Finanzierung

Ein Studium - gerade mit Beeinträchtigung - kann mit zusätzlichen finanziellen Belastungen einhergehen, die nicht durch die Zahlungen des behinderungsbedingten Mehraufwandes durch die Sozialleistungsträger abgedeckt werden. Damit eine kontinuierliche und verlässliche Finanzierung für die Dauer des Studiums gewährleistet ist, existieren für Studierende mit Beeinträchtigung spezifische Regelungen beispielsweise im BAföG oder bei anderen Formen der Finanzierung.

BAföG

Die Studienfinanzierung durch das sogenannte BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) ist das erste Mittel der Wahl, sofern weder das eigene Vermögen noch das Einkommen bzw. das Vermögen der Eltern oder der eigenen Ehepartnerin bzw. des eigenen Ehepartners nicht zur Finanzierung ausreichen.

Es empfiehlt sich in jedem Fall einen BAföG-Antrag zu stellen, weil die behinderungs- bzw. krankheitsbedingten Aufwendungen die Freibetragsgrenze verschieben können. Der Antrag sollte rechtzeitig gestellt werden, da eine BAföG Förderung nicht rückwirkend gelten gemacht werden kann (mindestens drei Monate vor Semesterbeginn, sofern man einen konkreten Studienwunsch verfolgt oder bereits eingeschrieben ist).
Für BAföG-Anträge und alle Fragen zum Thema ist das Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Münster zuständig:

Studierendenwerk Münster
Amt für Ausbildungsförderung

Bismarckallee 11
48143 Münster

Tel. 0251 83 7 9539
bafoeg@stw-muenster.de
www.stw-muenster.de/de/bafoeg-co/kontakt/

Spezielle Regelungen für behinderte und chronisch kranke Studierende:

Härtefreibetrag beim Einkommen

Das BAföG berücksichtigt eine Behinderung oder eine chronische Erkrankung bei der Ermittlung des Einkommens der Eltern in Form eines zusätzlichen Härtefreibetrags. Dies bezieht sich nicht nur auf die Behinderung der bzw. des Studierenden selbst, sondern ggf. finden auch Behinderungen eines Elternteils oder die eines anderen unterhaltsberechtigten Familienangehörigen Berücksichtigung.

Leistungsnachweis zur Weiterförderung

Das Amt für Ausbildungsförderung verlangt die Vorlage eines Leistungsnachweis nach dem vierten Semester, in dem - zum Anspruch auf weitere BAföG-Förderung - der Leistungsstand nachvollziehbar ist und dem Semester entsprechend nachgewiesen werden muss. Sollten nach dem vierten Semester die erforderlichen Leistungen (z.B. ECTS-Punkte) noch nicht erbracht werden können, kann auf Grund einer zeitweisen Erkrankung, einer chronischen Krankheit oder einer Behinderung ein Antrag auf eine spätere Vorlage des Leistungsnachweis gestellt werden. Dieser wird formlos gestellt, muss aber mit ausführlicher Begründung und (fach-) ärtzlichen Nachweisen belegt werden.

Förderung bei Studienzeitverlängerung oder Studiengangswechsel

Für behinderte und chronisch kranke Studierende besteht zudem die Möglichkeit, die Förderungshöchstdauer (§ 15 Abs.3 BAföG) zu verlängern. Es muss hierfür begründet und durch (fach-)ärztliche Atteste nachgewiesen werden, inwieweit die Behinderung zu einer Verlängerung der Studienzeit geführt hat und um welchen Zeitraum sich das Studium verlängert. Zur Begründung können auch bauliche Hindernisse an der Hochschule, defekte oder fehlende Hilfsmittel und ähnliches angeführt werden.
Wird noch vor Beginn des vierten Semesters durch das Auftreten einer Behinderung oder chronischen Krankheit während des Studiums ein Fachrichtungswechsel notwendig, kann ein neu begonnenes Studium wie ein Erststudium gefördert werden (§ 7 Abs. 3 Nr.2 BAföG).

