Wissenswertes für Studierende zum Studium der Politikwissenschaft

Bei studiengangsspezifischen Fragen schauen Sie sich gerne in der Übersicht  des jeweiligen Studiengangs um Übersicht Studiengänge.  Für Studierende der Studiengänge "Politik und Recht" sowie "Politik und Wirtschaft" sind auch die Informationen bei BaSIC hilfreich.

  • 1. Allgemeines

    1.1. Wo finde ich meine Ansprechpartner*innen?

    Alle Ansprechpartner*innen rund um das Studium der Politikwissenschaft an der Universität Münster finden Sie auf der Webseite vom Service- und Informationscenter (SIC). Das SIC ist hierbei die erste Anlaufstelle für alle Fragen rund ums Studium am IfPol. Neben der Archivierung, Ausgabe von Hausarbeiten und Klausuren zur Einsicht, bis zur Ausstellung von Leistungsscheinen aus dem ELVE-System.
    Bei spezifischen Fragen zu einzelnen Studiengängen, für die Anerkennung von Prüfungsleistungen
    (z.B. Auslandsstudium oder Hochschulwechsel) sowie das Einstufungsverfahren in höhere Fachsemester wenden Sie sich gerne an Ihre Fachstudienberater*innen.
    Falls Fragen zur Verbuchung von Leistungen am Institut für Politikwissenschaft aufkommen hilft Ihnen die Abteilung Notenverbuchung weiter.

    1.2. Zu welchem Fachbereich gehöre ich?

    Die Studiengänge am Institut für Politikwissenschaften unterliegen der Verwaltung von unterschiedlichen Fachbereichen:


     Erziehungswissenschaften und Sozialwissenschaften, FB 06

    •  Zwei-Fach-Bachelor Politikwissenschaft, Public Governance across Borders, Internationale Europäische Governance

     Wirtschaftswissenschaften, FB 04

    •  Politik und Wirtschaft, Politik und Recht

     

    1.3. Wo befinden sich welche Räume?

    Hier geht es zum  Raumplan vom Gebäude unseres Instituts.

    1.4. Ich bin Ersti, wo erhalte ich Informationen?

    Zu Beginn des Studiums werden die meisten und wichtigsten Informationen für Student*innen im ersten Semester in ausführlichen Informationsveranstaltungen vermittelt. Falls Fragen darüber hinaus aufkommen sollten, können Sie die Informationen auf den folgenden Internetseiten nachlesen:

    Fachschaft der Politikwissenschaften

    Zentralen Internetseite der Universität Münster

    Zentralen Anlaufstelle für Erstsemester

    Ifpol

    SIC!

  • 2. Leistungen und Anerkennung

    2.1. Welche Leistungen muss ich erbringen?

    Dies hängt maßgeblich vom jeweiligen Studiengang und der dazugehörigen Studienordnung ab. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie unter dem Menüpunkt Studium und in Ihrer Studienordnung. Bitte beachten Sie, dass Sie nur erfolgreich studieren können, wenn Sie ihre Prüfungsordnung und die fächerspezifischen Bestimmungen gelesen haben. Für weitere Fragen stehen das Service- und Informationscenter (sic!) und die Fachstudienberater*innen gerne zur Verfügung.

    2.2. Wo kann ich meine erbrachten Leistungen einsehen?

    Die Leistungen der meisten Bachelor- und Master-Studierenden werden über QISPOS verwaltet. Hier können die erbrachten Leistungen eingesehen werden (Ausnahmen: B.Sc. Public Governance across Borders vor WS 17/18) und An-/Abmeldungen für Seminare und Prüfungen vorgenommen werden.
    Am IfPol werden die Leistungen der Studierenden in den Studiengängen, die nicht über QISPOS verwaltet werden, Politikwissenschaft außercurricular oder über Allgemeine/Interdisziplinäre Studien studieren im ELVE System elektronisch verwaltet. Das heißt, dass die Leistungen eines Seminars elektronisch erfasst und zentral abgespeichert werden. Alle Studierenden können ihre Ergebnisse im Internet hier einsehen. Dazu benötigen Sie Ihre Nutzerkennung des ZIV. Das gilt für alle Veranstaltungen, die am Institut für Politikwissenschaft angeboten werden. Anerkennungen oder Leistungen, die an anderen Instituten oder im Ausland erbracht wurden, werden nicht erfasst. Falls eine Anmeldung nicht möglich sein sollte, kommen sie zu unseren Öffnungszeiten ins SIC! oder kontaktieren Sie uns zu diesen, wir können Ihnen helfen.

    2.3. Wie schnell werden Leistungen verbucht und ab wann kann ich einen Leistungsschein beantragen?

    Wie schnell Leistungen verbucht werden hängt davon ab, wie schnell diese korrigiert und anschließend an das SIC! weitergeleitet werden. Sobald diese bei uns eingegangen sind, werden sie verbucht und ab diesem Moment kann ein Leistungsschein beantragt werden.

