Änderung von Prüfungsordnungen

Es gibt viele Gründe, warum Änderungen an Prüfungsordnungen notwendig werden können. Zum Beispiel kann die Weiterentwicklung eines Studiengangs nach einer Studiengangskonferenz oder einem Qualitätssicherungsgespräch dazu führen, dass die Prüfungsordnung angepasst werden muss. Aber auch andere Anlässe wie neue Anforderungen aus der Berufspraxis oder aktuelle Entwicklungen in Forschung und Lehre können Änderungen erforderlich machen. 

Unabhängig vom Grund und Zeitpunkt der Änderung erfolgt diese im QMS nach einem festgelegten Prozess. Dieser Prozess stellt sicher, dass alle notwendigen Schritte korrekt und rechtzeitig durchgeführt werden.

Ordnungsreview

Kernelement dieses Prozesses ist das sogenannte Ordnungsreview. Hierbei werden alle relevanten Serviceeinrichtungen der Universität Münster einbezogen, um eine umfassende Beratung der Fachbereiche zu gewährleisten. Dabei werden sowohl hochschul- und akkreditierungsrechtliche Aspekte als auch Belange der Prüfungsverwaltung und weitere relevante Fragen berücksichtigt.

Durch das Ordnungsreview wird sichergestellt, dass alle externen Vorgaben und internen Standards sowie der Zeitplan zum Inkrafttreten der Ordnung eingehalten werden. Die Änderung einer Prüfungsordnung ist ein komplexer Vorgang, der eine sorgfältige Abstimmung und Koordination zwischen verschiedenen Abteilungen und Einrichtungen erfordert. Deshalb kann pro Studiengang in der Regel nur einmal im Studienjahr eine Änderungsordnung (ÄO) veranlasst werden.

  • Prozessübersicht

    Wenn es notwendig wird, eine Prüfungsordnung zu ändern und diese Änderung über bloße redaktionelle Anpassungen hinausgeht, kann eine Beratung durch Abteilung 1.4 sowie gegebenenfalls weitere Serviceeinrichtungen sehr hilfreich sein. Durch diese Beratung können oft frühzeitig Lösungen identifiziert werden, was dazu beiträgt, dass der zugrundeliegende Änderungsbedarf in der Ordnung gut umgesetzt werden kann.

    Sobald der Entwurf für eine geänderte Prüfungsordnung im Fachbereich erstellt wurde, wird dieser bei Abt. 1.4 für das Ordnungsreview eingereicht. Abt. 1.4 koordiniert diesen Prozess zur Überprüfung der Ordnung und bindet die Rechtsabteilung und das zuständige Prüfungsamt ein. Etwaige Rückmeldungen aus dem Ordnungsreview gehen zurück an den Fachbereich als Grundlage, um die endgültige Fassung der Prüfungsordnung zu erstellen. 

    Gremienweg, Veröffentlichung und Information

    Die finale Version der Prüfungsordnung muss dann den notwendigen Gremien zur Genehmigung vorgelegt werden. Dieser Prozess umfasst in der Regel den Studienbeirat, den Fachbereichsrat und schließlich das Rektorat. Wurden die erforderlichen Zustimmungen erteilt, wird die geänderte Prüfungsordnung in den amtlichen Bekanntmachungen der Universität Münster veröffentlicht.

    Nachdem die aktualisierte Ordnung im Prüfungsverwaltungssystem hinterlegt wurde, informieren die zuständigen Fachbereiche ihre Studierenden über die vorgenommenen Änderungen. Darüber hinaus bieten sie Studierenden gegebenenfalls Beratung für einen Wechsel in die neue Version der Prüfungsordnung an. Abhängig vom spezifischen Studiengang und dem Umfang der Änderungen kann es auch notwendig sein, das Diploma Supplement anzupassen oder englischsprachige Übersetzungen zu erstellen. Die in Kraft gesetzte Prüfungsordnung ist über den Studienführer der zentralen Studienberatung einsehbar.

    Die Graphik zeigt eine Prozesssübersicht zur Änderung einer Prüfungsordnung mit allen beteiligten Instanzen.
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