Checkliste für das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) an der Universität Münster

  • 1. Registrierung & Bewerbung

    • Sie registrieren sich bei Hochschulstart und erhalten so eine BID (Bewerber-Identifikationsnummer) und BAN (Bewerber-Authentifizierungsnummer).
    • Sie rufen das Bewerbungsportal der Universität Münster auf, geben dort BID und BAN ein und führen die Bewerbung online durch (Ausschlussfrist: Wintersemester 15.07./Sommersemester 15.01.)
    • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail mit Ihrem Kontrollblatt und Angabe Ihrer Bewerbungsnummer.
    • Im Infoportal der Bewerbung überprüfen Sie den Stand Ihrer Bewerbung. Dort sehen Sie, ob noch Dokumente hochzuladen sind.
    • Insgesamt können Sie sich für bis zu 12 zulassungsbeschränkte Studiengänge bewerben. Auch die medizinischen Studiengänge (Staatsexamen Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie), für die Sie sich weiterhin auch über AntOn bewerben, fließen hier ein. Den Zugriff auf das AntOn-Portal erhalten Sie nach der Registrierung im DoSV-Portal von Hochschulstart.
  • 2. Priorisierung & Koordinierungsregeln

    • Sie legen für Ihre Studiengänge Ihre Wunsch-Reihenfolge fest. Dazu loggen Sie sich in das Portal von Hochschulstart ein. Ihre Priorisierung werden Sie bis zum 15.07. für das WiSe/15.01. für das SoSe abschließend festlegen. Hinweise zur Priorisierung finden Sie auf Hochschulstart.
    • Die Koordinierungsregeln, die im DoSV angewendet werden, müssen Sie für die Koordinierungsphase, in der Sie Zulassungsangebote erhalten können, unbedingt kennen. Durch die Koordinierungsregeln kann ein Zulassungsangebot je nach Priorisierung und Vorlage anderer Zulassungsangebote automatisch angenommen werden. Dadurch scheiden alle anderen Zulassungsangebote aus dem Verfahren aus. Die Koordinierungsregeln finden Sie hier.
  • 3. Zulassung & Einschreibung

    • Ab Ende Juli für das WiSe/Ende Januar für das SoSe können Sie Zulassungsangebote erhalten. Sobald ein Zulassungsangebot von Ihnen aktiv angenommen oder aufgrund Ihrer Priorisierung und der Koordinierungsregeln automatisch angenommen wurde, können Sie den Zulassungsbescheid am nächsten Tag im Infoportal der Bewerbung einsehen.
    • Der Zulassungsbescheid enthält wichtige Informationen zur Immatrikulation. Neben der Immatrikulationsfrist erhalten Sie Informationen zu den fristgerecht hochzuladenden Unterlagen.
  • 4. Ablehnung & Nachrückverfahren

    • Wenn Sie bis zum Ende der Koordinierungsphase (24.08. für das WiSe/24.02. für das SoSe) kein Zulassungsangebot/keine Zulassung bekommen haben, erhalten Sie einen/mehrere Ablehnungsbescheid/-e im Portal von Hochschulstart.
    • Informationen zur Anmeldung eines eventuell stattfindenden Nachrückverfahrens erhalten Sie ab dem 24.08. WiSe/ 24.02. SoSe per E-Mail, sofern Sie im DoSV-Portal keine Zulassung erhalten haben.