Sozialversicherung und Krankenversicherung
Die Sozialversicherung in Deutschland umfasst die Bereiche Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die Beiträge werden jeweils zur Hälfte vom Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber gezahlt. Die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung trägt nur der Arbeitgeber.
Weitere Infos auf den Seiten der "Deutschen Sozialversicherung"
Um eine Krankenversicherung kümmert sich jeder Arbeitnehmer selbstständig. Beachten Sie deshalb folgende Informationen:
Krankenversicherung
Eine Krankenversicherung ist in Deutschland verpflichtend für Forscher und begleitende Familienmitglieder. Den Krankenversicherungsnachweis benötigen Sie auch für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und den Abschluss eines Arbeitsvertrags. Die Versicherung muss mindestens die medizinische Behandlung bei akuter Krankheit und bei Unfällen abdecken. In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen: die gesetzlichen Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Für alle gesetzlichen Krankenversicherungen gilt ein einheitlicher Beitragssatz, der je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen wird. Der Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent (Stand 01.01.2015). Die Beiträge für die Krankenversicherung werden unmittelbar vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgezogen. Die gesetzlichen Krankenkassen können einen individuellen Zusatzbeitrag vom Arbeitnehmer erheben. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind weitgehend festgelegt. Unterschiede gibt es bei dem Kundenservice, bei Zusatzleistungen und bei Wahltarifen. Die Wahl der gesetzlichen Krankenversicherung ist frei. Wenn Sie keine eigene Auswahl vornehmen, meldet die Universität Münster Sie bei der AOK an.
Private Krankenversicherung
Es besteht die Möglichkeit, sich ab einem Jahreseinkommen über 56.250 Euro (monatlich 4.687,50 Euro, Beträge gültig ab 2016) privat versichern zu lassen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sind die Beiträge in der privaten Krankenversicherung nicht abhängig vom Einkommen, sondern richten sich nach verschiedenen Kriterien, die das Risikoprofil abbilden (Alter, Geschlecht, Beruf, Gesundheitszustand) und dem gewünschten Versicherungsschutz. Je umfangreicher die gewünschten Leistungen, desto höher ist der Beitrag. Privatpatienten werden persönliche Rechnungen ausgestellt; Sie müssen diese selbst begleichen und bekommen das Geld später von der Versicherung erstattet.
Weitere Informationen zur Krankenversicherung
Wichtige Information:
- Wenn Sie mit einem Stipendium oder selbst finanziert nach Deutschland kommen, können Sie nur eine private Krankenversicherung abschließen.
- Für EU-Bürger gilt: Sind sie in ihrem Heimatstaat freiwillig versichert oder pflichtversichert, können sie im EU-Ausland sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen und sich die Kosten von ihrer Krankenkasse erstatten lassen.
Weitere Informationen zur Krankenversicherung für EU-Bürger