Umsetzung des Nachteilsausgleichs im Studium an der Universität Münster

Durch eine gesundheitliche Beeinträchtigung - sei es durch eine körperliche Behinderung, eine chronische oder psychische Erkrankung - können für Studierende im Verlauf des Studiums sowie bei Prüfungen besondere Situationen entstehen. Um individuelle und situationsbezogene Benachteiligungen im Studium zu verhindern, ist in allen Prüfungsordnungen der Universität Münster ein Nachteilsausgleich für Studien- und Prüfungsleistungen vorgesehen.

Ein Nachteilsausgleich bedeutet keine Erleichterung oder Bevorteilung, sondern dient ausschließliche zur (formellen) Anpassung der Studien-­ und Prüfungsbedingungen. Sowohl fachliche als auch inhaltliche Ansprüche an die Studierenden bleiben hiervon unberührt.

  • Fachunabhängige Beratung zu Möglichkeiten und Maßnahmen eines Nachteilsausgleichs durch die Zentrale Studienberatung
  • Bei Fragen zur Antragstellung und Umsetzung eines Nachteilsausgleichs  informieren die Prüfungsämter
  • Informationen zum Antrag (diagnosefrei) und Bewilligungsprozess des Nachteilsausgleichs

 

Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich

Um sich grundsätzlich zu den Rahmenbedingungen und Optionen eines Nachteilsausgleichs zu informieren, bietet die Informations- und Beratungsstelle Studium mit Behinderung (IBS) auf Ihrer Homepage eine umfangreiche Darstellung des Nachteilsausgleichs bei Studien- und Prüfungsleistungen an. Diese findet sich als PDF-Download im Handbuch "Studium und Behinderung" (PDF-Download 1,28 MB).

Die (hochschul-) rechtlichen Hintergründe zur gleichberechtigten Teilhabe an hochschulischer Bildung und den sich daraus ableitenden Voraussetzungen für die Nachteilsausgleiche finden sich in der Rubrik Rechtliche Hintergründe und Gesetze