    2.4. Wie und wo erhalte ich eine beglaubigte Leistungsübersicht/einen Leistungsschein?

    Ein Ausdruck der erbrachten Leistungen ist bei Bedarf beim zuständigen Prüfungsamt erhältlich, das gilt insbesondere für die über QISPOS erfassten Studiengänge. Studierende der alten Studiengänge (Magister/Lehramt LPO 2003 und früher) können ihre Ergebnisse im Internet auf folgender Seite einsehen: ELVE. Im Falle von ELVE können sie ein offizielles Dokument, das alle Leistungen enthält, im SIC! erstellen lassen, z.B. für Bewerbungen oder zum Abschluss des Grundstudiums und Sie ausnahmsweise nicht in QISPOS verwaltet werden. Für die internationalen Studiengänge (FiFA Münster-Lille, BA Public Administration/ Public Governance across Borders) übernehmen die Fachstudienberatungen diese Aufgaben.
    Für Studierende im Master of Education mit dem Wahlpflichtfach Politikwissenschaft (Erziehungswissenschaften) werden, sobald alle Leistungen der kombinierten Teilleistung verbucht sind, auf Anfrage die entsprechenden Nachweise im SIC! ausgestellt. Diese müssen dann in der Erziehungswissenschaft zur Anrechnung vorgelegt werden. Studierende im Master of Education Sozialwissenschaften erhalten die Unterschrift für ihren Modulbogen von ihrer*m Fachstudienberater*in.
    Im Studiengang Public Administration / Public Governance Across Borders erstellen die Fachstudienberater*innen mit Ihnen eine individualisierte Notenübersicht (Transcript of Records) aus den in ELVE erfassten Kursen. Studierende sind aufgefordert, hierzu den Sprechstundentermin wahrzunehmen, da insbesondere die Belegung der Wahlpflichtveranstaltungen persönlich
    besprochen werden sollte. Es wird empfohlen möglichst zum Studienbeginn in die Sprechstunde der Fachstudienberatung zu gehen und es dann regelmäßig, z.B. am Ende jeden Semesters, zu aktualisieren. Falls in einzelnen Fällen und vor Studienabschluss eine Notenübersicht inklusive der erbrachten Leistungen an der Universiteit Twente benötigt wird (z.B. für Masterbewerbungen), ist dies eine Woche vorher mitzuteilen, da die niederländischen Noten angefordert werden müssen.

    2.5. Ist es möglich, eine Note zu verbessern?

    Die Möglichkeiten, eine Note zu verbessern, unterscheiden sich in den einzelnen Studiengängen und sind in den Prüfungsordnungen nachzulesen.

    Die Anmeldung zur Notenverbesserung erfolgt schriftlich bei der prüfenden Person sowie bei der*dem zuständigen Sachbearbeiter*in im Prüfungsamt. Entscheidend dabei ist, dass die Anmeldung zur Notenverbesserung zu der regulären QISPOS-Anmeldephase bzw. während der Anmeldephase zu den Wiederholungsterminen erfolgen muss. Im Anschluss an die Bewertung wird auf der Basis der Scheinvorlage die Leistungserfassung von Seiten des Prüfungsamtes vorgenommen. Ebenso wird dokumentiert, dass es sich bei der Notenkorrektur um eine Notenverbesserung handelt. Bitte beachten Sie, dass maximal zwei Prüfungsleistungen einmalig im Rahmen der drei zur Verfügung stehenden Versuche zur Notenverbesserung wiederholt werden können.

    Gemäß der geltenden Prüfungsordnung für den Bachelor LABG 2009 muss der Verbesserungsversuch spätestens im Folgesemester vorgenommen werden (vgl. §4 (4) S. 2). Sollten sich die Studierenden im Folgesemester ggf. im Ausland befinden, so kann bei Gleichwertigkeit die im Ausland absolvierte Leistung auf Antrag der Studierenden angerechnet werden. Sollte der betreffende Kurs nur im Jahresturnus angeboten werden, so gilt auch für den Verbesserungsversuch der Jahresturnus.
    Für Studierende im BA-Modellversuch kann es grundsätzlich keine Notenverbesserungen mehr geben, da die PO eine Verbesserung nur innerhalb der Regelstudienzeit vorsieht. Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des 2-Fach-Bachelors und in Ihrer Prüfungsordnung.

    In den Studiengängen Public Administration und Master European Studies können Noten in Pflichtkursen durch die Teilnahme an der Nachschreibeklausur oder durch Wiederholung des Kurses verbessert werden. Bei Wahlpflichtkursen kann ebenfalls versucht werden, die Note durch Prüfungswiederholungen oder die Belegung eines alternativen Wahlpflichtkurses zu verbessern. Im Hinblick auf die Freiversuche gilt §18 Freiversuche der Prüfungsordnung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an Ihre*n Fachstudienberater*in.
    Soll die Note einer Modulabschlussprüfung verbessert werden, so ist dies nur im Gesamtmodul möglich, da die einzelnen Leistungen als eine Einheit betrachtet werden. Für eine Notenverbesserung müssten also beide Prüfungen erneut abgelegt werden.

    2.6. Wie kann ich Leistungen anerkennen lassen?

    Für Leistungsanerkennungen von Studien- und Prüfungsleistungen sind die Fachstudienberater*innen zuständig. Bringen Sie hierzu eine beglaubigte Übersicht über die anzuerkennenden Kurse in die Sprechstunde mit. Haben Sie Ihrer Leistungen am IfPol erbracht, kann diese Übersicht in der Regel direkt im SIC! erstellt werden. Um festzustellen, zu welchen Kursen am Institut Ihre Leistungen äquivalent sind, ist es hilfreich, wenn Sie möglichst genaue Informationen über den Inhalt des Kurses und den Umfang Ihrer Leistungen mitbringen.

