Privat krankenversichert, beihilfeberechtigt oder im Ausland versichert
Studierende, die bei einer privaten Krankenversicherung versichert, beihilfeberechtigt oder im Ausland versichert sind, müssen sich von der studentischen Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Dafür weisen Sie Ihre private Krankenversicherung bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse nach. Anschließend muss diese Ihren Versicherungsstatus digital per "Meldung 10" an die WWU Münster (Absendernummer: H0001848) übermitteln.
Bei einem Wechsel von einer gesetzlichen zu einer privaten Krankenversicherung ist die vorherige gesetzliche Krankenkasse, ansonsten eine beliebig andere gesetzliche Krankenkasse zuständig.