Study abroad

  • Planning

    First place to go:

    Students interested in studying abroad should first consult the website of the International Office at the University of Münster. There you can find helpful information on studying abroad and scholarships.

    Preparing

    The starting point in preparing for studying abroad depends a lot upon the deadlines of the programme that you are applying for. Deadlines can often be up to a year in advance. You can find the deadlines of the most prominent scholarships on the corresponding websites of the foundations that award them. The International Office of the university you wish to study at may also have information on scholarships and financial aid.

    Especially for freemovers, individual deadlines of the university you wish to study at should be taken into account as they could also be up to a year in advance of the programme’s timeframe.

    Another part of the preparation deals with the questions of the students’ individual situation such as

    • is a special health insurance needed?
    • what about other insurances?
    • should the flat be sublet?
    • if a student earns money abroad, how is this dealt with tax-wise?
    • etc.

    Students will be able to find answers to a lot of these questions or further reference on the websites of the International Office and the Career Service.

    We advise you to start preparing for your study abroad between 15 and 18 months ahead of time!


    Bitte beachten Sie,
    dass für Lehramtsstudierende § 11 Abs. 10 LABG gilt: „Das Studium moderner Fremdsprachen umfasst mindestens einen Auslandsaufenthalt von drei Monaten Dauer in einem Land, in dem die studierte Sprache als Landessprache gesprochen wird; Hochschulen können im Einzelfall eine Ausnahme vom Auslandsaufenthalt zulassen, wenn eine in der Person der oder des Studierenden oder in der Person nächster Angehöriger begründete schwerwiegende Mobilitätseinschränkung vorliegt und die Ausnahmegenehmigung dokumentiert wird.“Alle bereits unterschriebenen learning agreements haben weiterhin Bestand.


    When should I go abroad?

    Under the LABG 09, Bachelor students usually plan to go abroad in their fifth semester and start preparations a year in advance. However, a lot depends on the individual study plans and some students also go abroad in a different semester or during term breaks. Students of other study programmes than the LABG 09 should contact the student advisory service via mobiles@uni-muenster.de.

    How can I find a university?

    Agreements of the English Department are listed in the section "Partner Universities".

    More information can be found in our Learnweb folder. Password: ERASMUS.
    (Currently under revision, will be available again after 28 November 2023)

    You can also look for a university yourself and apply there directly. Most of these universities provide an application form and information on the formalities on their respective web pages. In this case, you would be going abroad as a so-called freemover.

    Therefore, the Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) offers plenty opportunities and financial support options. It also provides detailed information including a collection of links on the various countries.

    Further possibilities

    GREAT BRITAIN
    The EducationUK Website from the British Council helps foreign students to find a fitting programme of study at a fitting institution.

    IRELAND
    General information on studying in Ireland: Education Board Ireland

    NORTH AMERICA
    Information on studying in the USA and Canada:
    U.S. Department of State, Bureau of Educational and Cultural Affairs
    www.studyincanada.com
    Government of Canada

    AUSTRALIA/NEW ZEALAND
    http://education.gov.au/
    Institut Ranke-Heinemann
    New Zealand Ministry of Education

    INDIA
    Indian Embassy in Berlin
    http://newdelhi.daad.de/

  • Partner Universities

    The English Department has agreements for study abroad programmes with the following universities:

    Non-Erasmus countries (English- speaking)
    Mulund College of Commerce, Mumbai, India (5 places, BA only)
    Godfrey Okoye University, Enugu, Nigeria (2 places, BA only) - Please see the travel warning from the federal foreign office!
    Queen's University Belfast, Belfast, United Kingdom (6 places for 5 months, BA and MA students)
    Loughborough University, Loughborough, United Kingdom (4 places for 5 months, BA only)
    University of Stirling, Stirling, United Kingdom (4 places for 5 months, BA and MA students)

     

    Erasmus-countries (English- speaking)

    Dublin City University, Dublin, Ireland (Erasmus, 10 places for 5 months, BA only)

    6 spots are designated HMSAX (Humanities & Social Sciences)
    4 spots are designated IESAX (Education)

    Mary Immaculate College, Limerick, Ireland (Erasmus, 3 places for 5 months each, BA only)

     