    Füllen Sie hierzu außerdem den Antrag auf Anerkennung aus, der von Ihrem Fachstudienberater unterschrieben werden muss Antrag auf Anerkennung von Leistungen

    Wie dieser ausgefüllt werden sollte sehen Sie hier im Beispiel.

    2.7. Wer ist meine Ansprechperson für die Anerkennung in den Allgemeinen Studien?

    Wenn Sie Fragen zu Anrechnungen und Anerkennungen bei den Allgemeinen Studien im 2-Fach-Bachelor haben, können Sie sich an Frau Susanne Pinkernell-Kreidt wenden. Welche Veranstaltungen Sie im Rahmen der Allgemeinen Studien besuchen können, können Sie Ihrer Studienordnung entnehmen.

    2.8. Kann ich mich in ein höheres Fachsemester einstufen lassen?

    Die Einstufungen in höhere Fachsemester nimmt der*die Fachstudienberater*in vor. Hierzu müssen Sie ihm oder ihr Ihre erbrachten Leistungen vorlegen, auf Grund derer Sie sich einstufen lassen wollen. Eine Einstufung in ein höheres Fachsemester bedeutet nicht automatisch, dass Sie sich auch in ein solches einschreiben können. In der Regel sind die Studiengänge am IfPol auch in höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt. Die konkrete Anerkennung der bereits erbrachten Leistungen erfolgt erst nach der Einschreibung. Informationen zur Bewerbung ins höhere Fachsemester erhalten Sie beim Studierendensekretariat.

    Zur Vorgehensweise:

    1. Bewerben Sie sich beim Studierendensekretariat um einen Studienplatz im höheren Fachsemester. Der Bewerbungszeitraum unterscheidet sich von dem für das 1. Fachsemester. Im Wintersemester muss die Bewerbung von Anfang August bis zum 15. September erfolgen und im Sommersemester von Anfang Februar bis zum 15. März. Die Fristen für eine Bewerbung erfahren Sie hier.
    2. Zum Bewerbungsantrag für ein höheres Fachsemester beim Studierendensekretariat muss außerdem eine Einstufungsbescheinigung des Prüfungsamtes (in Kopie) eingereicht werden (das Original nur im Falle der Zulassung zur Einschreibung). Füllen Sie dazu den Antrag auf Einstufung aus (Antrag auf Einstufung ins höhere Fachsemester für Politik und Recht, Politik und Wirtschaft und Wirtschaft und Recht / Antrag auf Einstufung ins höhere Fachsemester für restliche Studiengänge) und unterschreiben Sie ihn. Reichen Sie diesen zusammen mit Ihren vollständigen Unterlagen beim Prüfungsamt ein. Da die Anträge zur Bearbeitung an die Studienfachberater*innen weitergeleitet werden, sollte dies für das Wintersemester bis zum 31.08. und für das Sommersemester bis zum 28./29.02. geschehen. Bei einem späteren Einreichen der Unterlagen ist nicht mehr gewährleistet, dass die Einstufungsbescheinigung rechtzeitig zum Fristende des Studierendensekretariats erstellt werden kann!

    Tipp: Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie eine Einstufung erhalten, sollten Sie sich zusätzlich für das erste Fachsemester bewerben (nur im WS möglich, bitte frühe Fristen beachten!). Alternativ können Sie bereits frühzeitig Kontakt zu den Studienfachberater*innen aufnehmen, um die Anrechnung/Einstufung prüfen zu lassen. Beachten Sie zudem: Für ein Wintersemester wird nur in ungerade, für ein Sommersemester nur in gerade Fachsemester eingestuft.

     

    2.9. Kann ich während des Bachelor-Studiums Leistungen aus dem Masterstudium vorziehen?

    Das Vorziehen von aussercuricularen Leistungen aus dem Master of Education ist grundsätzlich nicht möglich.

    2.10. Kann ich am IfPol außercurriculare Leistungen erbringen?

    Derzeit ist am IfPol die Aussetzung der außercurricularen Leistungen ausgesetzt. Daher gilt weiterhin die Empfehlung an Dozierende, dass keine außercurricularen Prüfungsleistungen angenommen werden sollten. Allerdings besteht die Möglichkeit der individuellen Absprache zwischen Studierenden und Dozierenden von Ausnahmen von dieser Empfehlung.

    2.11. Welche Abgabefrist gilt für schriftliche Arbeiten?

    Seit dem Wintersemester 2017/18 gilt für die Abgabe von schriftlichen Leistungen, beispielsweise in Seminaren, dass die Prüfungsämter keine Leistungen mehr verbuchen, die später als zwei Monate nach Beginn des Folgesemesters gemeldet werden.
    Diese Vorgabe richtet sich natürlich vor allem an die Lehrenden, die so dazu gehalten werden sollen, die Prüfungen in einem angemessenen Zeitrahmen zu korrigieren. Für Sie bedeutet das allerdings auch, dass die Verlängerung von Abgabeterminen für Hausarbeiten künftig nicht mehr möglich sein wird. Davon ausgenommen sind natürlich die anerkannten Gründe für die Verlängerung von Prüfungsterminen, die Sie im Prüfungsamt glaubhaft machen müssen (z.B. schwere und langfristige Erkrankung, Pflege von Angehörigen etc.). Ebenfalls davon ausgenommen sind Praktikumsberichte. Sie können das Praktikum jederzeit anmelden und den Bericht auch in einem späteren Semester abgeben.

