Behinderungsbedingter Mehraufwand

Mit dem Begriff des behinderungsbedingten Mehraufwands sind die höheren Kosten für ein Studium gemeint:

  • Ausbilungsgeprägter Mehraufwand (den Ablauf des Studiums betreffende Aufwendungen): z.B. individuelle technische Hilfsmittel, persönliche Studienassistenzen, Gebärdendolmetscher, Mobilitätshilfen.
  • Nicht-ausbildungsgeprägte Mehraufwendungen: wie z.B. spezielle Ernährung, Gesundheitsfürsorge. 

Behinderungsbedingte Mehraufwendungen werden in den grundsichernden finanziellen Zuwendungen wie BAFöG oder Stipendien nur teilweise oder gar nicht berücksichtigt. Um die zusätzliche entstehenden Kosten abdecken zu können, ist es notwendig, entsprechende Anträge bei Kranken- oder Pflegekassen bzw. den überörtlichen Sozialhilfeträgern zu stellen.

Ausbildungsgeprägter Mehraufwand

Für Studierende der Universität Münster, die hier oder in der Region Westfalen-Lippe auch ihren Wohnsitz haben, ist für den Ausgleich des ausbildungsgeprägten Mehraufwands der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) als überörtlicher Träger der Sozialhilfe zuständig. Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden in Abhängigkeit der wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers bewilligt (Freibetragsgrenze).

Eine Beratung der Zentralen Studienberatung im Vorfeld der Antragsstellung ist sinvoll. Um eine Leistungszusage mit Studienbeginn zu ermöglichen, sollte der Antrag parallel zur Studienbewerbung oder direkt nach erhaltener Studienplatzzusage erfolgen. Folgende Unterlagen - bitte nur in Kopie - sind hierfür notwendig:

  • Formloses Anschreiben zur Begründung welche Assistenz- bzw. Hilfsmittel auf Grund der Beeinträchtigung für die Bewältigung des Studiums voraussichtlich benötigt werden.
  • Nachweis über die (geplante) Aufnahme eines Studiums an der Universität Münster (Zulassungsbescheid, Bestätigung der Bewerbung, Immatrikulationsbescheinigung)
  • Fachärztliche Stellungnahme über Umfang und Auswirkungen der Beeinträchtigung. Eine Diagnose ist nicht zwingend notwendig, ist bei der Bearbeitung aber hilfreich. 
  • Sozialhilfegrundantrag unter Angabe der wirtschaftlichen Verhältnisse. Der Antrag steht auf der Homepage des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe zum herunterladen bereit oder kann dort postalisch angefordert werden.
  • Zeugnis bzw. Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis).
  • Nachweis über den bisherigen schulischen und beruflichen Werdegang (z.B. abgeschlossen Berufsausbildung).

Auch wenn noch nicht alle Unterlagen vollständig vorliegen, ist es sinnvoll den Antrag zeitnah auf den Weg zubringen, da die Bearbeitung teilweise etwas mehr Zeit in Anspruch nimmt.

Adresse für die Antragstellung:
LWL – Behindertenhilfe Westfalen
48133 Münster (Postfach)

Die Position des Ansprechpartner zum Thema Studium und Eingliederungshilfe beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist derzeit vakant .