    Erasmus-countries (non- English- speaking)
    Università degli Studi di Verona, Verona, Italy (Erasmus, currently 2 places, BA and MA)
    Università degli Studi di Udine, Udine, Italy (ERASMUS, 2 places, MA only; please note that preference will be given to students focusing on Book Studies due to the specialization of the corresponding department in Udine)
    Universitetet i Bergen, Bergen, Norway (Erasmus, 3 places, BA only)
    Norges teknisk-naturvitenskaplige universitet, Trondheim, Norway (Erasmus, 2 places, BA and MA)
    Universidad de la Rioja, Logroño, Spain (Erasmus, 5 places, BA only) 
    Universidad de Huelva, Huelva, Spain (Erasmus, 2 places, BA and MA)
    Universidad de Jaén, Jaén, Spain (Erasmus, 2 places, BA only)
    Universitat Rovira i Virgili, Tarragona, Spain, (Erasmus, 2 places, BA only)
    Université Lumiére Lyon 2, Lyon, France (Erasmus, 4 places, BA and MA)
    Turun Yliopisto University of Turku, Turku, Finland (Erasmus, 2 places, BA and MA)
    University of Eastern Finland, Joensuu; Kuopio, Finland (Erasmus: 2 places, BA only)
    UCLouvain Saint-Louis Bruxelles, Brussels, Belgium (Erasmus: 2 places, BA only)
    Universiteit Utrecht, Utrecht, The Netherlands (Erasmus: preferably 2 MA students for RMA Comparative Literature)
  • Financing

    The International Office webpage [de] provides students with useful information and links questions of financing their stay abroad.

    If you plan on a stay that is not connected to one of our ERASMUS partnerships, financing your stay via PROMOS (PDF) [de might be a feasible option for you.

    Exchange places at our partner universities listed above are exempt from tuition fees.

  • Applying

    Universities and study abroad programmes have varying requirements for application documents and application deadlines. Freemover students can find information on the respective university webpages. As a general rule, a letter of motivation and a curriculum vitae are among the essential documents.

    We are currently in the process of streamlining the ERASMUS applications process. From 2021 onwards, the applications process will be managed through a Learnweb folder.

    Important: This folder will only become available after the information session on 28 November 2023 as it is currently being updated with the details for the next round of applications.

    You cannot apply for more than three universities. If you do apply for more than one university, please make sure you indicate the prioritization. Unprioritized applications to multiple universities will be disregarded.

     

    Transcripts, Record of Academic Achievements

    Students may need to provide an overview of their current programme of study that shows the progress that they have made thus far in English. In this case, please use the form provided by the International Office [de] (Outgoing-Studierende, Transcript of Records) and hand it in there upon completion for confirmation.

    Language Test

    Students usually have to prove their language abilities on their application. Passing the TOEFL (Test of English as a Foreign Language) often is a requirement for studies in the USA and Canada. The British Council offers the IELTS (International English Language Testing Service) which often is a requirement for studies in the UK. Please be aware that both of these tests charge fees and that appointments might not be possible at short notice!

    Some institutions might also require the DAAD Language Test which can be taken at the Language Centre:
    Language tests [de] at the Language Centre Münster.

  • Accreditation

    It is possible to use the courses that you complete abroad for academic credit at the University of Münster. To do so, you must show the student advisory office proof of these courses during the office hours.

    Students wishing to transfer their academic credits for certain courses, should make sure to get approval for this from the student advisory office before taking up their studies abroad, usually by signing a Learning Agreement.

    Students studying the module “Culture and Communication” abroad, should send their transcript to mobiles@uni-muenster.de for academic credit transfer. Please include the date of your QISPOS registration (summer/winter semester of which year) for the module in your email.

  • Intercultural Dossier

    Ab Dezember 2019 übernimmt Romana Kopeckova die Betreuung und Benotung des Interkulturellen Dossiers.

     

    Detailed Guidelines for the Dossier

    Short Overview "Intercultural Dossier" (pdf)

    Guidelines "Intercultural Dossier" (pdf)

    Guidelines "Intercultural Dossier“ Bachelor G (pdf)

    FAQs "Intercultural Dossier“ (pdf) [de]

    Evaluation Form "Intercultural Dossier" (pdf)

    Form "Intercultural Dossier - Online-Blog" (pdf) [de]

    Example "Intercultural Dossier" (pdf)

  • FAQ

    Auslandsaufenthalt generell

    Q: Ich studiere mit dem Ziel Lehramt, daher ist ein Auslandsaufenthalt für mich verpflichtend. Wie muss ich mir das vorstellen?