  • 3. Prüfungen und Abschlussarbeiten

    3.1. Wie melde ich mich für eine Prüfung an?

    Informationen zur Prüfungsanmeldung finden Sie hier.
    Die staatsexamensäquivalente Modulabschlussprüfung im Master of Education ist gesondert anzumelden. Dazu muss das vom Prüfungsamt bereitgestellte Formular ausgefüllt im Sic abgegeben werden. Zusätzlich erfolgt eine Anmeldung bei den Tutor*innen.

    3.2. Was muss ich machen, wenn ich zu einer Prüfung nicht antreten kann?

    Sie haben sich für eine Leistung beim Prüfungsamt (z.B. über QISPOS oder schriftlich für einen MAP) angemeldet und können diese nicht erbringen. Aus einem triftigen Grund können Sie auch nach Ablauf der verbindlichen Anmeldefrist von einer Prüfungsleistung zurücktreten. Können Sie an einer Klausur/Prüfungsleistung aus kurzfristigen Gründen (z.B. Krankheit) nicht teilnehmen, wenden Sie sich direkt an Ihr zuständiges Prüfungsamt. Beachten Sie bitte, dass die Anzeige der Prüfungsunfähigkeit grundsätzlich nur dann ohne schuldhaftes Zögern erfolgt, wenn das Attest am Tag der Prüfung ausgestellt wird und spätestens einen Tag nach der Säumnis entweder persönlich bzw. durch eine beauftragte Vertretung abgegeben oder postalisch versendet wird (Datum des Poststempels). Eine spätere Abgabe bzw. ein späteres Versenden des Attestes muss telefonisch angezeigt worden sein. (Weitere Informationen des Prüfungsamt I/ des WiWi Prüfungsamts).
    Studierende, die nicht beim Prüfungsamt angemeldet sind, wenden sich bitte an ihre Lehrpersonen.

    3.3. Bekomme ich die Prüfungsunterlagen (Klausuren, Hausarbeiten etc.) auch zurück?

    Die Prüfungsleistungen (Klausuren, Hausarbeiten etc.) werden entweder bei den Lehrenden oder im Service- und Informationscenter archiviert. Die Prüfungsleistungen können im Service- und Informationscenter von den Studierenden durch Vorlage des Studierendenausweises eingesehen, aber nicht mitgenommen werden.

    3.4. Können auch Klausuren eingesehen werden, die im Examweb geschrieben worden sind?

    Ja das ist möglich, die Klausuren die online im Examweb geschrieben wurden, können nach Bewertung und Überleitung ins Sic bei uns eingesehen werden. Dazu machen Sie wie gewöhnlich einen Termin zur Einsichtnahme beim Front Desk aus und können dann zu Ihrem Termin die Leistung bei uns im Büro auf einem speziellen Laptop, eigens zur Einsicht, einsehen.

    3.5. Wer darf meine Abschlussarbeit betreuen?

    Bachelorarbeiten dürfen alle Lehrpersonen betreuen, die einen höheren Abschluss haben und regelmäßig Lehrveranstaltungen für den Bachelor anbieten. Bei Masterarbeiten ist es ähnlich, hier müssen die betreuenden Personen einen höheren Abschluss besitzen als die zu prüfende Person und ebenfalls regelmäßige Masterveranstaltungen anbieten.
    Bitte wählen Sie Ihre*n Prüfer*in aus dem Pool des am IfPol beschäftigten Kollegiums aus. Neben den Professor*innen und den wissenschaftlichen Mitarbeitenden sind auch die Privatdozent*innen, die außerplanmäßigen sowie die emeritierten Professor*innen uneingeschränkt prüfungsberechtigt. Beachten Sie aber bitte, dass emeritierte Professor*innen im Ruhestand sind und keinerlei Verpflichtungen mehr haben. In jedem Falle sollte eine der beiden Prüferpersonen hauptamtlich am IfPol arbeiten. Bitte beachten Sie, dass Lehrbeauftragte keine Bachelor- und Masterarbeiten betreuen dürfen.

    3.6. Darf auch ein:e Prüfer:in außerhalb des IfPol meine Abschlussarbeit betreuen?

    Grundsätzlich ist es möglich, die Abschlussarbeit von einer prüfungsberechtigten Person außerhalb des IfPol betreuen zu lassen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die externe prüfende Person Erst- oder Zweitprüfer*in ist. Bitte beachten Sie jedoch, dass mindestens eine prüfende Person hauptamtlich am IfPol beschäftigt ist. Hierzu zählen alle aktiv am IfPol tätigen Professor*innen, akademische Rätinnen und Räte, Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LFBAs) und wissenschaftliche Mitarbeitende.
    Bitte gehen Sie wie folgt vor:
    1. Klären Sie im Vorfeld der eigentlichen Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit die Prüfungsbereitschaft der jeweils gewünschten Lehrperson und lassen Sie sich diese auf dem „Antrag auf eine Einzelprüfungsberechtigung“ von der entsprechenden Person schriftlich quittieren. Auch als englische Fassung.
    2. Reichen Sie den ausgefüllten „Antrag auf eine Einzelprüfungsberechtigung“ sodann im Service- und Informationscenter zur Prüfung und anschließenden Weiterleitung an das Studiendekanat des Fachbereiches weiter.
    Bitte beachten Sie, dass die Bestellung der externen Einzelprüfer*innen nicht die offizielle Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit ersetzt.

