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Münster (upm/kk)
llustration eines Computermonitors und eines Smartphones, deren Bildschirme mit zahlreichen Werbeanzeigen gefüllt sind, jeweils beschriftet mit „AD“. Umgeben sind die Geräte von Goldmünzen mit Dollarzeichen, einer Zielscheibe mit Pfeil sowie Diagrammen mit Balken- und Tortengrafiken.<address>© stock.adobe.com - SparkJ Design</address>
Personalisierte Online-Werbung ist ein Milliardengeschäft, das auf der Auswertung persönlicher Daten beruht.
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Dein Klick, ihre Milliarden

Juristin belegt, dass personalisierte Online-Werbung gegen geltendes Recht verstößt

Sie öffnen morgens Instagram und sehen eine Anzeige für genau die Sneaker, über die Sie gestern gesprochen haben. Mittags schlägt Ihnen YouTube ein Video vor, das exakt Ihre politische Unsicherheit anspricht. Abends lockt ein Reiseportal mit einem nur für Sie geltenden Preis. Dahinter steckt ein Werbesystem, das jeden Klick, jeden Standort und jede Suche zu einem Profil verdichtet. Und dieses System ist schlicht rechtswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt Dr. Amelie Mehlan in ihrer Dissertation zum Thema „Personalisierte Online-Werbung“ an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster.

Ihre Forschungsarbeit liefert einen eindeutigen Befund: „Personalisierte Online-Werbung, wie sie heute praktiziert wird, verstößt gegen geltendes Datenschutzrecht.“ Neu ist dabei ihr Ansatz. Die Juristin verbindet eine detaillierte Analyse der technischen und wirtschaftlichen Funktionsweise des digitalen Werbemarktes mit einer umfassenden datenschutzrechtlichen Bewertung.

Porträtaufnahme von Dr. Amelie Mehlan<address>© privat</address>
Dr. Amelie Mehlan
© privat
Hinter jeder Werbeanzeige steckt ein Markt, der in Millisekunden funktioniert. Beim sogenannten Real Time Bidding werden persönliche Daten wie Standort, Interessen oder Gesundheitsinformationen an Hunderte Unternehmen gleichzeitig übermittelt. Wer am meisten bietet, darf die Anzeige ausspielen. So erwirtschaftete Meta laut Statista-Daten beispielsweise im Jahr 2023 etwa 131,9 Milliarden US-Dollar mit Werbung, was über 97 Prozent des Konzernumsatzes entspricht. „Die Strukturen des personalisierten Werbemarktes sind derart komplex, dass die Akteure selbst nicht sagen können, in wessen Hände die Datenprofile später fallen“, erklärt Amelie Mehlan. Eine informierte Einwilligung, wie sie die europäische Datenschutz-Grundverordnung verlangt, sei damit faktisch unmöglich. Auch Cookie-Banner mit großen „Akzeptieren“-Buttons neben kaum sichtbaren „Ablehnen“-Optionen schaffen keine echte Wahlfreiheit.

Die Konsequenzen reichen weit über den Datenschutz hinaus. Dieselbe Infrastruktur könne sich für politische Manipulationen nutzen lassen. Cambridge Analytica nutzte 2016 die Daten von 87 Millionen Nutzerinnen und Nutzern von Facebook, um die US-Wahl zu beeinflussen. Dokumentierte Datenabflüsse nach Russland und China sowie Fälle, in denen Werbedaten die Standorte von Militärangehörigen offenlegten, zeigen die sicherheitspolitische Dimension des Problems. Auch Diskriminierung sei belegt. Stellenanzeigen für technische Berufe wurden Frauen seltener ausgespielt als Männern, obwohl die Anzeigen geschlechtsneutral formuliert waren. „Wer eine Anzeige nie zu Gesicht bekommt, kann nicht wissen, dass ihm oder ihr eine berufliche, wirtschaftliche oder gesellschaftliche Chance vorenthalten wurde“, warnt Amelie Mehlan.

Obwohl die Rechtslage klar ist, scheitert die Durchsetzung systematisch. „Die Verfahren dauern Jahre und die zuständige irische Datenschutzbehörde agiert notorisch langsam“, betont die Juristin. Bußgelder bleiben für Konzerne wie Meta und Google kalkulierbare Betriebskosten, da die Gewinne aus dem rechtswidrigen Geschäftsmodell die Strafen regelmäßig übersteigen. Amelie Mehlan fordert daher schnellere Verfahren und eine Reform der Sanktionen, etwa eine Abschöpfung rechtswidrig erzielter Gewinne nach Vorbild des Wettbewerbsrechts. Vor allem aber müsse das bestehende Datenschutzrecht endlich konsequent durchgesetzt werden. Als Ultima Ratio bleibt auch ein gesetzliches Verbot personalisierter Werbung denkbar, über das die EU bereits diskutiert hat.

Weitere Forschung sei essenziell, etwa zur Bewertung neuer Tracking-Technologien oder zur Nutzung personenbezogener Daten beim Training von KI-Modellen. Doch wissenschaftliche Befunde allein reichen nicht aus. Nun seien Gesetzgebung, Aufsichtsbehörden und Gerichte gefragt, das bestehende Recht wirksam durchzusetzen. „Solange das nicht geschieht, bleibt der Datenschutz ein Versprechen auf dem Papier, während die Datenwirtschaft jeden Tag neue Fakten schafft“, sagt Amelie Mehlan.

 

Kurzvita

Dr. Amelie Mehlan hat Rechtswissenschaften an der Universität Münster studiert. Während ihrer nachfolgenden Promotion arbeitete sie zunächst als wissenschaftliche Mitarbeiterin und anschließend als Geschäftsführerin der öffentlich-rechtlichen Abteilung des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) der Universität Münster. Zudem war sie Lehrbeauftragte für IT- und Medienrecht sowie für Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der FOM – Hochschule für Ökonomie und Management. Derzeit absolviert sie ihr Rechtsreferendariat am Landgericht Münster. Zuletzt war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen tätig. 2025 schloss sie ihre Promotion an der Universität Münster ab.

 

Autorin: Kathrin Kottke

 

Dieser Artikel stammt aus der Unizeitung wissen|leben Nr. 4, 17. Juni 2026.

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