Erforderliche Unterlagen für die Immatrikulation

Um an der Universität Münster immatrikuliert werden zu können, beantragen Sie diese über das Portal der Online-Immatrikulation.

Bitte beachten Sie folgende Schritte:

  • Antrag auf Immatrikulation

    1. Sie beantragen im Portal der Online-Immatrikulation den gewünschten Studiengang und notieren sich als neue/neuer Studierende/-r das Initialpasswort (notwendig für die Freischaltung Ihres Accounts im SelfService).
    2. Sie erhalten eine E-Mail mit Ihrem Immatrikulationsantrag, Ihrer Immatrikulationsnummer und Informationen zu den weiteren notwendigen Schritten.
    3. Sie melden sich im Infoportal der Immatrikulation an und laden die erforderlichen Dokumente fristgerecht hoch.
    4. Ihr Immatrikulationsantrag wird daraufhin vom Studierendensekretariat geprüft:
    • wenn Ihr Immatrikulationsantrag freigegeben wurde, erhalten Sie automatisch eine E-Mail mit Informationen zum weiteren Vorgehen

    ODER

    • wenn Ihr Immatrikulationsantrag fehlerhaft/unvollständig ist, erhalten Sie eine E-Mail über den geänderten Immatrikulationsstatus. Sie melden sich umgehend im Infoportal der Immatrikulation an und laden die noch fehlenden Dokumente fristgerecht hoch.
  • Prüfung und Freigabe der Immatrikulation

    Diese Informationen finden Sie auch in der E-Mail, die Sie nach Durchführung der Immatrikulation durch das Studierendensekretariat erhalten haben.

    1. Sie melden sich im Infoportal der Immatrikulation an und lassen sich Ihre Immatrikulationsbestätigung per E-Mail zusenden (Button: Immatrikulationsbestätigung senden). 
    2. Der Immatrikulationsbestätigung entnehmen Sie Ihre Matrikelnummer, Informationen zu möglicherweise nachzureichenden Unterlagen, zum weiteren Vorgehen und zum Start Ihres Studiums.
    3. Wenn Sie neu an der Universität Münster immatrikuliert werden, erhalten Sie einen Tag nach Ihrer Immatrikulation das Accountanschreiben per E-Mail. Dieses beinhaltet Ihre Uni-Kennung und die Informationen zur Krankenversicherung, zur Zahlung des Semesterbeitrages und zur Studierendenkarte. Mit der Uni-Kennung loggen Sie sich in Ihrem Uni-Account (SelfService) ein. Hierfür benötigen Sie das Initialpasswort, welches Sie sich vor dem Absenden des Immatrikulationsantrags notiert haben. Wenn Sie bereits in der Vergangenheit an der Universität Münster studiert haben sollten, erhalten Sie ein Accountanschreiben mit einem Passwort per Post nach ca. einer Woche.
    4. Erst wenn der Semesterbeitrag eingegangen ist (Kontostand ausgeglichen), die Immatrikulation in Ihrem SelfService „Freigegeben“ ist und keine Sperrvermerke aktiv sind (z.B. wegen nachzureichender Unterlagen) können Sie im SelfService auf Ihre Semester- und BAföG-Bescheinigungen und das Semesterticket zugreifen.
  • Erforderliche Unterlagen

    Folgende Unterlagen müssen alle Studieninteressierte hochladen:

    • Zeugnis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur)
    • Ausweisdokument (gültiger Personalausweis oder Reisepass)
    • Nachweis über die Namensänderung, wenn die o.g. Unterlagen nicht auf Ihren aktuellen Namen ausgestellt sind
    • Zusätzlich ist ein Nachweis über Ihren Krankenversicherungsschutz erforderlich

    Folgende Unterlagen müssen Sie unter Umständen hochladen:

    Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, hängt davon ab, für welchen Studiengang Sie sich immatrikulieren:

    • Sie haben bereits einen oder mehrere Hochschulabschlüsse erworben? Dann benötigen wir zur Immatrikulation alle bereits erworbenen Hochschulabschlusszeugnisse. Liegen Ihnen diese Zeugnisse nicht in deutscher oder englischer Sprache vor, ist zusätzlich zum originalsprachigen Dokument eine offizielle Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache notwendig.

    • Wenn Sie bereits an einer oder mehreren deutschen Hochschulen immatrikuliert waren, benötigen wir eine Exmatrikulationsbescheinigung der letzten Hochschule, an der Sie immatrikuliert waren. Diese Bescheinigung muss Angaben zu allen Hochschul-, Fach- und Urlaubssemestern enthalten. Exmatrikulationsbescheinigungen von nicht-deutschen Hochschulen sind nicht erforderlich.
    • Studiengangsbezogener Eignungsnachweis für die Lehramtsfächer Sport, Musik und Musik/Musikpraxis und Neue Medien
    • Zulassungsbestätigung der weiterbildenden Institution für die Immatrikulation in einen weiterbildenden Masterstudiengang
    • Einstufungsbescheinigung in ein höheres Fachsemester oder Semesterbescheinigung über die bisher immatrikulierten Semester im gleichen Studiengang (bitte wenden Sie sich an die Studienfachberatung)
    • Betreuungsnachweis oder Zulassung des Promotionsausschusses für die Immatrikulation in das Promotionsstudium
  • Häufige Fragen zur Immatrikulation

    • Ich habe keine E-Mail zur Immatrikulation und/oder Accountanschreiben erhalten, wie gehe ich jetzt vor?
      • Bitte überprüfen Sie Ihren Spam-Ordner, die Kapazität Ihres Postfachs und ob Sie die E-Mail versehentlich gelöscht haben. Wenn Sie keine E-Mail erhalten haben sollten, wenden Sie sich umgehend an das Studierendensekretariat.
    • Ich habe das Initialpasswort nicht notiert, an wen wende ich mich?
    • Bis wann muss ich den Semesterbeitrag bezahlen?
      • Sie müssen den Semesterbeitrag fristgerecht überweisen (ca. zwei Wochen nach der Immatrikulation). Wenn die Zahlung nicht fristgerecht eingeht, wird die Immatrikulation aufgehoben und Sie können nicht zum gewünschten Semester an der Universität Münster studieren.
    • Warum habe ich ein Sperrvermerk im SelfService?
      • Bitte überprüfen Sie den Grund im SelfService (fehlender Krankenversicherungsnachweis, Stichprobe, fehlende Unterlagen etc.) und wenden Sie sich bei Fragen an das Studierendensekretariat.
    • Ich möchte meine Immatrikulation an der Universität Münster zurückziehen, wie gehe ich vor?
      • Bitte loggen Sie sich im SelfService ein und gehen Sie unter Anträge > Studium > Aufhebung. Bei Aufhebung der Immatrikulation werden Sie von der Universität Münster umgehend exmatrikuliert und können Ihr beantragtes Studium nicht antreten.