    3.7. Wie melde ich mich für meine Abschlussarbeit an und welche Fristen muss ich dabei beachten?

    Informationen darüber wie Sie sich für Ihre Abschlussarbeit anmelden und welche Fristen Sie beachten müssen finden Sie auf der Seite des Prüfungsamts. Studierende der Studiengänge Politik und Recht sowie Politik und Wirtschaft informieren sich bitte auf der Seite des BaSIC.

    3.8. Wo finde ich Informationen zur Abschlussprüfung im Studiengang Public Administration/Public Governance Across Borders?

    Da die Bachelorarbeit von der Universiteit Twente (UT) verwaltet wird, muss das Examen beim Prüfungsamt (Educational Office/BOZ) registriert und die mündliche Verteidigung ebenfalls dort angemeldet werden. Sämtliche Informationen sind im Bachelor Thesis Guide European Studies zusammengefasst, der auf der Homepage des Center for European Studies (School of Management and Governance) der UT abgerufen werden kann.

    3.9. Welchen Umfang hat die Bachelor-Arbeit?

    Die Bachelor-Arbeit hat einen Umfang von 10.000 bis 12.000 Wörtern. Entnehmen sie genauere Informationen ihren Prüfungsordnungen.

    3.10. Wie lange ist die Bearbeitungszeit?

    Die normale Bearbeitungszeit für eine Bachelor-Arbeit im Zwei-Fach Bachelor beträgt acht, in den Studiengängen Politik & Recht, Politik & Wirtschaft sowie Internationale und Europäische Governance sechs und im Studiengang Public Governance across Borders zwölf Wochen.

    3.11. Ich habe begründete Kritik an meiner Note, was kann ich tun?

    Studierende haben die Möglichkeit gegen die Bewertung einer Prüfungsleistung zu remonstrieren (Protest einzulegen). Bitte füllen Sie hierzu das entsprechende Formular (Antrag auf Remonstration) aus und reichen Sie dieses bei uns im Sic ein. Unsere Beschäftigten leiten die Originalprüfungsleistung sowie den Einspruch an die Lehrenden weiter. Letztere entscheiden darüber, ob sie der Remonstration stattgeben oder sie ablehnen.
    Die Kritik der Bewertung sollte in Ihrem Antrag ausführlich und nachvollziehbar begründet sein. Bitte sehen Sie davon ab, einen Remonstrationsantrag aus reiner „Unzufriedenheit“ mit der Note zu stellen. Die Frist für Einsprüche beträgt ein Jahr nach Bekanntgabe der Noten in QISPOS bzw. ELVE.

     

    3.12. Wie lange dauert eine Klausur in den Grundkursen?

    Die Länge der Klausuren ist in den Grundkursen je nach Prüfungsordnung unterschiedlich geregelt:
    Im Zwei-Fach BA, sowie in Politik und Recht, Politik und Wirtschaft, PGaB und FIFA beträgt sie je 90 min.
    Master of Education Sozialwissenschaften Modellversuch mit staatsexamensäquivalenter Leistung (MAP): je 120 Minuten
    Master of Education Sozialwissenschaften Modellversuch mit nicht staatsexamensäquivalenter Leistung: 90 Minuten
    Master of Education Wahlpflichtfach EW (kombinierte Teilleistung): 120 Minuten
    alle übrigen Studiengänge: 90 Minuten

    3.13. Wer ist für meinen Studiengang prüfungsberechtigt?

    Grundsätzliche Angaben, welche Arten von Lehrenden prüfungsberechtigt sind, finden Sie in der Studienordnung Ihres Studiengangs. Im Allgemeinen können Sie davon ausgehen, dass die Lehrpersonen der für Sie freigegebenen Veranstaltungen auch die entsprechende Prüfungsberechtigung haben. Das gilt nicht für die Lehramtsstudierenden. Für die finden Sie hier eine Auflistungen der Prüfungsberechtigten des Landesprüfungsamtes. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie im Sic oder beim für Sie zuständigen Prüfungsamt nach.

  • 4. Seminare und Lehrveranstaltungen

    4.1. Muss ich mich für Seminare anmelden?

    Anmeldeinformationen werden jeweils aktuell auf einer eigenen Seite zusammengestellt. Die Vergabe für einen Seminarplatz erfolgt vor Start der Veranstaltungen über das Learnweb. Bitte melden Sie sich rechtzeitig an!
    Die Anmeldung zu einem Kurs über das Learnweb ersetzt nicht die Anmeldung für die Prüfung über Qispos!

    4.2. Wie erhalte ich einen Platz in den Tutorien?

    Die Plätze in den Tutorien werden in der Regel zu Beginn einer Vorlesung vergeben. Nähere Infos erhalten Sie in der ersten Veranstaltung der jeweiligen Vorlesung.

    4.3. Welche Lehrveranstaltungen gibt es?

    Als wesentliche Veranstaltungsformen sind zu nennen:

