Zulassungsbeschränkte Studiengänge

Voraussetzung für die Immatrikulation ist, dass Sie sich beworben haben, zugelassen wurden und den Studienplatz fristgerecht angenommen haben.
Informationen zur Bewerbung
Informationen zur Zulassung

Ablauf der Immatrikulation:

  1. Ihr Zulassungsbescheid steht Ihnen mit Angabe der Immatrikulationsfrist und weiteren Informationen im Infoportal der Bewerbung zur Verfügung.
  2. Sie führen die Online-Immatrikulation im Infoportal der Bewerbung vollständig durch (Button: Online-Immatrikulation).
  3. Sie erhalten Ihren Immatrikulationsantrag mit allen wichtigen Informationen zu den weiteren notwendigen Schritten für eine vollständige Immatrikulation per E-Mail.
  4. Sie melden sich im Infoportal der Immatrikulation (s. Link in o.g. E-Mail) an, überprüfen den Status Ihrer Immatrikulation und laden die individuell erforderlichen Unterlagen fristgerecht hoch.
  5. Ihre Immatrikulation wird daraufhin vom Studierendensekretariat geprüft:
    • wenn Ihre Immatrikulation geprüft und durchgeführt wurde, erhalten Sie eine E-Mail mit Informationen zum weiteren Vorgehen.

ODER

  • wenn Ihre Immatrikulation geprüft wurde und noch fehlerhaft/unvollständig ist, erhalten Sie eine E-Mail über den geänderten Immatrikulationsstatus. Sie melden sich umgehend im Infoportal Ihrer Immatrikulation an und laden die noch fehlenden Unterlagen fristgerecht hoch.

Ablauf nach erfolgter Immatrikulation:

(Diese Informationen finden Sie auch in der E-Mail, die Sie nach Durchführung der Immatrikulation durch das Studierendensekretariat erhalten haben - siehe oben Punkt 5.)

  1. Sie melden sich im Infoportal der Immatrikulation an und lassen sich Ihre Immatrikulationsbestätigung als PDF-Datei per E-Mail zusenden (Button: Immatrikulationsbestätigung senden). 
  2. Der Immatrikulationsbestätigung entnehmen Sie Ihre Matrikelnummer, Informationen zu möglicherweise nachzureichenden Unterlagen, zum weiteren Vorgehen und zum Start Ihres Studiums.
  3. Etwa eine Woche nach erfolgter Immatrikulation wird Ihnen das Accountanschreiben per Post zugestellt. Dieses beinhaltet Ihre zentrale WWU-Kennung und Informationen zur Zahlung des Semesterbeitrages und zur Ausstellung der Studierendenkarte.
  4. Erst wenn der Semesterbeitrag eingegangen ist (Kontostand ausgeglichen), die Immatrikulation in Ihrem SelfService „Freigegeben“ ist (erfolgt einen Tag nachdem der Kontostand ausgeglichen ist, solange ist die Immatrikulation „Vorläufig ausgeschlossen“) und keine Sperrvermerke aktiv sind (z.B. wegen nachzureichender Unterlagen) können Sie im SelfService auf Ihre Semester- und BAföG-Bescheinigungen und das Semesterticket zugreifen.