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Im „Umdenken“–Podcast der Universität Münster kommen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus unterschiedlichen Disziplinen zu Wort. Sie berichten über ihre Forschungsschwerpunkte, aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und ihre persönliche Motivation
In der neuesten Folge mit dem Medizinrechtler und Rechtsphilosophen Prof. Dr. Thomas Gutmann von der Universität Münster spricht dieser über Suizidassistenz, Palliativmedizin und Schwangerschaftsabbrüche.
Gutmann kritisiert die aktuelle Gesetzeslage zur sogenannten Suizidassistenz. „Der Kampf gegen die Sterbehilfe ist ein Ausläufer der christlichen Dominanz im deutschen Recht“, kritisiert der Wissenschaftler in der neuen Folge des „Umdenken“-Podcasts der Universität Münster. Angesichts der aus seiner Sicht „wenig liberalen Rechtslage“ und des gesetzgeberischen Stillstands liege „ein Fluch auf dem Bundestag“. Thomas Gutmann plädiert für ein „rechtssicheres Verfahren, in dem sich ein Arzt im Gespräch mit dem Sterbewilligen von der Freiwilligkeit seiner Entscheidung überzeugt“. Gleichwohl könne ärztliches Fachpersonal nicht zur Suizidassistenz verpflichtet werden.
Zum Hintergrund: 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht das „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ formuliert und dem Gesetzgeber die Aufgabe gegeben, ein entsprechendes Gesetz auszuarbeiten. Drei Jahre später gab es allerdings im Bundestag für zwei Gesetzesentwürfe zur Neuregelung der Suizidassistenz keine Mehrheit – eine Einigung steht bis heute aus.
Positiv bewertet der Jurist dagegen die Entwicklung der Palliativmedizin in Deutschland. „Wir bekommen mittlerweile das Leiden vieler Patientinnen und Patienten in den Griff, und palliative Angebote stehen immer mehr Menschen zur Verfügung“, betont der Jurist.
Wiederum kritisch ordnet Thomas Gutmann den Paragrafen 218 des Strafgesetzbuches ein, der einen Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich als rechtswidrig einstuft. Dies beruhe zum einen auf einem christlich geprägten „Embryonen-Fetischismus“, zum anderen auf Regelungen, die sich an überholten technischen und medizinischen Standards orientierten. Die Grundrechte der Frau würden nicht ausreichend berücksichtigt – häufig stehe allein der „heilige Embryo“ im Vordergrund.

Bitte denken Sie daran, dass die Medizin-Bibliothek und die ULB als auch die anderen dezentralen Bibliotheken am Pfingstsonntag und -montag, dem 8. und 9. Juni geschlossen bleiben.
Im Podcast der WWU kommen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus unterschiedlichen Disziplinen regelmäßig zu Wort.
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Journal-Artikel, Sammelband-Beitrag, Forschungsbericht oder ganzes Buch – jede Art von Veröffentlichung kann Open Access sein.
Die Autor*innen an der WWU haben die Möglichkeit, für Veröffentlichungsgebühren kostenpflichtiger Open-Access-Publikationen eine Förderung aus einem Publikationsfonds zu beantragen.
Jedes Jahr im Oktober findet die
Der zweite eScience-Tag der WWU steht ganz im Zeichen der Vernetzung: Impulsvorträge aus den sechs eScience-Arbeitsbereichen bieten die Möglichkeit, sich auf den aktuellen Stand zu bringen und mit Kolleg*innen auszutauschen. Der Nachmittag bietet Raum zur konkreten Vernetzung und Absprachen zur Weiterarbeit in kleineren Arbeitsgruppen.
Die Idee des Open-Access-Publizierens bringt es mit sich, dass sich die Finanzierung der Veröffentlichungen ändert: Es sind nicht mehr die „Konsument*innen“ (bzw. stellvertretend Einrichtungen wie Bibliotheken), die für das Lesen, also für Zeitschriften-Abonnements oder kostenpflichtige Bücher zahlen, sondern die „Produzent*innen“ müssen die Kosten für das Publizieren tragen: Autor*innen und Herausgeber*innen – oder ihre Institutionen wie Hochschulen oder Forschungseinrichtungen.

Jedes Jahr im Oktober findet die
„Es ist mit einem Schlag alles so restlos vernichtet“. Jüdische Studierende der Medizin in Münster im Nationalsozialismus. So der Titel einer Vorlesung im Rahmen des Projektes „flurgespräche“ anhand der Lebensläufe dreier Medizinstudierende im Jahre 1933 in Münster, auf die wir hinweisen möchten: