Förderung von Forschungsprojekten Studierender

Ein Antragsentwurf kann grundsätzlich jederzeit eingereicht werden. Für eine Entscheidung in der aktuellen Sitzung der Rektoratskommission für Foschungsangelegenheiten muss dieser als Erstfassung bis zum 18. September 2023 bei SAFIR eingehen (linda.dieks@uni-muenster.de).

Bewilligte Projekte

Eine durch Sie initiierte und durchgeführte Konferenz, Ihr Tagungsbeitrag, ein Aufenthalt an einer anderen Forschungseinrichtung oder ein Feldversuch in Deutschland oder im Ausland?

Einen Eindruck bereits geförderter Projekte durch die Universität Münster erhalten Sie in der Broschüre Förderung von Forschungsprojekten Studierender (pdf).

Hier gelangen Sie zur Online-Ausstellung zu "Julius Otto Grimm". Entstanden aus den Projekten von Herrn PD Dr. Peter Schmitz und Anna Maria Plischka (Forschungsprojekte Studierender). Gefördert durch die Universitätsförderung.

Alle Berichte abgeschlossener Forschungsprojekte Studierender finden Sie hier.

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Allgemeine Informationen

Das Rektorat vergibt jährlich 50.000 Euro für die Förderung von Forschungsprojekten Studierender. Das geschieht auf der Grundlage einer Begutachtung durch die Rektoratskommission für Forschungsangelegenheiten (RKF). Eine Förderung bis zu einem Betrag von 5.000 Euro ist möglich. Die Laufzeit der Projekte darf 12 Monate nicht übersteigen.

Förderungsfähige Vorhaben sind:

  • Forschungsprojekte in allen Bereichen der Universität, die von Studierenden initiiert und durchgeführt werden
  • Projekte, die geeignet sind, wissenschaftliche Kooperationen und/oder Kollaborationen im nationalen und internationalen Bereich anzustoßen und/oder aufzubauen
  • Die Organisation von Seminaren oder Tagungen zu wissenschaftlichen oder kulturellen Themen, wenn sie von Studierenden als eigenständige Projekte organisiert werden
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Beratung zur Antragstellung

Lassen Sie sich bitte möglichst schon vor Antragstellung persönlich von uns beraten. Da die meisten Anträge einer Überarbeitung bedürfen, um den Kriterien für eine Förderung zu entsprechen, muss die erste Antragsfassung (in Papierform sowie digital, inklusive aller Anlagen und Unterschriften) mindestens acht Wochen vor der nächsten Sitzung der Rektoratskommission für Forschungsangelegenheiten (RKF) vorliegen. Dann können wir Ihnen Hinweise zur Optimierung geben. Ihr endgültiger Antrag muss mindestens einen Monat vor der nächsten Sitzung der RKF bei uns eingehen, um in eben dieser behandelt werden zu können.
 

Nächster Sitzungstermin der RKF:

  • 08. November 2023
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Kontakt

Linda Dieks
Dez. 6.1 Forschungsförderberatung SAFIR
Geschäftsstelle Forschungsprojekte Studierender
Robert-Koch-Straße 40
48149 Münster
Tel.: +49 (0) 251 83-21083
E-Mail: Linda Dieks