Studiengänge mit zusätzlichen Rechtsvorgaben

Für eine Reihe von im Rahmen des QMS qualitätsgesicherten Studiengängen, die an der Universität Münster angeboten werden, gelten zusätzliche Rechtsvorgaben. Grundsätzlich folgen diese Studiengänge zwar auch den Prozessen des QMS, teilweise sind aber aufgrund der speziellen Rechtsvorgaben in einigen Bereichen Abweichungen oder Ergänzungen zu beachten. Diese werden in der jeweiligen Rubrik im QM-Portal Studium und Lehre der Universität Münster (hochschulinterner Bereich) erläutert:

Fünf Piktogramme auf hellblauem Hintergrund zu: Lehramtsstudiengänge, islamische, katholische und evangelische Theologie, internationale Kooperationsstudiengänge, Weiterbildungsstudiengänge
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Bekenntnisorientierte Studiengänge

Damit sind Studiengänge des theologischen Vollstudiums sowie die Teilstudiengänge evangelische, katholische und islamische Religionslehre für ein Lehramt gemeint. Aufgrund besonderer rechtlicher Vorgaben sind hier einige Anpassungen in den Prozessen des QMS zu beachten, wie zum Beispiel die Beteiligung der katholischen und evangelischen Kirchen. In Analogie dazu wird der Beirat für islamische Theologie an der Universität Münster bei den islamwissenschaftlichen Studiengängen beteiligt.

Kombinationsstudiengänge/Lehramt

Die Kombinationsstudiengänge und die Teilstudiengänge, die zu einem Lehramt führen, unterliegen besonderen rechtlichen Vorgaben des Lehrerausbildungsgesetzes (LABG) und der Lehramtszugangsverordnung (LZV). Im Rahmen der internen Akkreditierung erfolgt eine besondere Einbindung des Ministeriums für Schule und Bildung, die durch eine Kooperationsvereinbarung geregelt ist. Zudem bestehen Kooperationen mit der Fachhochschule und der Kunstakademie Münster, die ebenfalls in entsprechenden Vereinbarungen geregelt sind.

Weiterbildungsstudiengänge

Weiterbildungsstudiengänge richten sich an Personen mit bereits abgeschlossener Ausbildung und zielen darauf ab, Kenntnisse, Fähigkeiten und Qualifikationen in einem bestimmten Bereich zu erweitern, zu vertiefen oder zu aktualisieren. Weiterbildungsstudiengänge sind in der Regel berufsbegleitend konzipiert, was bedeutet, dass die Studierenden parallel zu ihrer Arbeit studieren können.

Internationale Kooperationsstudiengänge

Hierbei handelt es sich um Studiengänge, die in Kooperation mit einer oder mehreren ausländischen Partnerhochschulen angeboten werden und die einen obligatorischen Auslandsaufenthalt an den kooperierenden Hochschulen beinhalten. In der Kooperationsvereinbarung zwischen den Partnerhochschulen wird dabei auch geregelt, wie das gemeinsame Qualitätsmanagement für den Studiengang sichergestellt werden kann.

Nationale Kooperationsstudiengänge

Bei nationalen Kooperationsstudiengängen kooperiert die Universität Münster mit einer anderen deutschen Hochschule, so dass sich die spezifischen Stärken und Schwerpunkte im Studiengang ergänzen können und zu einem besonderen Qualifikationsprofil führen. Das Qualitätsmanagement dieser Studiengänge erfolgt in enger Abstimmung zwischen den kooperierenden Hochschulen.

Reglementierte und duale Studiengänge

Dies sind Studiengänge, die aufgrund der damit verbundenen Befähigung für bestimmte Berufsfelder in Struktur und Aufbau gesetzlich reglementiert sind. Bei dualen Studiengängen setzt sich die Ausbildung aus einem akademischen Teil an der Hochschule und einem praktischen Teil an einem außerhochschulischen Ausbildungsort zusammen, wie beispielsweise beim Bachelor Hebammenwissenschaften. Reglementierte Studiengängen haben eigene Ansätze zur Qualitätssicherung und -entwicklung. Duale Studiengänge werden mit ihren besonderen Voraussetzungen im QMS berücksichtigt.