    • Grundkurse (Einführungsveranstaltungen in verschiedene Teilbereiche der Politikwissenschaft)
    • Methoden (Kurse, in denen wissenschaftliche Methoden und Arbeitstechniken trainiert werden)
    • Statistik (Kurse, die sich mit quantitativer Forschung, also mit beschreibender oder schließender Statistik befassen)
    • Vorlesungen (z.b. die Grundkurse, Statistik oder Methoden. Auch Ringvorlesungen sind Vorlesungen; ihre Besonderheit liegt darin, dass die vortragende Person wechselt)
    • Tutorien (Studentisch geleitete Begleitveranstaltungen zu anderen Veranstaltungen, vor allem zu den Grundkursen, Statistik und Methoden)
    • Standardkurse/Aufbaukurse (auf die Grundkurse aufbauende Kurse zu unterschiedlichen politikwissenschaftlichen Themen)
    • Lektürekurse (Lehrveranstaltungen im BA-Studium, die eine stärkere Leseorientierung aufweisen als Standardkurse und sich an kleinere Gruppen richten. Während Standardkurse einen breiten Überblick über eine Thematik verschaffen sollen, können Lektürekurse thematisch enger gefasst werden.)
    • Bachelorseminare/Hauptseminare/Seminare des forschenden Lernens (Seminare zu speziellen Themen für Studierende im fortgeschrittenen Studium)
    • Allgemeine Studien (fächerübergreifende Kurse zur Erlangung von "Soft-Skills")
    • Im Bereich der Lehramtsstudiengänge gibt es außerdem spezielle Veranstaltungen, z.B. Einführungen in die Sozialwissenschaften, Didaktikveranstaltungen und Lernfelder. Lernfelder sind spezielle Seminare, die die Fachwissenschaft mit fächerübergreifenden, interdisziplinären Aspekten und/oder mit Fachdidaktik verbinden.

    4.4. Ich kann eine Veranstaltung nicht absolvieren, was nun?

    Wenn eine Veranstaltung entweder nicht in den Stundenplan passt oder wegen Überfüllung keine Studierenden mehr aufgenommen werden können, gibt es mehrere Möglichkeiten:
    • Wenn es sich um eine Veranstaltung aus dem Pflichtbereich handelt (Grundkurse), muss die Veranstaltung in einem späteren Semester absolviert werden. Bitte beachten Sie, dass einige Kurse Voraussetzung für den Besuch anderer, darauf aufbauender Kurse sind. Weitere Informationen hierzu finden Sie in Ihrer Prüfungsordnung.
    • Wenn es innerhalb des Lehrangebots der Politikwissenschaft keine geeignete alternative Veranstaltung gibt, bietet es sich eventuell an, einen Kurs aus einer verwandten Disziplin zu besuchen. Dies gilt ausschließlich im Rahmen der koordinierten Methodenausbildung des Fachbereichs 6. Hier werden die Statistik- und Methodenkurse der einzelnen Institute für alle Studierenden des Fachbereichs geöffnet. Mehr dazu unter dem Punkt 5.3. Im HISLSF können Sie im Unterpunkt Studiengänge auf den Seiten der Veranstaltungen erfahren, welche Kurse für Ihren Studiengang freigeschaltet sind. Bitte beachten Sie, dass ein Kurs nicht gleichzeitig für zwei Fächer angerechnet werden kann.

    4.5. Welche Kurse kann ich im Rahmen der Module anderer Fächer belegen?

    Informationen darüber, welche politikwissenschaftlichen Kurse Sie im Rahmen der Module anderer Fächer, wie z.B. Geographie, Kommunikationswissenschaft und Erziehungswissenschaft, belegen können, finden Sie hier.

  • 5. Statistik und Methoden

    5.1. Kann ein Statistikkurs ein Standardkurs sein?

    Das ist dann möglich, wenn Ihr Statistikkurs überzählig ist, wenn Sie also beispielsweise Statistik I und Statistik II absolviert haben, Ihr Studiengang aber nur einen Statistikkurs obligatorisch vorschreibt. Hingegen ist es nicht möglich, mit drei verschiedenen Statistikkursen einen Statistikkurs, einen Standardkurs und einen Methodenkurs abzudecken.

    5.2. Was mache ich, wenn ich die Statistik- und Methodenkurse bereits in meinem zweiten Fach abgedeckt habe?

    Institutsübergreifende Statistik- und Methodenausbildung
    Ab dem Wintersemester 2014/15 wird die Ersatzmodulregelung, welche bisher im Rahmen der koordinierten Methodenausbildung institutsübergreifend (Politikwissenschaft, Erziehungswissenschaften, Kommunikationswissenschaften und Soziologie) angeboten wurde, ersatzlos abgeschafft.
    Konkret bedeutet dies, dass Studierende im Zwei-Fach-Bachelor, welche in einem Ihrer Studienfächer bereits Statistik I und/oder Statistik II, sowie Methoden I und/oder Methoden II absolviert haben, keine substituierenden Ersatzmodule mehr belegen müssen, sofern die vermittelten Inhalte der Lehrveranstaltung für das andere Studienfach anrechenbar sind. Die Anrechenbarkeit ist insbesondere für die Veranstaltungen Methoden I und Methoden II zuvor mit der Studienfachberatung abzuklären.
    Studierende im Zwei-Fach-Bachelor (Erziehungswissenschaft, Kommunikationswissenschaft und Soziologie), welche in einem Ihrer Studienfächer bereits Statistik I, Statistik II, Methoden I, Methoden II, Datenerhebung und/oder Datenauswertung absolviert haben, können diese wie in der folgenden Tabelle I abgebildet im Fach Politikwissenschaft anrechnen lassen:

                          Veranstaltung
                          bestanden in…


     

    Wird am IfPol
    angerechnet
    für…

    Soziologie Kommunikationswissenschaften Erziehungswissenschaften
    Vorlesung: Methoden I Vorlesung: Methoden der
    empirischen
    Sozialforschung
    (2 LP)
    Vorlesung/ Übung:
    Datenerhebung
    Vl (5LP) + Ü (3LP)
    Vorlesung/ Seminar: Methoden I
    VL (5LP), S (2LP)
    Vorlesung: Statistik I

