Förderung für Artikel in Open-Access-Zeitschriften
Voraussetzungen
Die Förderung aus dem Open-Access-Publikationsfonds ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die Artikel werden in "reinen" Open-Access-Zeitschriften veröffentlicht: Alle Beiträge der Zeitschrift sind unmittelbar mit ihrem Erscheinen über das Internet für Nutzer:nnen entgeltfrei zugänglich.
Artikel in sogenannten "hybriden" Zeitschriften – subskriptionspflichtige Zeitschriften mit Open-Access-Wahlmöglichkeiten, z. B. "Open Choice" oder "Open Access options" – sowie Artikel in Mirror Journals sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Die Zeitschrift wendet die im jeweiligen Fach anerkannten, strengen Qualitätssicherungsverfahren an (z. B. Zeitschriften, die im Directory of Open Access Journals verzeichnet sind). Weitere Informationen zur Prüfung der Qualität eine Zeitschrift.
- Es werden ausschließlich Artikel finanziert, bei denen ein*e Angehörige*r der Universität Münster als "submitting author" oder "corresponding author" für die Bezahlung der Publikationsgebühren verantwortlich ist.
Seit dem 1.1.2023 ist eine Erstattung für Mitarbeiter*innen an Lehrkrankenhäusern der Universität, die nicht gleichzeitig auch der Universität Münster bzw. dem UKM angehören, nicht mehr möglich.
Eine Erstattung für Angehörige der Abteilung "Kinderorthopädie, Deformitätenrekonstruktion und Fußchirurgie" des UKM ist nicht möglich.
- Seit dem 1. Januar 2023 gilt zudem: Die submitting authors und die corresponding authors des Artikels mit Universitäts-Affiliation verfügen über eine ORCID iD. (Beschluss der Lizenzkommission der Universität Münster im Oktober 2022)
- Es werden ausschließlich Artikel finanziert, die unter einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht werden. Bei Zeitschriften, die die Wahl zwischen einer Haus- und einer CC-Lizenz bieten, muss daher eine CC-Lizenz gewählt werden. Dies betrifft z. B. Journals der Optica Publishing Group (vormals Optical Society of America (OSA)) oder der American Meteorological Society (AMS).
- Es gibt seit dem 1. Juni 2022 keine Begrenzung für die Höhe der Publikationsgebühren mehr. Die Kosten für alle Artikel werden im Folgejahr nach den von der Lizenzkommission der Universität Münster festgelegten Verteilungsgrundsätzen auf die ULB und die Fachbereiche verteilt. Dabei trägt die ULB ein Drittel von bis zu 2.000€ pro Artikel, auf die Fachbereiche entfallen zwei Drittel des Betrags bis 2.000€ sowie eventuelle darüber hinausgehende Kosten pro Artikel.
- Es können nur Anträge auf Kostenerstattung berücksichtigt werden, bei denen das Rechnungsdatum der Originalrechnung vom Verlag nicht länger als 90 Tage zurückliegt.
- Artikel, die aus dem Publikationsfonds finanziert wurden, müssen einen Hinweis auf die Förderung enthalten (z. B. "We acknowledge support from the Open Access Publication Fund of the University of Münster.").
Wenn Ihre Publikation im Rahmen eines DFG-geförderten Projektes entsteht, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf, damit wir überprüfen können, ob eine Förderung durch den Publikationsfonds möglich ist.
Ablauf
Wenn Sie einen Artikel in einem Open-Access-Journal veröffentlicht haben, zahlen Sie zunächst die Rechnung und stellen dann einen Erstattungsantrag an den Fonds. Bei Fragen stehen wir gerne auch schon vor der Veröffentlichung des Artikels zur Verfügung.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum Ablauf, um eine zügige Erstattung zu gewährleisten:
- Sie publizieren in einer Open-Access-Zeitschrift, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllt.
- Details zur Rechnung:
- Geben Sie als Rechnungsadresse Ihren Namen und Ihr Institut der Universität bzw. das Klinikum mit Adresse an.
- Lassen Sie bitte den Titel des Artikels auf die Rechnung setzen.
- Bitte achten Sie darauf, dass bei Rechnungen aus dem europäischen Ausland der Rechnungsbetrag ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen und die VAT-Nummer (Steuernummer) der Universität (DE 126 118 759) oder des UKM (DE 212 275 725) vermerkt wird.
- Haben Sie die Rechnung nicht über ein Institutskonto gezahlt, sondern sind in private Vorleistung getreten, beachten Sie bitte:
- Wir können nur Rechnungen erstatten, die uns das UKM bzw. ein Institut der Universität Münster ausstellt. Das bedeutet für Sie: Sie müssen sich die Kosten durch das UKM oder Ihr Institut erstatten lassen, und das UKM bzw. Ihr Institut kann dann die Kosten durch den Fonds zurückerhalten.
- Für die Erstattung schicken Sie die Unterlagen an die ULB Münster (Krummer Timpen 3, 48143 Münster) zu Händen von Dr. Viola Voß oder Jessica Thomas. In der ULB wird vor der Zahlung noch einmal formal geprüft, ob alle Bedingungen erfüllt sind. Folgende Unterlagen reichen Sie bitte ein:
- eine Rechnung über die Erstattung der Publikationsgebühren (Muster)
- eine Kopie der Originalrechnung des Verlags
- ein Nachweis der Zahlung, z. B. Kreditkarten-/Buchungsbeleg (inkl. Mehrwertsteurerzahlung)
Für Rückfragen zu Rechnungsdetails steht Ihnen Herr Rafalski (E-Mail, Tel. +49 (0) 251 83-24024) als Ansprechpartner zur Verfügung.
- Rechnungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet, bis die Mittel aus dem Publikationsfonds ausgeschöpft sind.
- Sie stellen Ihren Artikel zusätzlich über den universitären Publikationsserver miami zur Verfügung. Dazu senden Sie uns per E-Mail an miami@uni-muenster.de, mit:
Wir informieren Sie, sobald Ihr Artikel auf miami veröffentlicht wurde.
Übersicht der durch den Open-Access-Publikationsfonds geförderte Artikel