FAQ
Auslandsaufenthalt generell
Q: Ich studiere mit dem Ziel Lehramt, daher ist ein Auslandsaufenthalt für mich verpflichtend. Wie muss ich mir das vorstellen?
A: Es ist vorgesehen, dass Sie einen mindestens dreimonatigen Auslandsaufenthalt im englischsprachigen Ausland absolvieren. Es wird empfohlen, dass Sie dabei einer studiennahen Tätigkeit nachgehen (z.B. Studium oder Praktikum), verpflichtend ist dieses im Rahmen des seit 2024 geltenden Moduls "Stay Abroad" aber nicht. Das Englische Seminar bietet in der Regel im November eine Info-Veranstaltung zu Auslandsaufenthalten an. Bitte besuchen Sie diese, bevor Sie sich mit konkreten Fragen an die Studienberatung wenden.
Zu Praktika können Sie sich beim Career Service der Universität Münster erkundigen. Dort gibt es u.a. eine Datenbank mit Praktika, die ggf. auch Praktika im Ausland enthält: http://www.uni-muenster.de/KAP.WWU/ sowie einen Blog von Studierenden, die ein Erasmus-Praktikum im Ausland absolviert haben: http://www.uni-muenster.de/CareerService/blog-erasmus/
Darüber hinaus kann auch das Zentrum für Lehrerbildung eine Quelle für mögliche Praktikumsstellen sein: https://www.uni-muenster.de/ZLB/
Q: Ich plane ein Studium an einer ausländischen Universität. Welche Möglichkeiten habe ich?
A: Sie können sich
Es ist immer ratsam, sich vor der Bewerbung mit dem Kursangebot der jeweiligen Universität auseinanderzusetzen.
Q: Ich möchte ein Auslandspraktikum absolvieren. Welche Möglichkeiten habe ich und worauf muss ich achten?
A: Das Praktikum müssen Sie sich grundsätzlich selbst organisieren, bzw. sich eigentständig auf Auslandspraktika bewerden, die durch das Zentrum für Lehrkräftebildung vermittelt werden. Wenn Sie ins Lehramt gehen möchten, muss das Praktikum in einem Land stattfinden, in dem Englisch Amts- oder Verkehrssprache ist.
Q: Ich frage mich, wie ich meinen Auslandsaufenthalt nach meiner Rückkehr nachweise.
A: Wenn Sie ein Studium absolviert haben, werden Sie von der Gastuni ein Transcript of Records erhalten. Dies wird Ihre Veranstaltungen auflisten, aber auch das Semester Ihres Aufenthaltes. In unklaren Fällen können Sie auch Reisedokumente zur Aufenthaltsdauer vorlegen.
Haben Sie ein Praktikum absolviert, werden Sie eine entsprechende Bescheinigung erhalten von der Firma/Organisation, bei der Sie das Praktikum absolviert haben. Diese Bescheinigung sollte enthalten: Die Gesamtdauer Ihres Praktikums, die von Ihnen abgeleisteten Stunden und Ihre Arbeitsbereiche.
Bei Auslandsaufenthalten, die weder Praktikum noch Studium beinhalten, legen Sie andere geeignete Nachweise vor (z.B. aussagekräftige Reisedokumente, Bescheinigungen von Arbeitgebern, etc.). Nähere Informationen und Beispiele dazu finden Sie in den Learnweb-Ordnern "Stay Abroad".
Q: Ich plane meinen Auslandsaufenthalt und befürchte, dass ich durch den Auslandsaufenthalt Klausuren verpassen könnte. Wie kann ich das verhindern?
A: Die Klausuren am Englischen Seminar werden in der Regel in der vorletzten und letzten Woche der Lehrveranstaltungszeit geschrieben.
Wiederholungstermine liegen häufig in der letzten Woche des Semesters, d.h. Ende September oder Ende März. Genauere Informationen zu einzelnen Klausurterminen am Englischen Seminar finden Sie unter der Rubrik Exam Office auf der Homepage des Seminars sowie direkt im Modulprüfungsbüro. In Ihren anderen Fächern sollten Sie sich rechtzeitig an die entsprechenden Ansprechpartner wenden. Wenn Sie ein Studium im Ausland anstreben, finden Sie die genauen Semesterzeiten der Gastuni meist unter dem Stichwort „Academic Calender“, so können Sie genauer planen und ggf. die Wahl Ihrer Gastuni konkretisieren. Natürlich können Sie sich mit konkreten Fragen zu Ihrer individuellen Studienplanung auch an das Studienberatungsbüro wenden.
Veranstaltungswahlen
Q: Welche Veranstaltungen kann ich bei einem Studium an der Gast-Universität wählen, damit sie mir später angerechnet werden?
A: Sie sollten auch Ihre Veranstaltungswahl auf jeden Fall im Vorfeld mit dem Studienberatungsbüro absprechen, damit Sie sichergehen, dass die Veranstaltungen auch für das entsprechende Modul zählen. Das bedeutet, dass Sie Veranstaltungen finden müssen, die äquivalente Kompetenzen vermitteln wie die Veranstaltungen in Münster. Wenn Sie Fragen zu einzelnen Veranstaltungen haben, informieren Sie uns bitte über die ECTS, das Niveau, und den Inhalt der geplanten Veranstaltung. Wenn Sie Veranstaltungen für Ihr anderes Fach absolvieren möchten, sollten Sie zunächst mit der Gast-Universität klären, ob es für Sie möglich ist, dort auch an Veranstaltungen eines anderen Fachs teilzunehmen und sich dann in Münster an den*die Anerkennungsbeauftrage des entsprechenden Faches wenden.