    Tutorium zur Vorlesung

    Vorlesung: Statistik
    (3 LP)
    Vorlesung/ Übung:
    Datenauswertung
    Vl (5LP), Ü (2LP)
    Vorlesung/ Seminar:
    Statistik I
    VL (2LP), S (5LP)
    Vorlesung: Statistik II

    Tutorium zur Vorlesung

    Seminar: Statistik II
    (5 LP)
    keine Anrechnung möglich Vorlesung/ Seminar: Statistik II (3LP) (Entweder Methoden II oder Statistik II)
    Vorlesung: Methoden II

    Tutorium zur Vorlesung

    Seminar: Methoden II ‐
    Qualitative
    Sozialforschung
    (5 LP)
    Vorlesung/ Übung: Datenerhebung
    Vl (5LP), Ü (3LP)
    Vorlesung/ Seminar: Methoden II (3LP) (Entweder Methoden II oder Statistik II)

    Tabelle I: Anrechenbarkeit von Methoden- und Statistikveranstaltungen aus den Studiengängen Soziologie, Kommunikationswissenschaft und Erziehungswissenschaft für Politikwissenschaft im Zwei-Fach-Bachelor.
    Nach Vorlage der bestandenen Prüfungsleistungen wird eine Anerkennungsbescheinigung über die Anrechenbarkeit der jeweiligen Leistung/ Leistungen im Service- und Informationscenter ausgestellt.

    Achtung: Sollten vor Inkrafttreten der Neuregelung bereits das Ersatzmodul I bzw. das Ersatzmodul II begonnen oder abgeschlossen worden sein, findet die Regelung für diese Module keine Anwendung.

  • 6. Praktika und Sprachkurse

    6.1. Wo finde ich Informationen zu den Praktikumsanforderungen?

    Genauere Informationen zu den Anforderungen an ein Praktikum in den verschiedenen Studiengängen, sowie dem dazu zu erstellenden Praktikumsbericht und den Ansprechpartner*innen, finden Sie auf der Praktikumsseite des SIC.
    Zu den Abgabefristen der Berichte finden Sie weitere Informationen auch unter 2.11.

     6.2. Wo erhalte ich eine Bescheinigung über ein Pflichtpraktikum?

    Viele Praktikumsgeber verlangen von Ihren Praktikant*innen eine Bestätigung, dass es sich bei deren Praktikum auch um ein vom Studium gefordertes Pflichtpraktikum handelt. Eine Bescheinigung über ein Pflichtpraktikum erhalten Sie auf Anfrage bei uns im SIC. Für die Studiengänge Politik und Recht und Politik und Wirtschaft gibt es ein Formular, welches Sie einfach ausfüllen können.

    6.3. Kann ich einen Hauptseminarschein (Bachelorseminar) durch ein Praktikum ersetzen?

    Unter bestimmten Voraussetzungen ja: Zum einen darf es sich nicht um ein Pflichtpraktikum in Ihrem Studiengang handeln, d.h. wenn in Ihrem Studiengang Praktika obligatorisch vorgesehen sind, müssen Sie erst diese abdecken. Haben Sie darüber hinaus noch Praktika von angemessener Länge (mindestens 4 Wochen, normalerweise besser 6-8 Wochen oder noch länger) absolviert und dazu einen Praktikumsbericht verfasst, der die Länge einer Hauptseminarsarbeit hat und von einer hauptamtlichen Lehrperson des Instituts benotet wurde, kann diese Note als Hauptseminar angerechnet werden. Falls Sie im Studiengang Public Administration eine Wahlpflichtveranstaltung durch ein Praktikum abdecken möchten, suchen Sie bitte die Fachstudienberatung auf.
    Für Studierende des Zwei-Fach-Bachelors, Studienbeginn im ersten FS ab WS 2011/12, ist es nicht möglich, ein Hauptseminar (bzw. ein Bachelorseminar) durch ein Praktikum zu ersetzen.

    6.4. Kann ich eine ehrenamtliche Tätigeit oder eine Stelle als Werksstudent*in als Praktikum anrchnen lassen?

    Grundsätzlich ist es möglich, jedoch müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Die Tätigkeit muss in einer formellen Organisation mit Rechtspersönlichkeit absolviert werden (z.B. Behörde, Verein, Stiftung, Partei, Gewerkschaft, Kirchengemeinde, Körperschaft öffentlichen Rechts, GmbH, AG etc.). Diese Organisation muss eine Bestätigung über den Umfang (Stunden pro Woche) der Tätigkeit und ein Arbeitszeugnis ausstellen. Der Umfang der Tätigkeit muss dabei den formalen Anforderungen der Prüfungsordnungen entsprechen (Beispiele: Politik & Recht und Politik & Wirtschaft: 150 Arbeitsstunden für 4 oder 300 Arbeitsstunden für 8 Wochen; Zwei-Fach-Bachelor: mindestens 4 Wochen á 37,5 Arbeitsstunden). Eine Streckung des Praktikums in Teilzeit ist möglich. Darüber hinaus darf die Tätigkeit nicht bereits für einen anderen Studiengang als Praktikum anerkannt worden sein.