    A: Es ist vorgesehen, dass Sie einen mindestens dreimonatigen Auslandsaufenthalt im englischsprachigen Ausland absolvieren. Sie können während des Aufenthalts entweder ein Praktikum im englischsprachigen Ausland absolvieren, das Sie sich vorher organisiert haben, oder an einer (Partner-)Universität im englischsprachigen Ausland für ein Semester studieren. Das Englische Seminar bietet im November eine Info-Veranstaltung zu Auslandsaufenthalten an. Bitte besuchen Sie diese, bevor Sie sich mit konkreten Fragen an die Studienberatung wenden.

    Zu Praktika können Sie sich beim Career Service der Universität Münster erkundigen. Dort gibt es u.a. eine Datenbank mit Praktika, die ggf. auch Praktika im Ausland enthält: http://www.uni-muenster.de/KAP.WWU/ sowie einen Blog von Studierenden, die ein Erasmus-Praktikum im Ausland absolviert haben: http://www.uni-muenster.de/CareerService/blog-erasmus/
    Darüber hinaus kann auch das Zentrum für Lehrerbildung eine Quelle für mögliche Praktikumsstellen sein: https://zfl-pdb.uni-muenster.de/


    Q: Ich möchte meinen Auslandsaufenthalt planen. Welches Semester bietet sich an?

    A: Da der Studienverlaufsplan für das Fach Anglistik/Englisch – wenn Sie mit dem Ziel Lehramt studieren – im fünften Semester eines der Module „Work Experience“ oder „Culture and Communication“ vorsieht, die beide einen Auslandsaufenthalt im englischsprachigen Ausland beinhalten, ist dieser Zeitpunkt sinnvoll. Ist das fünfte Fachsemester für Ihren individuellen Studienverlauf ein ungünstiger Zeitpunkt für einen Auslandsaufenthalt, können Sie auch einen anderen Zeitraum wählen. Für Studierende ohne das Ziel Lehramt handelt es sich bei den Modulen, die den Auslandsaufenthalt umfassen, gemeinsam mit den Modulen III.1, III.2 und III.3 um Wahlpflichtmodule, von denen insgesamt zwei Module erfolgreich absolviert werden müssen - dieser muss nicht im im englischsprachigen Ausland stattfinden. Im Studienberatungsbüro erhalten Sie bei Bedarf eine individuelle Beratung. Da der Auslandsaufenthalt auch in zwei Blöcken absolviert werden kann, ist es natürlich auch möglich, den Auslandsaufenthalt während der Semesterferien zu absolvieren.


    Q: Ich plane ein Studium an einer ausländischen Universität. Welche Möglichkeiten habe ich?

    A: Sie können sich

    Es ist immer ratsam, sich vor der Bewerbung mit dem Kursangebot der jeweiligen Universität auseinanderzusetzen.

    Q: Ich möchte ein Auslandspraktikum absolvieren. Welche Möglichkeiten habe ich und worauf muss ich achten?

    A: Das Praktikum müssen Sie sich selbst organisieren. Wenn Sie ins Lehramt gehen möchten, muss das Praktikum in einem Land stattfinden, in dem Englisch Amts- oder Verkehrssprache ist. Die Anforderungen in der Modulbeschreibung Ihres Englisch-Studiengangs müssen ebenfalls erfüllt werden. Die Modulbeschreibungen geben Ihnen aber auch Anregungen für mögliche Bereiche. Ziel des Praktikums soll sein, dass Sie im Ausland Erfahrungen sammeln über den dortigen Arbeitsmarkt, die dortigen Arbeitsbedingungen und –möglichkeiten. Sie sollen einen Einblick in alternative Berufsfelder gewinnen, die mit dem von Ihnen studierten Abschluss interessant sein könnten. Bitte sprechen Sie auf jeden Fall Ihr konkretes Praktikumsvorhaben im Vorfeld mit uns ab, damit Sie eine Bestätigung erhalten, dass Ihr Praktikum auch nach Ihrer Rückkehr für das Modul „Work Experience“ zählen kann.

