Einbindung externer Expertise

Ein grünes und blaues Piktogramm, das zwei Personen zeigt, mit einer Sprechblase über ihren Köpfen und einem Häkchen darin.
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Die Einbindung externer Perspektiven spielt eine wichtige Rolle bei der kontinuierlichen Verbesserung von Studium und Lehre an der Universität Münster. Im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems (QMS) wird in regelmäßigen Abständen externe Expertise einbezogen, um die Qualität von Studiengängen zu reflektieren und weiterzuentwickeln. Darüber hinaus ist die Einbindung externer Expertise grundlegend für die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen an die Qualitätssicherung der Studiengänge.

Die Ziele der Einbindung externer Expert*innen im QMS sind vielfältig. Sie werfen einen kritischen, unabhängigen Blick auf die Studiengangskonzepte, geben konstruktives Feedback zu den Besonderheiten und Stärken der Studiengänge und liefern somit wichtige Impulse für die Weiterentwicklung von Studium und Lehre. 

Das Qualitätssicherungsgespräch zur Einbindung externer Expertise

Um sicherzustellen, dass die Studiengänge an der Universität Münster die fachlichen Qualitätsansprüche erfüllen, sieht das QMS eine sorgfältige Überprüfung durch externe Expert*innen vor und erfüllt damit die Anforderungen der Studienakkreditierungsverordnung (StudakVO). Das sogenannte Qualitätssicherungsgespräch (QSG) findet einmal im Akkreditierungszeitraum von acht Jahren statt und bindet  

  • mindestens ein*e Studierende*r aus einer anderen Hochschule
  • mindestens zwei Fachvertreter*innen anderer Hochschulen sowie
  • mindestens ein*e Vertreter*innen aus der Berufspraxis

in den Bewertungsprozess ein. Als externe Gutachter*innen prüfen sie die Konzeption und Umsetzung der Studiengänge (einzeln oder in Bündeln) und treten dafür in einen offenen, konstruktiven Austausch mit den Beteiligten der Universität Münster. Die unabhängige Einschätzung der externen Gutachter*innen wird als Ergebnis des QSG in einem Gutachten festgehalten, das als Grundlage für die interne Akkreditierung dient.

  • Prozessübersicht Qualitätssicherungsgespräch

    Die Vorbereitung und Durchführung des Qualitätssicherungsgesprächs (QSG) liegt in geteilter Verantwortung zwischen dem Fachbereich und Abt. 1.4.

    Für die Organisation des QSG ist die*der QM-Beauftragte des Fachbereichs verantwortlich. Im Rahmen der Planungen legt sie*er in Abstimmung mit der*dem Studiendekan*in und den jeweiligen Studiengangsleitungen den Termin und das Format für das Gespräch fest, stellt die Teilnehmer*innen zusammen und bereitet die Auswahl der externen Expert*innen, die als Gutachter*innen am QSG teilnehmen sollen, vor. 

    1. Auswahl und Bestellung der externen Expert*innen
      Für die Auswahl der externen Expert*innen sammelt die*der QM-Beauftragte Vorschläge für die Fachvertreter*innen anderer Hochschulen sowie für die Vertreter*innen aus der Berufspraxis. Diese werden zunächst intern auf ihre Unbefangenheit hin überprüft und dann angefragt. Signalisieren die Expert*innen ihre Bereitschaft zur Teilnahme, dann müssen sie eine Unbefangenheitserklärung abgeben und erhalten alle notwendigen Informationen für ihre Mitwirkung am QSG.

      Die Auswahl der studentischen Gutachter*innen liegt in der Verantwortung von Abt. 1.4. Hierfür wird in der Regel auf Grundlage eines vom Fachbereich erstellten Anforderungsprofils eine Ausschreibung über den studentischen Akkreditierungspool durchgeführt.

      Durch einen Dekanats- oder Fachbereichsratsbeschluss wird die endgültige Gruppe der externen Expert*innen für das QSG festgelegt. Die Liste der ausgewählten Expert*innen, einschließlich ihrer Unbefangenheitserklärungen, wird an Abt. 1.4 weitergeleitet. Diese Abteilung unterstützt den Prozess der Bestellung der externen Expert*innen durch den*die Prorektor*in für Studium und Lehre und koordiniert das QSG. 
    2. Durchführung und Dokumentation des QSG
      Für die Durchführung des QSG arbeitet die*der QM-Beauftragte des Fachbereichs eng mit Abt. 1.4 zusammen. Während die*der QM-Beauftragte die internen Teilnehmer*innen auf das QSG vorbereitet, liegt die Begleitung der externen Expert*innen bei Abt. 1.4. Vor dem QSG führt Abt. 1.4 eine Vorbesprechung mit den Gutachter*innen durch und leitet über den*die QM-Beauftragte*n relevante relevante Themen oder Anfragen nach weiteren Dokumenten an die Teilnehmer*innen des QSG weiter.

      Die Moderation des QSG erfolgt in der Regel durch die externen Expert*innen oder den*die Referent*in aus Abt. 1.4. Abt. 1.4 dokumentiert die Ergebnisse des QSG anhand der fachlich-inhaltlichen Kriterien der StudAkVO. Diese Dokumentation bildet die Grundlage für die Erstellung des Gutachtens, das für die interne Akkreditierung des Studiengangs verwendet wird. Wenn das QSG weiterführende inhaltliche Impulse liefert, beispielsweise im Rahmen der beratenden Expertise, dann werden diese durch die anwesenden Vertreter*innen aus dem Fachbereich festgehalten und ggf. später für die Weiterentwicklung des Studiengangs bzw. der Studiengänge genutzt. 

      Der Fachbereich erhält das Gutachten und legt es dem Antrag auf Akkreditierung bei, der an die Geschäftsstelle der IAK gerichtet wird. Gegebenenfalls fügt es eine Stellungnahme bei, beispielsweise wenn seit dem QSG Änderungen an Studiengangsdokumenten vorgenommen wurden, um fehlerhafte Darstellungen richtigzustellen oder Sachverhalte zu erörtern.
  • Aufgaben der externen Expert*innen

    • Vorbereitung des QSG auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Dokumente
    • Abgabe einer Vorabeinschätzung zu den Studiengängen
    • Teilnahme an der digitalen Vorbesprechung der Gutachter*innen
    • Teilnahme am Qualitätssicherungsgespräch (online oder in Präsenz)
    • Finalisierung des abschließenden Gutachtens auf Grundlage eines durch die*den Referent*in erstellten Entwurfs

Nutzung externer Expertise für die Qualitätsentwicklung

Das QSG bietet die Möglichkeit, die externen Gutachter*innen nicht nur zur Überprüfung der Kriterien der StudakVO einzusetzen, sondern ihre Expertise auch für die qualitative Weiterentwicklung eines Studiengangs zu nutzen. Solch eine beratende Expertise kann beispielsweise dazu dienen, Feedback zu spezifischen Themenschwerpunkten einzuholen oder die Praxis der Bearbeitung bestimmter Fragestellungen an anderen Hochschulen in die Analyse von Studium und Lehre einzubeziehen. Darüber hinaus können die Expert*innen bestehende Überlegungen zur Qualitätsentwicklung eines Studiengangs kritisch beleuchten und konstruktive Vorschläge für weitere Verbesserungen machen. Durch die beratende Expertise können Fachbereiche wichtige Impulse erhalten, die dazu beitragen, ihre Studiengänge noch attraktiver und zukunftsfähiger zu gestalten.