    6.5. Wie und wo kann ich Sprachkurse belegen?

    Es gibt ein zentrales Sprachenzentrum an der Universität Münster. Hier finden Sie alle verfügbaren Sprachkurse für das kommende Semester. Beachten Sie, dass Sie sich auch auf der Homepage des Sprachenzentrums für die Kurse anmelden müssen und es hierfür Fristen gibt. Außerdem kann es teilweise erforderlich sein, vor der Anmeldung zu einem Kurs einen C-Test zur Einordnung ihrer bisherigen Sprachkenntnisse zu machen. Informieren Sie sich also am besten frühzeitig, um ihren gewünschten Sprachkurs belegen zu können.

    6.6. Kann ein Sprachkurs ein Methodenkurs sein?

    In der Regel nicht. Methodenkurse dienen dem Erlernen von wissenschaftlichen Arbeitstechniken und Methoden, nicht von Sprachen. Lediglich in den Doppeldiplomstudiengängen, in denen mehrere Methodenkurse gefordert sind, können unter Umständen bestimmte Methodenkurse durch Sprachkurse ersetzt werden. Dies sollte aber eine Ausnahme bleiben und mit der zuständigen Fachstudienberatung abgesprochen sein. Im B. A. Public Administration / Public Governance Across Borders ist dies nicht möglich.

  • 7. Auslandsaufenthalt

    7.1. Wo erhalte ich Informationen zu meinem Auslandssemester?

    Alle Informationen rund um einen Auslandsaufenthalt finden Sie auf der International Seite des Ifpols.

    7.2. Ist es möglich, während meines Auslandsaufenthaltes Klausuren in Münster zu schreiben?

    Während eines Auslandsaufenthaltes ist es grundsätzlich möglich weiterhin Leistungen in Münster abzulegen. Dies ist jedoch nur der Fall sofern Sie nicht Beurlaubt sind, was während eines Auslandsaufenthalts möglich ist. Denn beurlaubte Studierende sind nicht berechtigt, Studien- und Prüfungsleistungen an der Universität Münster zu erbringen. Dies gilt jedoch nicht für die Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen, für Teilnahmevoraussetzungen, die Folge eines Auslands- oder Praxissemesters selbst sind, für das beurlaubt worden ist, und für den Fall, dass die Beurlaubung aufgrund der Pflege von Kindern oder Angehörigen erfolgt.

  • 8. Sonstige Fragen

    8.1. Wo bekomme ich weitere Informationen?

    Bitte lesen Sie unbedingt auch die studiengangsspezifischen Informationen des Instituts für Politikwissenschaft unter Studium.
    Bei darüber hinausgehenden Fragen zum Studienfach Politikwissenschaft helfen das sic! und die Fachstudienberatung des IfPol gerne weiter. Allgemeine Informationen zu den verschiedenen Studiengängen bietet darüber hinaus die Zentrale Studienberatung (Schlossplatz 2) an.

    8.2. Ich benötige von einer Klausur einen Notenspiegel. Wo bekomme ich diesen?

    Falls Notenspiegel (bspw. für die Vorlage bei Förderungswerken) benötigt werden, dann fragen Sie gerne einmal bei uns in Sic nach. Wir prüfen ob ein solcher vorhanden ist und forschen gegebenenfalls einmal bei den Dozierenden nach.

    8.3. Wer kann mir mit meiner Bewerbung an der Universität Münster weiterhelfen?

    Alle Informationen rund um das Thema Bewerbung finden Sie hier. Falls Sie im Vorfeld Unterstützung bei der Wahl Ihres Studiengangs brauchen dann Hilft Ihnen die Zentrale Studienberatung gerne weiter. Bei Fragen rund um Ihre Bewerbung steht Ihnen außerdem das Studierenden Sekretariat zur Verfügung.

    8.4. Ich möchte von einer anderen Hochschule an die Universität Münster wechseln. Was muss ich beachten?

    Hochschulwechsler die bereits an einer Hochschule in Deutschland studieren und zur Universität Münster im selben Studiengang in ein höheres Fachsemester wechseln möchten, können prüfen, ob Sie aus Ihrem bisherigen Studium anrechenbare Leistungen haben. Ist dies der Fall kann für Sie ein Wechsel in ein höheres Fachsemester in Frage kommen. Sofern Sie allerdings keine anrechenbaren Leistungen haben, müssen Sie sich für das 1. Fachsemester für zulassungsfreie Fächer ein- bzw. umschreiben lassen und für zulassungsbeschränkte Fächer bewerben.

    8.5. Wie funktioniert ein Studiengangswechsel innerhalb der Universität Münster?

    Studierende, die bereits an der Universität Münster immatrikuliert sind und ihr Abschlussziel bzw. ein oder mehrere Studienfächer ändern möchten, müssen sich für einen Wechsel in zulassungsbeschränkte Studiengänge zunächst bewerben. Für einen Wechsel in zulassungsfreie Studiengänge können Sie sich ohne vorherige Bewerbung umschreiben lassen. Genaue Informationen zu diesem Vorgehen finden Sie hier.
    Bei einer Umschreibung behalten Sie Ihre Matrikelnummer sowie Ihre Uni Münster-Kennung. Melden Sie sich daher bitte zeitnah durch Zahlung des Semesterbeitrags rück. Ihre Bescheinigungen im Self Service aktualisieren sich dann nach der Umschreibung automatisch.

    8.6. Exmatrikulation

    Sie werden nach Verbuchung ihrer letzten Leistung und Erhalt ihrer Abschlussdokumente nicht automatisch exmatrikuliert. Die Exmatrikulation müssen Sie ihrerseits dem Studierensekretariat anzeigen. Diese wird dann zum Semesterende wirksam.