    Q: In der Modulbeschreibung finde ich neben den 8 LP (und 7 LP nach neuer PO 2018) für das Studium/Praktikum noch Intercultural Studies. Was ist damit gemeint und wie erwerbe ich die Leistungspunkte?

    A: Die Intercultural Studies sind die Erfahrungen, die Sie während des Auslandsaufenthalts durch Ihre verschiedenen Aktivitäten erwerben und die im Interkulturellen Dossier festgehalten werden. So errechnen sich auch die LP für die Intercultural Studies mit Interkulturellem Dossier. Näheres finden Sie auch in den Guidelines zum Interkulturellen Dossier (s.u.).

    Q: Ich frage mich, wie ich meinen Auslandsaufenthalt nach meiner Rückkehr nachweise.

    A: Wenn Sie ein Studium absolviert haben, werden Sie von der Gastuni ein Transcript of Records erhalten. Dies wird Ihre Veranstaltungen auflisten, aber auch das Semester Ihres Aufenthaltes. In unklaren Fällen können Sie auch Reisedokumente zur Aufenthaltsdauer vorlegen.
    Haben Sie ein Praktikum absolviert, werden Sie eine entsprechende Bescheinigung erhalten von der Firma/Organisation, bei der Sie das Praktikum absolviert haben. Diese Bescheinigung sollte enthalten: Die Gesamtdauer Ihres Praktikums, die von Ihnen abgeleisteten Stunden und Ihre Arbeitsbereiche.


    Q: Wie melde ich meinen Auslandsaufenthalt in QISPOS an?

    A: Wenn Sie ein Studium im Ausland absolvieren, melden Sie im Modul „Culture and Communication“ die „Studies in British, American and Postcolonial Language and Literature“ für den Studiumsanteil sowie „Intercultural Studies mit Interkulturellem Dossier“ für die Prüfungsleistung an.
    Wenn Sie ein Praktikum im Ausland absolvieren, melden Sie im Modul „Work Experience“ das Praktikum unter „Work Experience“ an sowie „Intercultural Studies mit Interkulturellem Dossier“ für die Prüfungsleistung.
    Wenn Ihr Fall unter die Ausnahmeregelung (pdf)fällt  und Sie die Variante „at Home“ studieren, erhalten Sie ein Ausnahmeregelungsformular vom Studienberatungsbüro. Dies müssen Sie für die Anmeldung der Studienteile innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt im Prüfungsamt vorlegen. Die Anmeldung zu den „Intercultural Studies mit Interkulturellem Dossier at Home“ erfolgt von Ihnen selbst.


    Q: Ich plane meinen Auslandsaufenthalt und befürchte, dass ich durch den Auslandsaufenthalt Klausuren verpassen könnte. Wie kann ich das verhindern?

    A: Die Klausuren am Englischen Seminar werden in der Regel in der vorletzten und letzten Woche der Lehrveranstaltungszeit geschrieben.
    Wiederholungstermine liegen häufig in der ersten Woche der Vorlesungszeit. Genauere Informationen zu einzelnen Klausurterminen am Englischen Seminar finden Sie unter der Rubrik „Exam Office“ auf der Homepage des Seminars sowie direkt im Modulprüfungsbüro. In Ihren anderen Fächern sollten Sie sich rechtzeitig an die entsprechenden Ansprechpartner wenden. Wenn Sie ein Studium im Ausland anstreben, finden Sie die genauen Semesterzeiten der Gastuni meist unter dem Stichwort „Academic Calender“, so können Sie genauer planen und ggf. die Wahl Ihrer Gastuni konkretisieren. Natürlich können Sie sich mit konkreten Fragen zu Ihrer individuellen Studienplanung auch an das Studienberatungsbüro wenden.


    grundsätzliche Anforderungen

    Q: Ich habe mir die Modulbeschreibungen und die Studienordnung durchgelesen, ich verstehe aber meine Wahlmöglichkeiten noch nicht genau.

