Assistenzen im Studium

Wenn man von Assistenzleistungen im Studium spricht, sind hiermit personelle Assistenzen wie z.B. Schreibassistenzen, Laborassistenzen oder Gebärdendolmetscher gemeint. Diese Leistungen sind personelle Hilfen bzw. Assistenzen, die sich in der Regel ausschließlich auf die Situation im Studium beziehen. Sie unterscheiden sich sowohl von den Tätigkeiten als auch von der Art der Finanzierung von den personellen Assistenzleistungen, die für die Bewältigung des alltäglichen Lebens benötigt werden (z.B. Pflegeassistenzen, Mobilitätsassistenzen).
Für die Finanzierung der studiumsbezogenen Assistenzleistungen ist der Sozialhilfeträger im Rahmen der Eingliederungshilfe zuständig. Nähere Informationen hierzu im Bereich Behinderungsbedingter Mehrbedarf.

Die Universität Münster unterstützt Studierende mit Beeinträchtigung dabei für studienbezogene Assistenzen Personen zu finden, die diese Aufgabe übernehmen. Hier sind die  Zentrale Studienberatung oder die Fachbereichsbeauftragten für Studierende mit Beeinträchtigung erste Ansprechpersonen.

Tutorielles Coaching nach psychischer Erkrankung

Für Studierende, die nach einer psychischen Erkrankung wieder ins Studium einsteigen, kann die Zentrale Studienberatung eine tutorielle Begleitung vermitteln.
Dazu können studentische Hilfskräfte eingestellt werden, die für einen begrenzten Zeitraum (max. ein Semester) eine begleitende Unterstützung am Fachbereich leisten. Nähere Informationen sowie der Kontakt zu den Ansprechpersonen finden sich im Bereich der  Psychologischen Beratung der Zentralen Studienberatung.