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Im „Umdenken“–Podcast der Universität Münster kommen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus unterschiedlichen Disziplinen zu Wort. Sie berichten über ihre Forschungsschwerpunkte, aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und ihre persönliche Motivation
In der neuesten Folge mit dem Medizinrechtler und Rechtsphilosophen Prof. Dr. Thomas Gutmann von der Universität Münster spricht dieser über Suizidassistenz, Palliativmedizin und Schwangerschaftsabbrüche.
Gutmann kritisiert die aktuelle Gesetzeslage zur sogenannten Suizidassistenz. „Der Kampf gegen die Sterbehilfe ist ein Ausläufer der christlichen Dominanz im deutschen Recht“, kritisiert der Wissenschaftler in der neuen Folge des „Umdenken“-Podcasts der Universität Münster. Angesichts der aus seiner Sicht „wenig liberalen Rechtslage“ und des gesetzgeberischen Stillstands liege „ein Fluch auf dem Bundestag“. Thomas Gutmann plädiert für ein „rechtssicheres Verfahren, in dem sich ein Arzt im Gespräch mit dem Sterbewilligen von der Freiwilligkeit seiner Entscheidung überzeugt“. Gleichwohl könne ärztliches Fachpersonal nicht zur Suizidassistenz verpflichtet werden.
Zum Hintergrund: 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht das „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ formuliert und dem Gesetzgeber die Aufgabe gegeben, ein entsprechendes Gesetz auszuarbeiten. Drei Jahre später gab es allerdings im Bundestag für zwei Gesetzesentwürfe zur Neuregelung der Suizidassistenz keine Mehrheit – eine Einigung steht bis heute aus.
Positiv bewertet der Jurist dagegen die Entwicklung der Palliativmedizin in Deutschland. „Wir bekommen mittlerweile das Leiden vieler Patientinnen und Patienten in den Griff, und palliative Angebote stehen immer mehr Menschen zur Verfügung“, betont der Jurist.
Wiederum kritisch ordnet Thomas Gutmann den Paragrafen 218 des Strafgesetzbuches ein, der einen Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich als rechtswidrig einstuft. Dies beruhe zum einen auf einem christlich geprägten „Embryonen-Fetischismus“, zum anderen auf Regelungen, die sich an überholten technischen und medizinischen Standards orientierten. Die Grundrechte der Frau würden nicht ausreichend berücksichtigt – häufig stehe allein der „heilige Embryo“ im Vordergrund.

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Die klinischen Kriterien für eine Akne inversa sind leicht erkennbar und schnell abgefragt. Dennoch warten Betroffene oft viele Jahre auf eine korrekte Diagnose. Die niedergelassene Internistin Dr. Anne Lodde aus Münster gibt in dieser Folge Tipps für die Erstdiagnose und die ersten therapeutischen Schritte bei der Akne inversa. Außerdem wirft sie einen Blick auf die aktuelle S2K-Leitlinie.
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Bei der chronisch-obstruktiven Lungenerkrankung (COPD) kommt es vorwiegend durch inhalative Noxen zu einer Entzündung der kleinen Atemwege. Dies führt zu einer irreversiblen Obstruktion der Bronchien mit Dyspnoe und Husten. Betroffen sind vorwiegend langjährige Raucher:innen. Die Diagnose wird anhand der typischen Symptomkonstellation (Dyspnoe, Husten, Auswurf) und dem spirometrischen Nachweis einer Bronchialobstruktion gestellt. Therapeutisch ist v.a. der Verzicht auf das Rauchen relevant – nur dieser kann den Krankheitsverlauf signifikant beeinflussen. Zur symptomatischen Therapie stehen in erster Linie inhalative Bronchodilatatoren zur Verfügung (β2-Sympathomimetika und Anticholinergika). In den Herbst- und Wintermonaten kommt es bei COPD-Patient:innen oftmals zu Exazerbationen, die eine Intensivierung der Therapie und ggf. eine vorübergehende Gabe von Glucocorticoiden erforderlich machen. Bei starker Ausprägung kann auch eine stationäre oder sogar intensivmedizinische Behandlung geboten sein. Schreitet die Erkrankung fort, können im Verlauf ein Lungenemphysem und eine respiratorische Insuffizienz entstehen sowie eine dauerhafte Sauerstofftherapie nötig werden.
Im Podcast der WWU kommen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus unterschiedlichen Disziplinen regelmäßig zu Wort.
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