    A: Was genau gefordert ist, hängt auch von Ihrem Studiengang ab. Grundsätzlich für alle Studiengänge gilt:

    • der Auslandsaufenthalt hat eine Mindestdauer von 12 Wochen.
    • Sie können entweder ein studien- bzw. berufsrelevantes Praktikum mit einem Umfang von mind. 240  Stunden (210 Stunden nach neuer PO 2018) im englischsprachigen Ausland oder ein Englischstudium absolvieren.
    • Der Aufenthalt kann in Absprache mit der Kustodin oder dem Studienberatungsbüro in zwei Einheiten werden.
    • Im Falle eines Studiums im Ausland sind 8 LP (7 LP nach neuer PO 2018) aus dem Bereich „British, American and Postcolonial Language and Literature“ zu absolvieren.
    • Unter der Voraussetzung, dass Sie Anglistik, bzw. Englisch auf entsprechendem Niveau studieren, muss Ihr Auslandsstudium nicht im englischsprachigen Ausland absolviert werden. Dies gilt nicht für das Ziel Lehramt; hier muss immer eine Universität im englischsprachigen Ausland gewählt werden.
    • Das Praktikum muss in einem Land absolviert werden, in dem Englisch Amts- oder Verkehrssprache ist. Ausnahmen können hier beispielsweise englische Schulen im Ausland sein. Dies gilt nicht für das Ziel Lehramt; hier muss immer eine Stelle im englischsprachigen Ausland gewählt werden. Bei Zweifeln wenden Sie sich bitte an das Studienberatungsbüro oder die Modulbeauftragte.
    • Die Arbeitszeit Ihres Praktikums muss sich nicht genau auf die 12 Wochen verteilen. Wichtig ist, dass Sie in den 12 Wochen auf insgesamt 240 Stunden  (210 Stunden nach neuer PO 2018) geleistete Tätigkeit kommen. Wenn Sie während der 12 Wochen von Ihrer Praktikumsstätte z.B. eine Woche frei bekommen, aber trotzdem am Ende 240 Stunden (210 Stunden nach neuer PO 2018) Tätigkeit nachweisen können, ist das in Ordnung.

    Q: Ich studiere zwei moderne Fremdsprachen und habe gesehen, dass ein Auslandsaufenthalt für mich theoretisch in beiden Fächern vorgesehen ist. Muss ich jetzt wirklich zweimal ins Ausland oder gibt es Kombinations- oder Anrechnungsmöglichkeiten?

    A: Nein, Sie müssen nicht für insgesamt sechs Monate ins Ausland gehen. Es ist lediglich ein einmaliger Auslandaufenthalt verpflichtend. Wenn Sie ein Auslandsstudium über das andere Fach wählen und an der Gast-Universität auch die Möglichkeit haben, Englisch zu studieren, können Sie in diesem Fall ein weiteres Advanced Module im Umfang von 15LP für Englisch im Ausland studieren. Ist hierfür kein entsprechendes Angebot verfügbar, können Sie das Modul Culture and Communication in der Variante „abroad“ an der Gast-Universität absolvieren. Grundsätzlich gilt:  Sie müssen die passenden Veranstaltungen im Vorfeld mit dem Studienberatungsbüro bzw. der Modulbeauftragten absprechen. Werden auch für das Modul Culture and Communication keine Äquivalente angeboten, studieren Sie in Münster das Modul Culture and Communication in der Variante „at Home“. Den Antrag hierauf stellen Sie im Studienberatungsbüro oder bei der Modulbeauftragten.


    Q: Was passiert, wenn ich meine Veranstaltungen für Englisch, die ich während des Auslandsaufenthaltes absolviere, nicht bestehe? Muss ich dann noch einmal für drei Monate ins Ausland?

    A: Nein, sollte der – relativ unwahrscheinliche – Fall tatsächlich eintreten, dass Sie nach Ihrer Rückkehr aufgrund von nicht bestandenen Leistungen die erforderlichen acht LP im Bereich „British, American and Postcolonial Language and Literature“ nicht nachweisen können, müssen Sie nicht noch einmal ins Ausland. Wir müssen zwar Ihre Leistung als „nicht bestanden“ verbuchen, aber Sie können dann in Münster die „at Home“-Variante des Moduls studieren. Auch hier erfolgt der Antrag im Studienberatungsbüro oder bei der Modulbeauftragten.
    Bitte beachten Sie aber, dass eine Kombination der Varianten „abroad“ und „at Home“ nicht möglich ist.


    Veranstaltungswahlen

    Q: Welche Veranstaltungen kann ich bei einem Studium an der Gast-Universität wählen, damit sie mir später für das Modul „Culture and Communication“ angerechnet werden?

