Ein Antragsentwurf kann grundsätzlich jederzeit eingereicht werden. Für eine Entscheidung in der aktuellen Sitzung der Rektoratskommission für Foschungsangelegenheiten muss dieser als Erstfassung bis zum18. September2023 bei SAFIR eingehen (linda.dieks@uni-muenster.de).
Bewilligte Projekte
Eine durch Sie initiierte und durchgeführte Konferenz, Ihr Tagungsbeitrag, ein Aufenthalt an einer anderen Forschungseinrichtung oder ein Feldversuch in Deutschland oder im Ausland?
Das Rektorat vergibt jährlich 50.000 Euro für die Förderung von Forschungsprojekten Studierender. Das geschieht auf der Grundlage einer Begutachtung durch die Rektoratskommission für Forschungsangelegenheiten (RKF). Eine Förderung bis zu einem Betrag von 5.000 Euro ist möglich. Die Laufzeit der Projekte darf 12 Monate nicht übersteigen.
Förderungsfähige Vorhaben sind:
Forschungsprojekte in allen Bereichen der Universität, die von Studierenden initiiert und durchgeführt werden
Projekte, die geeignet sind, wissenschaftliche Kooperationen und/oder Kollaborationen im nationalen und internationalen Bereich anzustoßen und/oder aufzubauen
Die Organisation von Seminaren oder Tagungen zu wissenschaftlichen oder kulturellen Themen, wenn sie von Studierenden als eigenständige Projekte organisiert werden
Lassen Sie sich bitte möglichst schon vor Antragstellung persönlich von uns beraten. Da die meisten Anträge einer Überarbeitung bedürfen, um den Kriterien für eine Förderung zu entsprechen, muss die erste Antragsfassung (in Papierform sowie digital, inklusive aller Anlagen und Unterschriften) mindestens acht Wochen vor der nächsten Sitzung derRektoratskommission für Forschungsangelegenheiten (RKF) vorliegen. Dann können wir Ihnen Hinweise zur Optimierung geben. Ihr endgültiger Antrag muss mindestens einen Monat vor der nächsten Sitzung der RKF bei uns eingehen, um in eben dieser behandelt werden zu können.