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten

Neben der BAföG-Förderung und der Möglichkeit zur Deckung des behinderungsbedingten Mehraufwands durch die Sozialleitungsträger gibt es für Studierende mit Beeinträchtigung eine Vielzahl von möglichen Sozialleistungen und Sonderzahlungen, Ausgleiche von Mehraufwendungen, verlängerte Bezugsdauern etc. Die Informations- und Beratungsstelle Studium mit Behinderung des Deutschen Studierendenwerks hat hierzu eine aktuelle und sehr detailierte Übersicht. Diese findet sich unter www.studentenwerke.de/de/content/studieren-mit-beeinträchtigungen-keine-finanzierung-aus-einer-hand.

Finanzierungsberatung der Zentralen Studienberatung

Die Zentrale Studienberatung bietet eine unabhängige und individuelle Beratung an, um die Situation gemeinsam mit den Studierenden zu erörtern und passende Lösungen für die Studienfinanzierung zu erarbeiten. Dieses Angebot richtet sich nicht nur an Studierende, sondern explizit auch an Studieninteressierte, die sich vorab über Finanzierungsmodelle erkundigen möchten.

Ansprechpartnerin der Zentralen Studienberatung:

Andre Beck, M.A.
Tel. +49 251 83-21796
andre.beck@uni-muenster.de
https://www.uni-muenster.de/ZSB/studienberatung/soziales.html

Informationen über die ideelle und finanzielle Unterstützung durch Stipendien finden sich unter www.uni-muenster.de/studium/hilfeundberatung/studiummitbeeintraechtigung/Stipendien.html

 

 

Sozialberatung

Sowohl die Sozialberatung des AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) als auch die Sozialberatung des Studierendenwerk Münster bieten unter anderem Unterstützung und Beratung zur Studienfinanzierung an. Hier gibt es zudem die Möglichkeit sich über Notfallhilfen bei akuten finanziellen Engpässen und Sozialdarlehen zur kurzfristigen Überbrückung bei Geldsorgen zu informieren.

AStA Sozial-Beratung
Schlossplatz 1
48149 Münster
Tel. +49 251-83/22281
asta.sozialreferat@uni-muenster.de
http://www.asta.ms/angebote/beratung/sozialberatung

Sozialberatung Studierendenwerk Münster
Wohnheim Wilhelmskamp
Steinfurter Str. 67
48149 Münster
www.stw-muenster.de/de/studierende-allgemein/
Anna Koopmann
Tel. +49 251 837 9164
E-Mail: koopmann@stw-muenster.de
Medina Oprea
Tel: +49 251 837 9168
E-Mail: oprea@stw-muenster.de
Barbara Tepe
Tel.: +49 251 837 9167
E-Mail: tepe@stw-muenster.de

Studienkredite

Inzwischen gibt es eine gute Auswahl der staatlich geförderten Zuschuss- und Kreditangeboten, die mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Rückzahlungsmodalitäten recht unterschiedliche Bedingungen bieten. Um ein passendes Angebot zu erhalten, empfiehlt es sich an ein persönliches Beratungssgespräch zu führen.

Folgende Studiendarlehen und -kredite mit staatlicher Förderung gibt es derzeit:

DAKA-Studiendarlehen

Diese Finanzhilfe in Form eines Studiendarlehens wird von der Darlehenskasse der Studierendenwerke e.V. angeboten und kann über die Studierendenwerke beantragt werden. Nähere Informationen sowie einen Beratungskontakt des Studierendenwerks Münster unter www.stw-muenster.de/de/bafoeg-co/andere-foerderungsarten/daka-2/
Allgemeine Informationen zum DAKA-Studiendarlehen unter http://daka.akafoe.de/

KFW Studienkredit

Eine zusätzliche Möglichkeit der Studienfinanzierung bietet der Studienkredit der KFW-Bank. Dieser kann unabhängig vom eigenen Einkommen oder Vermögen und dem Einkommen oder Vermögen der Eltern bewilligt werden. Neben Privatbanken (z.B. Sparkassen) oder Studiengangsspezifischen Beratungsangeboten (z.B. Fachgebiete: Pharmazie, Humanmedizin, Zahnmedizin - Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG (APO-Bank)) bietet das Studierendenwerk Münster ebenfalls eine KFW Studienkredit-Beratung an: www.stw-muenster.de/de/bafoeg-co/andere-foerderungsarten/kfw/.

Allgemeine Informationen zum KFW Studienkredit unter www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Studieren-Qualifizieren/Finanzierungsangebote/KfW-Studienkredit-(174)/