    A: Sie sollten auch Ihre Veranstaltungswahl auf jeden Fall im Vorfeld mit dem Studienberatungsbüro absprechen, damit Sie sichergehen, dass die Veranstaltungen auch für das entsprechende Modul zählen. Im Modul „Culture and Communication“ müssen Sie 8 LP im Bereich „British, American and Postcolonial Language and Literature“ absolvieren. Das bedeutet, dass Sie zwischen anglistischer, amerikanistischer oder postkolonialer Literaturwissenschaft oder Linguistik wählen können. Ebenfalls sollten die Veranstaltungen aber auch das entsprechende Niveau (drittes Studienjahr) und ausreichend ECTS (8 bzw 7 nach neuer PO 2018) bieten. Wenn Sie Fragen zu einzelnen Veranstaltungen haben, informieren Sie uns bitte über die ECTS, das Niveau, und den Inhalt der geplanten Veranstaltung.


    Q: Kann ich auch über das Modul „Culture and Communication“ hinaus Veranstaltungen an der Gast-Universität absolvieren, die mir nach meiner Rückkehr für das Studium in Münster angerechnet werden?

    A: Grundsätzlich ist dies möglich, da Studierende in der Regel 30 ECTS während eines Auslandssemesters absolvieren können. Neben den zu absolvierenden 8 (bzw. 7 nach neuer PO 2018) ECTS für das Modul „Culture and Communication“ bliebe also noch Raum für weitere Veranstaltungen. Wenn Sie Veranstaltungen für Ihr anderes Fach absolvieren möchten, sollten Sie zunächst mit der Gast-Universität klären, ob es für Sie möglich ist, dort auch an Veranstaltungen eines anderen Fachs teilzunehmen. Wenn Sie über einen Erasmus-Austausch studieren, bestehen die Verträge in der Regel zwischen zwei einzelnen Fächern und nicht den gesamten Hochschulen, sodass Sie in diesem Fall auf die Kulanz der Gast-Universität angewiesen wären. Dies kann in Einzelfällen auch erst vor Ort endgültig geklärt werden. Zusätzlich sollten Sie sich in Münster im Rahmen Ihres Zweitfachs unbedingt im Vorfeld über Anrechnungsmöglichkeiten informieren.
    Wenn Sie weitere Veranstaltungen für das Fach Englisch absolvieren möchten, sollten Sie sich ebenfalls im Vorfeld im Studienberatungsbüro über die Anrechnungsmöglichkeiten informieren. Bitte informieren Sie uns über die ECTS, das Niveau, den Inhalt und die Prüfungsform der geplanten Veranstaltung, damit wir Ihnen sagen können, inwieweit eine Anrechnung  ggf. möglich wäre.


    Q: Wie kann ich dafür sorgen, dass ich trotzdem die erforderlichen Lehrveranstaltungen meines Zweitfachs absolvieren kann, wenn ich den Auslandsaufenthalt während der Lehrveranstaltungszeit absolviere?

    A: Diese Frage kann in der Regel nur individuell geklärt werden. Es gibt jedoch verschiedene generelle Lösungsansätze. All diese Ansätze erfordern vor allem, dass Sie sich im Vorfeld rechtzeitig bei allen zuständigen Stellen umfassend informieren.

    • Wenn Sie Ihren Auslandsaufenthalt in Form eines Studiums absolvieren, sollten Sie klären, ob es möglich ist, die erforderlichen Veranstaltungen an der Gastuniversität zu absolvieren. Bitte halten Sie auch entsprechende Rücksprache mit den betroffenen Fächern, ob es an der Gast-Universität äquivalente Veranstaltungen gibt. Hilfreich bei solchen Gesprächen sind immer die Angabe von ECTS, dem Veranstaltungsniveau, einer inhaltlichen Beschreibung und der Prüfungsform.
    • Erkundigen Sie sich im jeweiligen Fach, ob es Möglichkeiten gibt, die betreffenden Veranstaltungen vorzuziehen oder nachzuholen.
    • Überprüfen Sie die Möglichkeit, den Auslandsaufenthalt in den Semesterferien zu absolvieren, ggf. auch in zwei Einheiten.
    • Eine wichtige Hilfe für Sie ist immer, sich einen genauen Plan mit den Anforderungen der einzelnen Fächer in den verbleibenden Semestern zu gestalten. So bekommen Sie einen guten Überblick, ob Ihr Plan realistisch ist. Achten Sie auch immer auf eventuelle Anmeldezeiträume und Deadlines.

