© Robert Kneschke-Fotolia.com

Fördermöglichkeiten

Open-Access-Publikationsfonds der Universität Münster

© Universität Münster

Seit 2011 gibt es einen Publikationsfonds für die Universität Münster. Wissenschaftler*innen der Universität Münster können für Open-Access-Veröffentlichungen eine Förderung aus diesem Fonds beantragen.
Informationen zum Publikationsfonds

Weitere Informationen über Kostenzuschüsse für wissenschatliche Publikationen finden Sie bei SAFIR (Servicestelle Antragsberatung zu Forschungsförderungsprogrammen aus nationalen und internationalen Ressourcen) und im Intranet der Universität Münster.

Publikationen in Journals ausgewählter Verlage

© pixabay.com, ULB

Die Universität Münster hat zahlreiche Verlagsverträge abgeschlossen, über die Kosten für Artikel von Angehörigen der Uni in kostenpflichtigen Open-Access-Zeitschriften abgedeckt, rabattiert oder zumindest gesammelt abgerechnet werden.
Informationen zu Verlagsvereinbarungen

DFG und Open Access

© DFG

Die Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert Open Access und hat dies auch in ihren Verwendungsrichtlinien verankert, die Bestandteil jeder Bewilligung von DFG-geförderten Projekten sind. Darin heisst es:

  • Die DFG erwartet, dass die mit ihren Mitteln finanzierten Forschungsergebnisse publiziert und dabei möglichst auch digital veröffentlicht und für den entgeltfreien Zugriff im Internet (Open Access) verfügbar gemacht werden. Die entsprechenden Beiträge sollten dazu entweder zusätzlich zur Verlagspublikation in disziplinspezifische oder institutionelle elektronische Archive (Repositorien) eingestellt oder direkt in referierten bzw. renommierten Open-Access-Zeitschriften publiziert werden.
  • An DFG-geförderten Projekten beteiligte Wissenschaftler*innen sollten sich in Verlagsverträgen möglichst ein nicht ausschließliches Verwertungsrecht zur elektronischen Publikation ihrer Forschungsergebnisse zwecks entgeltfreier Nutzung fest und dauerhaft vorbehalten.
  • Die Veröffentlichungen müssen einen Hinweis auf die DFG-Förderung enthalten.

BMBF und Open Access

© BMBF

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat Open Access als Standard in seine Projektförderung aufgenommen und dies in seiner Open-Access-Strategie kommuniziert. Darin heisst es:

  • Die Klausel fordert die Wissenschaftler*innen dazu auf, Forschungsergebnisse aus vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Projekten – sofern sie sich für eine Veröffentlichung der Ergebnisse entschieden haben – entweder direkt durch Open Access zu publizieren (Goldener Weg) oder nach Ablauf einer Embargofrist in ein geeignetes Repositorium einzustellen (Grüner Weg).
  • Die Entscheidung der Wissenschaftler*innen über das "Ob" der Publikation bleibt durch die Klausel unberührt.
  • Bei der Veröffentlichung von Monographien, die in vom BMBF geförderten Projekten entstehen, wird Open Access besonders begrüßt.

Zusätzlich fördert das BMBF mit dem neu geschaffenen Post-Grant-Fund Publikationsgebühren für Veröffentlichungen aus abgeschlossenen und durch das BMBF geförderten Projekten.
Informationen zum Post-Grant-Fund

Europäische Union und Open Access

Die Europäische Union ist Vorreiter bei dem Thema Open Access und hat in ihren Förderprogrammen-Richtlinien dazu festgeschrieben (Open Science Policy):

  • 7. EU-Forschungsrahmenprogramm (2007–2013) (FP7)
    Die Europäische Kommission (EC) und der Europäische Forschungsrat (ERC) verpflichten die WissenschaftlerInnen des FP7 zu Open Access in allen Projekten, deren Fördervertrag die Sonderklausel 39 enthält.
    Von 2015–2018 wurde im Rahmen des EU-Projekts OpenAIRE2020 der "FP7 Post-Grant Open Access Pilot" gestartet, um es bereits abgeschlossenen FP7-Projekten zu ermöglichen, die Kosten für Open-Access-Publikationen nach Ablauf der Projektlaufzeit erstattet zu bekommen. Hierfür stellte die EU Fördergelder in Höhe von vier Millionen Euro zur Verfügung.
  • Horizon 2020 – Europäisches Rahmenprogramm für Forschung und Innovation
    Für alle wissenschaftlichen Publikationen, die im Rahmen von Horizon 2020 gefördert werden, ist eine Open-Access-Veröffentlichung verpflichtend (Guidelines on Open Access to Scientific Publications and Research Data).
    Die Europäische Kommission fordert auch dazu auf, zusätzlich alle Daten (Primärdaten genannt), die den wissenschaftlichen Publikationen zugrunde liegen, öffentlich zugänglich zu machen.
    Berücksichtigen Sie bitte schon bei der Antragsstellung mögliche Kosten für Publikationen in Open-Access-Veröffentlichungen.

Die Universität Münster unterstützt mit verschiedenen Angeboten wie z. B. dem Dokumentenserver miami oder der E-Journals-Plattform die Veröffentlichung Ihrer Publikationen über den grünen oder den goldenen Weg. Der Dokumentenserver miami erfüllt die Forderung der OpenAIRE Compliance.