Inklusion und Vielfalt: Sonderförderungen
Das europäische Bildungsprogramm Erasmus+ hat für die Programmgeneration von 2021 bis 2027 Inklusion und Vielfalt zu einer der wichtigsten Zielsetzungen erklärt. Erasmus+ folgt dabei einem ganzheitlichen Inklusionsbegriff und hat das Ziel, Menschen, die aufgrund verschiedener Barrieren bisher nicht am Programm teilgenommen haben, den Zugang zu Erasmus+ zu erleichtern.
Für bestimmte Zielgruppen gibt es deshalb die Möglichkeit, eine zusätzliche finanzielle Unterstützung – eine sogenannte „Sonderförderung“ – zu erhalten, um zusätzliche Ausgaben oder Bedürfnisse zu decken. Dabei können je nach Zielgruppe (1-5) unterschiedliche Sonderförderungen beantragt werden:
- Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 20 oder mit einer nachgewiesenen Behinderung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht.
- Studierende mit körperlicher oder psychischer chronischer Erkrankung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht.
- Studierende mit Kind/ern als Begleitung während des gesamten Auslandsaufenthalts
- Studierende aus nicht-akademischem Elternhaus (beide Elternteile bzw. Bezugspersonen)
- Studierende mit Erwerbstätigkeit
Top-Up „geringere Chancen“:
Für Personen der Zielgruppe 1-5 besteht die Möglichkeit eines Antrages auf Sonderförderung mit einem pauschalen Zuschuss von 250 € / Monat.
Realkostenantrag:
Für Personen der Zielgruppen 1-3 besteht die Möglichkeit eines individuellen Antrages auf Bezuschussung der auslandsbedingten Mehrkosten mit bis zu 15.000 € pro Semester und bis zu 30.000 € pro Jahr.
Realkostenantrag – vorbereitende Reise:
Für Personen der Zielgruppe 1-3 besteht die Möglichkeit eines Individuellen Antrags auf Bezuschussung der realen zusätzlichen Kosten für die Durchführung einer vorbereitenden Reise mit bis zu 15.000 € pro Mobilität. Bei der Antragstellung können die Kosten einer Begleitperson für die Reise berücksichtigt werden.
Eine Kombination von Realkostenantrag und Top-Up „geringere Chancen“ (Zielgruppe 1-5) ist möglich, wenn: A) unterschiedliche Merkmale für den Erhalt des Top-Ups und den Erhalt von Realkosten vorliegen (z.B. Top-Up für erwerbstätige Studierende und zusätzliche auslandsbedingte Realkosten für Studierende mit einer Behinderung). B) beim Vorliegen nur eines Merkmals ausgeschlossen werden kann, dass dieselben Kosten durch Top-Up bzw. Realkostenantrag gedeckt werden.
Ausführliche Infos
Zusätzliche Reisetage (im akadem. Jahr 2024/25)
Unter bestimmten Voraussetzungen können zusätzliche Reisetage zum regulären Erasmus-Aufenthalt gefördert werden. Für die Reisetage gelten die Tagessätze der jeweiligen Ländergruppe (zuzüglich mögliches Top-Up „geringere Chancen“). Studierende erhalten nach erfolgreicher Online-Registrierung für das Erasmus-Stipendium die Möglichkeit, einen Antrag für zusätzliche Reisetage (Hin- und Rückreise) zu stellen, wenn sie nachstehende Kriterien erfüllen.
Grünes Reisen: Studierende reisen mindestens 50% der Strecke (Hin- und Rückreise) zum/vom Ort der Gasthochschule emissionsarm, also z.B. mit Bahn, Bus, Fahrgemeinschaft, Fahrrad oder einem anderen nachhaltigen Verkehrsmittel.
Überdurchschnittlich weite Anreise: Studierende haben einen einfachen Reiseweg von mehr als 2500 km. Zur Distanzermittlung wird der Distance Calculator verwendet.
Zusäzliche Reisetage (im akadem. Jahr 2025/26)
Bei Bedarf können zusätzliche Reisetage zum regulären Erasmus-Aufenthalt gefördert werden. Für die Reisetage gelten die Tagessätze der jeweiligen Ländergruppe (zuzüglich mögliches Top-Up „geringere Chancen“).
Alle Studierende erhalten im Zuge der Online-Registrierung für das Erasmus-Stipendium bei Bedarf die Möglichkeit, einen Antrag für bis zu zwei zusätzliche Reisetage (Hin- und Rückreise) zu stellen.
Studierende, die mindestens 50% der Strecke (Hin- und Rückreise) zum/vom Ort der Gasthochschule emissionsarm, also z.B. mit Bahn, Bus, Fahrgemeinschaft, Fahrrad oder einem anderen nachhaltigen Verkehrsmittel, reisen (Grünes Reisen), haben die Möglichkeit bis zu vier (in besonderen Fällen sogar bis zu sechs) zusätzliche Reisetage zu beantragen.
Programminformationen
Ausführliche Informationen zum Erasmus+ Programm
Studierendencharta
ECHE [en] (Nr. 101012288)
European Policy Statement
Haftungsklausel
Erasmus+ Projekte werden mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen finden Sie auch auf den Seiten des DAAD oder unter
Deutscher Akademischer Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
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