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Münster (upm/kn)
Ungerechtigkeiten verringern: Probleme des demografischen Wandels mit mehr Einwanderung zu lösen, ist ein legitimes Mittel. Aber Aufnahmestaaten sollten sich bemühen, die Situation in den Herkunftsstaaten zu verbessern.<address>© stock.adobe.com - Montri Thipsorn</address>
Ungerechtigkeiten verringern: Probleme des demografischen Wandels mit mehr Einwanderung zu lösen, ist ein legitimes Mittel. Aber Aufnahmestaaten sollten sich bemühen, die Situation in den Herkunftsstaaten zu verbessern.
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Ein moralisches Recht zu bleiben

Gastbeitrag: Kann Zuwanderung die Folgen des demografischen Wandels mildern?

Sollte man mehr Einwanderung zulassen, um der drohenden Überalterung der Gesellschaft und dem Fachkräftemangel zu begegnen? Wer diese Strategie befürwortet, leitet die Forderung nach offeneren Grenzen nicht aus den moralischen Rechten der Immigrationswilligen ab, wie es in der philosophischen Ethik überwiegend geschieht, sondern aus den Interessen der Aufnahmegesellschaft. Kontrovers diskutiert wird dann vor allem, ob es gesellschaftspolitische Ziele gibt, die mit dieser Strategie in Spannung stehen – insbesondere, ob nationale Kulturen geschützt werden sollten. Dagegen bleibt in der Regel die Frage außen vor, ob die Strategie der Lösung nationaler Probleme durch Zuwanderung nicht durch den globalen Kontext in ein fragwürdiges Licht gerückt wird.

Diese Strategie setzt große Ungleichheiten zwischen den beteiligten Staaten voraus. Befänden sich alle Staaten in der gleichen Ausgangslage, dann würde jede Migrationsbewegung, die im Zielstaat demografische Probleme löst, in den Herkunftsstaaten die gleichen Probleme vergrößern – es wäre also aufs Ganze gesehen nichts gewonnen. Außerdem läge die Nettomigrationsrate in einer Welt von ökonomisch ähnlich situierten Staaten ohnehin in der Nähe von null. Erst ökonomische Ungleichheit zwischen den Staaten schafft eine hohe Bereitschaft zur Migration aus den weniger wohlhabenden Staaten in solche, die ein höheres Wohlstandsniveau aufweisen.

Dr. Matthias Hoesch<address>© privat</address>
Dr. Matthias Hoesch
© privat
Vertreter des Postkolonialismus, die die westlichen Staaten für die globale Ungleichheit verantwortlich sehen, können deshalb mit einigem Recht hinter der Strategie der Problemlösung durch Zuwanderung eine perfide Logik vermuten: Erst wird das Gegenüber in eine schlechte Lage gebracht und dann diese Lage für die Lösung der eigenen Probleme ausgenutzt. Sollte aus diesem Grund besser auf eine so motivierte Erleichterung von Zuwanderung verzichtet werden?

Aus der postkolonialistischen Kritik eine derart radikale Konsequenz zu ziehen, ist nicht überzeugend. Denn es ist nicht plausibel, dass die Schlechterstellung der ehemaligen Kolonialstaaten um der Problemlösungsstrategie willen intendiert wurde oder wird: Es müsste zutreffen, dass reiche Staaten die ökonomische Entwicklung anderer Staaten aktiv behindern, um deren Arbeitskräfte anwerben zu können. Darüber hinaus darf man nicht übersehen, dass Migration oftmals eine Win-Win-Situation schafft, auf die zu verzichten mit hohen ethischen Kosten verbunden wäre.

Man kann aus der genannten Kritik aber sehr wohl die Schlussfolgerung ziehen, dass die Strategie der Problemlösung durch Zuwanderung nur verfolgt werden darf, wenn sichergestellt ist, dass sie nicht auf ein Ausnutzen der ungerechtfertigten Schlechterstellung anderer hinausläuft. Aus ethischer Sicht ist die Strategie also nicht prinzipiell unzulässig, muss aber bestimmten Bedingungen genügen.

Schlechter gestellt sind zwei Klassen von Akteuren: einerseits die Herkunftsstaaten und andererseits die potenziellen Zuwanderer. Aufnahmestaaten suchen vor allem nach gut ausgebildeten Arbeitskräften. In der Regel sind die Herkunftsstaaten aber zuvor für die Ausbildungskosten aufgekommen. Dem Herkunftsstaat entgeht also im Fall einer Abwanderung nicht nur die künftige Arbeitskraft der Abwandernden; zusätzlich erweisen sich auch die Kosten für deren Ausbildung als volkswirtschaftliche Fehlinvestition – und zwar, weil die Arbeitskräfte gerade aufgrund der Schlechterstellung der Herkunftsstaaten abwandern. Vor diesem Hintergrund schlagen Migrationsethik-Experten vor, dass Aufnahmestaaten für Fachkräfte, die im Rahmen von Zuwanderungsprogrammen migrieren, eine Kompensation an die Herkunftsstaaten leisten müssen, die mindestens die Ausbildungskosten abdeckt. Tun sie das nicht, nutzen sie die Schlechterstellung der Herkunftsstaaten in unfairer Weise aus.

Blickt man nicht auf die Herkunftsstaaten, sondern auf die potenziellen Zuwanderer selbst, kann man in anderer Hinsicht von einer Instrumentalisierung ihrer Lage sprechen. Wenige Migranten migrieren aus Abenteuerlust; in der Regel haben Menschen eine Präferenz, in vertrauten Umgebungen zu bleiben. In der Philosophie sehen daher viele Autorinnen und Autoren ein moralisches „Recht zu bleiben“, also ein Recht auf Bedingungen, die es ermöglichen, am Herkunftsort ein gutes Leben zu führen. Zielt die Strategie der Lösung demografischer Probleme durch Zuwanderung nun auf Menschen, deren Situation im Herkunftsstaat in vermeidbarer Weise einen starken Migrationsdruck erzeugt, dann instrumentalisiert diese Strategie die Tatsache, dass deren „Recht zu bleiben“ nicht gewahrt ist.

Es wäre falsch, daraus abzuleiten, dass solchen Personen das Migrieren verboten werden sollte – das würde ihnen ja weitere Chancen verbauen. Die Strategie der Problemlösung durch Zuwanderung muss aber durch Maßnahmen ergänzt werden, die darauf abzielen, dem „Recht zu bleiben“ zur Geltung zu verhelfen. Aufnahmestaaten müssen sich daher ernsthaft bemühen, die Situation in den Herkunftsstaaten zu verbessern.

Es spricht also prinzipiell nichts dagegen, wenn ökonomisch gut gestellte Staaten Probleme des demografischen Wandels durch Zuwanderung lösen möchten. Eine solche Lösung basiert aber auf den Merkmalen einer ungerechten globalen Wirtschaftsordnung, und sie muss deshalb von Bemühungen begleitet werden, diese Ungerechtigkeiten zu verringern.

Autor Dr. Matthias Hoesch ist Philosoph und forscht am Exzellenzcluster „Religion und Politik“ der WWU.

Dieser Text stammt aus der Unizeitung wissen|leben Nr. 4, 1. Juni 2022.

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