Q: Wie kann ich dafür sorgen, dass ich trotzdem die erforderlichen Lehrveranstaltungen meines Zweitfachs absolvieren kann, wenn ich den Auslandsaufenthalt während der Lehrveranstaltungszeit absolviere?
A: Diese Frage kann in der Regel nur individuell geklärt werden. Es gibt jedoch verschiedene generelle Lösungsansätze. All diese Ansätze erfordern vor allem, dass Sie sich im Vorfeld rechtzeitig bei allen zuständigen Stellen umfassend informieren.
- Wenn Sie Ihren Auslandsaufenthalt in Form eines Studiums absolvieren, sollten Sie klären, ob es möglich ist, die erforderlichen Veranstaltungen an der Gastuniversität zu absolvieren. Bitte halten Sie auch entsprechende Rücksprache mit den betroffenen Fächern, ob es an der Gast-Universität äquivalente Veranstaltungen gibt. Hilfreich bei solchen Gesprächen sind immer die Angabe von ECTS, dem Veranstaltungsniveau, einer inhaltlichen Beschreibung und der Prüfungsform.
- Erkundigen Sie sich im jeweiligen Fach, ob es Möglichkeiten gibt, die betreffenden Veranstaltungen vorzuziehen oder nachzuholen. Viele Fächer bieten alternative Studienverlaufspläne an, in denen das 5. Fachsemester freigehalten wird.
- Überprüfen Sie die Möglichkeit, den Auslandsaufenthalt in den Semesterferien zu absolvieren, ggf. auch in zwei oder drei Einheiten.
- Eine wichtige Hilfe für Sie ist immer, sich einen genauen Plan mit den Anforderungen der einzelnen Fächer in den verbleibenden Semestern zu gestalten. So bekommen Sie einen guten Überblick, ob Ihr Plan realistisch ist. Achten Sie auch immer auf eventuelle Anmeldezeiträume und Deadlines.
Anerkennung von Leistungen, die an ausländischen Universitäten erbracht wurden
Q: Wie genau läuft die Anerkennung meiner Leistungen aus dem Ausland ab?
A: Es ist in jedem Fall das Beste, im Vorfeld Ihres Auslandsaufenthaltes das Studienberatungsbüro aufzusuchen und dort das Angebot der anderen Universität im Vergleich mit Ihrem Studienplan an der Universität Münster abzusprechen und die optimalste Lösung zu erarbeiten. Es ist sinnvoll, wenn Sie zu diesem Besuch bereits eine Auswahl von Veranstaltungen oder Modulen der Partneruniversität, möglichst mit Informationen zu Kursinhalten, der Art der Leistung und den zu erwerbenden Leistungspunkten mitbringen. Wenn Sie über den Erasmus-Austausch an einer Partneruniversität studieren, wird im Vorfeld Ihres Aufenthalts ein sog. Learning Agreement angefertigt, das eine genaue Auflistung der Module enthält, die Sie im Ausland studieren möchten und die Ihnen nach erfolgreicher Absolvierung nach Ihrer Rückkehr angerechnet werden, wenn das Original-Transcript der Partneruniversität vorliegt.
Dossier
Q: Was soll das Dossier beinhalten, dass ich über meinen Auslandsaufenthalt verfassen muss, wie muss ich mir das alles vorstellen und worauf muss ich achten?
A: Die entsprechenden Guidelines und FAQs – auch für die „at Home“-Variante – finden Sie unter dem folgenden Link:
https://www.uni-muenster.de/Anglistik/Study/Stay_abroad/Dossier2025.html
Q: Wo gebe ich mein Interkulturelles Dossier ab?
A: Das Dossier geben Sie per e-mail an interdos@uni-muenster.de bei Frau Kopeckova ab, die auch die Bewertung vornimmt. Die Unterlagen zum Nachweis des entsprechenden Aufenthaltes müssen im entsprechenden Learnweb-Ordner hochgeladen werden.
Q: Gibt es Deadlines für die Abgabe des Interkulturellen Dossiers?
A: Bitte beachten Sie für diesen Punkt die separaten Guidelines "Dossier" (pdf).
Ausnahmeregelung
Q: Ich habe gesehen, dass es auch die Variante „at Home“ gibt. Wie kann ich herausfinden, ob ich diese Variante wählen darf?
A: Die Variante „Studies at Home“ ist ausschließlich für Studierende vorgesehen, die aus triftigen Gründen keinen Auslandsaufenthalt absolvieren können. Diese Fälle sind in der Ausnahmeregelung definiert, die Sie hier herunterladen können: Download Ausnahmeregelung (pdf). Bitte reichen Sie Ihren Antrag auf Ausnahmegenehmigung unbedingt frühzeitig ein, insbesondere bevor Sie Veranstaltungen oder Leistungen anmelden.
Q: Welche und wie viele Veranstaltungen kann ich für die Variante „Study at Home" wählen?
A: Nachdem Sie für die "at Home"-Variante zugelassen wurden, erhalten Sie Hinweise, welche Veranstaltungen Sie zusätzlich studieren müssen.
Bachelorarbeit
Q: Ich möchte meine Bachelorarbeit während meines Aufenthalts an einer Universität im Ausland schreiben. Ist das möglich?
A: Grundsätzlich ist das möglich, aber an bestimmte Bedingungen geknüpft. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld im Studienberatungsbüro über die entsprechenden Möglichkeiten und Bedingungen.
Bitte beachten Sie, dass letztlich nur die entsprechenden Prüfungsordnungen verbindlich sind.