Umsetzung des Nachteilsausgleichs im Studium an der Universität Münster
Durch eine gesundheitliche Beeinträchtigung - sei es durch eine körperliche Behinderung, eine chronische oder psychische Erkrankung - können für Studierende im Verlauf des Studiums sowie bei Prüfungen besondere Situationen entstehen. Um individuelle und situationsbezogene Benachteiligungen im Studium zu verhindern, ist in allen Prüfungsordnungen der Universität Münster ein Nachteilsausgleich für Studien- und Prüfungsleistungen vorgesehen.
Ein Nachteilsausgleich bedeutet keine Erleichterung oder Bevorteilung, sondern dient ausschließliche zur (formellen) Anpassung der Studien- und Prüfungsbedingungen. Sowohl fachliche als auch inhaltliche Ansprüche an die Studierenden bleiben hiervon unberührt.
- Fachunabhängige Beratung zu Möglichkeiten und Maßnahmen eines Nachteilsausgleichs durch die Zentrale Studienberatung
- Bei Fragen zur Antragstellung und Umsetzung eines Nachteilsausgleichs informieren die Prüfungsämter
- Informationen zum Antrag (diagnosefrei) und Bewilligungsprozess des Nachteilsausgleichs