     

    Anerkennung von Leistungen, die an ausländischen Universitäten erbracht wurden

    Q: Wie genau läuft die Anerkennung meiner Leistungen aus dem Ausland ab?

    A: Es ist in jedem Fall das Beste, im Vorfeld Ihres Auslandsaufenthaltes das Studienberatungsbüro aufzusuchen und dort das Angebot der anderen Universität im Vergleich mit Ihrem Studienplan an der Universität Münster abzusprechen und die optimalste Lösung zu erarbeiten. Es ist sinnvoll, wenn Sie zu diesem Besuch bereits eine Auswahl von Veranstaltungen oder Modulen der Partneruniversität, möglichst mit Informationen zu Kursinhalten, der Art der Leistung und den zu erwerbenden Leistungspunkten mitbringen. Wenn Sie über den Erasmus-Austausch an einer Partneruniversität studieren, wird im Vorfeld Ihres Aufenthalts ein sog. Learning Agreement angefertigt, das eine genaue Auflistung der Module enthält, die Sie im Ausland studieren möchten und die Ihnen nach erfolgreicher Absolvierung nach Ihrer Rückkehr angerechnet werden, wenn das Original-Transcript der Partneruniversität vorliegt.


    Interkulturelles Dossier

    Q: Was soll das Interkulturelle Dossier beinhalten, dass ich über meinen Auslandsaufenthalt verfassen muss, wie muss ich mir das alles vorstellen und worauf muss ich achten?

    A: Die entsprechenden Guidelines und FAQs – auch für die „at Home“-Variante – finden Sie unter dem folgenden Link:
        https://www.uni-muenster.de/Anglistik/Study/Stay_abroad/intercultural_dossier.html


    Q: Wo gebe ich mein Interkulturelles Dossier ab?

    A: Das Dossier geben Sie bei Frau Kopeckova ab, die auch die Bewertung vornimmt.


    Q: Gibt es Deadlines für die Abgabe des Interkulturellen Dossiers?

    A: Bitte beachten Sie für diesen Punkt die separaten FAQs zum Interkulturellen Dossier (pdf).

     

    Ausnahmeregelung

    Q: Ich habe gesehen, dass es im Modul „Culture and Communication“ auch die Variante „at Home“ gibt. Wie kann ich herausfinden, ob ich diese Variante wählen darf?

    A: Die Variante „Studies at Home“ ist ausschließlich für Studierende vorgesehen, die aus triftigen Gründen keinen Auslandsaufenthalt absolvieren können. Diese Fälle sind in der Ausnahmeregelung definiert, die Sie hier herunterladen können: Download Ausnahmeregelung (pdf)


    Q: Welche und wie viele Veranstaltungen kann ich für die Variante „Culture and Communication at Home“ wählen?   

    A: Die Veranstaltungen, die für diese Modulvariante geöffnet sind, sind in HIS unter den entsprechenden Pfaden verknüpft. Für die Veranstaltungswahlen gelten die üblichen Anmeldezeiträume. Sie sollten eine Vorlesung und ein Seminar wählen. In der Vorlesung erbringen Sie 2 LP, im Seminar 6 LP (5 LP nach neuer PO 2018). Die Anmeldefristen für diese Veranstaltungen entsprechen den Anmeldefristen für alle Veranstaltungen für höhere Fachsemester im BA am Englischen Seminar. Über die entsprechenden Anforderungen in den einzelnen Veranstaltungen werden Sie von den jeweiligen Dozenten informiert.

     

    Bachelorarbeit

    Q: Ich möchte meine Bachelorarbeit während meines Aufenthalts an einer Universität im Ausland schreiben. Ist das möglich?

    A: Grundsätzlich ist das möglich, aber an bestimmte Bedingungen geknüpft. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld im Studienberatungsbüro über die entsprechenden Möglichkeiten und Bedingungen.


    Bitte beachten Sie, dass letztlich nur die entsprechenden Prüfungs- und Studienordnungen verbindlich sind.