Änderung von Prüfungsordnungen
Es gibt viele Gründe, warum Änderungen an Prüfungsordnungen notwendig werden können. Zum Beispiel kann die Weiterentwicklung eines Studiengangs nach einer Studiengangskonferenz oder einem Qualitätssicherungsgespräch dazu führen, dass die Prüfungsordnung angepasst werden muss. Aber auch andere Anlässe wie neue Anforderungen aus der Berufspraxis oder aktuelle Entwicklungen in Forschung und Lehre können Änderungen erforderlich machen.
Unabhängig vom Grund und Zeitpunkt der Änderung erfolgt diese im QMS nach einem festgelegten Prozess. Dieser Prozess stellt sicher, dass alle notwendigen Schritte korrekt und rechtzeitig durchgeführt werden.
Ordnungsreview
Kernelement dieses Prozesses ist das sogenannte Ordnungsreview. Hierbei werden alle relevanten Serviceeinrichtungen der Universität Münster einbezogen, um eine umfassende Beratung der Fachbereiche zu gewährleisten. Dabei werden sowohl hochschul- und akkreditierungsrechtliche Aspekte als auch Belange der Prüfungsverwaltung und weitere relevante Fragen berücksichtigt.
Durch das Ordnungsreview wird sichergestellt, dass alle externen Vorgaben und internen Standards sowie der Zeitplan zum Inkrafttreten der Ordnung eingehalten werden. Die Änderung einer Prüfungsordnung ist ein komplexer Vorgang, der eine sorgfältige Abstimmung und Koordination zwischen verschiedenen Abteilungen und Einrichtungen erfordert. Deshalb kann pro Studiengang in der Regel nur einmal im Studienjahr eine Änderungsordnung (ÄO) veranlasst werden.
Prozessübersicht
Wenn es notwendig wird, eine Prüfungsordnung zu ändern und diese Änderung über bloße redaktionelle Anpassungen hinausgeht, kann eine Beratung durch Abteilung 1.4 sowie gegebenenfalls weitere Serviceeinrichtungen sehr hilfreich sein. Durch diese Beratung können oft frühzeitig Lösungen identifiziert werden, was dazu beiträgt, dass der zugrundeliegende Änderungsbedarf in der Ordnung gut umgesetzt werden kann.
Sobald der Entwurf für eine geänderte Prüfungsordnung im Fachbereich erstellt wurde, wird dieser bei Abt. 1.4 für das Ordnungsreview eingereicht. Abt. 1.4 koordiniert diesen Prozess zur Überprüfung der Ordnung und bindet die Rechtsabteilung und das zuständige Prüfungsamt ein. Etwaige Rückmeldungen aus dem Ordnungsreview gehen zurück an den Fachbereich als Grundlage, um die endgültige Fassung der Prüfungsordnung zu erstellen.
