgliedschaftsbescheinigung der Beihilfestelle ist weder erforderlich noch ausreichend für die Immatrikulation.

    Eine Übersicht über die gesetzlichen deutschen Krankenversicherungsträger finden Sie hier.

  • Auslandskrankenversicherung für Deutschland

    Studierende, die im Ausland krankenversichert sind, können auf zwei verschiedene Weisen vorgehen.

    Entweder bleiben Sie bei der ausländischen Krankenkasse versichert. Dann müssen Sie sich von der studentischen Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Hierzu wenden Sie sich an eine deutsche gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl. Dort weisen Sie Ihre ausländische Krankenversicherung nach. Anschließend wird diese gesetzliche Krankenkasse den Versicherungsstatus digital als „Meldung 10 2“ an die Universität Münster (Absendernummer: H0001848) übermitteln. Eine schriftliche Mitgliedsbescheinigung der ausländischen Krankenversicherung, die bei der Immatrikulation vorgelegt wird, kann nicht als Versicherungsnachweis akzeptiert werden.

    Alternativ können Sie zu einer gesetzlichen deutschen Krankenkasse wechseln. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an eine Krankenkasse Ihrer Wahl. Sobald Sie dort versichert sind, schickt diese Krankenkasse die „Meldung 10“ digital an die Universität Münster (Absendernummer: H0001848).

    Eine Übersicht über die gesetzlichen deutschen Krankenversicherungsträger finden Sie hier.