Zulassungsfreie Ersatzfächer in Mehr-Fach-Studiengängen im DoSV

In Mehr-Fach-Studiengängen bewerben Sie sich auf alle im entsprechenden Studiengang gewünschten zulassungsbeschränkten Fächerkombinationen. Für alle in einer Kombination angegebenen zulassungsbeschränkten Fächer benötigen Sie folglich eine Teilzulassung. Dabei erhöht das Akzeptieren von zulassungsfreien Ersatzfächern die Chancen auf ein Gesamt-Zulassungsangebot der WWU Münster.

  • 1. Warum sollte ich ein zulassungsfreies Ersatzfach akzeptieren?

    Das Akzeptieren von zulassungsfreien Ersatzfächern erhöht die Chance eines Zulassungsangebots. In Mehr-Fach-Studiengängen benötigen Sie Teilzulassungen für alle in einer Kombination angegebenen zulassungsbeschränkten Fächer. Sollten Sie also zunächst nur für eines von zwei zulassungsbeschränkten Fächern in Ihrer Kombination eine Teilzulassung erhalten, erhalten Sie kein Zulassungsangebot. Akzeptieren Sie jedoch für ein Fach ein Ersatzfach, würden Sie sobald für ein Fach eine Teilzulassung vorliegt ein Zulassungsangebot erhalten.

    Beispiel für ein Zulassungsangebot ohne Ersatzfächer:

    © Grafik: Marina Krebs

    Beispiel für ein Zulassungsangebot mit Ersatzfach:

    © Grafik: Marina Krebs
  • 2. Welche Auswirkungen hat es, wenn ich ein oder mehrere zulassungsfreie Ersatzfächer akzeptiere?

    Wenn Sie zulassungsfreie Ersatzfächer akzeptieren und ein Zulassungsangebot mit Ersatzfächern aktiv angenommen haben , werden Sie im laufenden Zulassungsverfahren nicht mehr für Ihr zulassungsbeschränktes Wunschfach berücksichtigt.
    Wenn Sie nach Ende der Koordinierungsphase 2 eine (passive) Zulassung mit Ersatzfächern erhalten haben, würden Sie in diesem Fall noch in EVENTUELL stattfindenden Nachrückverfahren für Ihr zulassungsbeschränktes Wunschfach berücksichtigt werden.

  • 3. Wann sollte ich kein zulassungsfreies Ersatzfach akzeptieren?

    Wenn Sie ein bestimmtes zulassungsbeschränktes Fach unbedingt studieren wollen, sollten Sie kein zulassungsfreies Ersatzfach akzeptieren. Geben Sie dann im Bewerbungsportal "Nein" an.

  • 4. Was muss ich bei der Annahme eines Zulassungsangebotes beachten, wenn ich ein Ersatzfach akzeptiert habe?

    Achten Sie bei der Annahme eines Zulassungsangebotes ganz genau darauf, ob Sie eine Teilzulassung für das gewünschte zulassungsbeschränkte Fach oder das Ersatzfach erhalten haben. Sobald Sie ein Zulassungsangebot angenommen haben, verwandelt sich dieses in eine Zulassung. Das Bewerbungsverfahren ist dann für Sie beendet. Sie haben dann keine Möglichkeit mehr noch eine Teilzulassung für Ihr gewünschtes zulassungsbeschränktes Fach zu erhalten.

  • 5. Bis wann warte ich, ob ich noch eine Teilzulassung für mein Wunschfach anstelle des Ersatzfaches bekomme?

    Sie können bis zum Ende der Koordinierungsphase 2 abwarten, ob Sie noch eine Teilzulassung für Ihr zulassungsbeschränktes Wunschfach anstelle des Ersatzfaches erhalten. Sollten Sie nach der Koordinierungsphase 2 das Zulassungsangebot mit einem Ersatzfach nicht angenommen haben, verwandelt es sich automatisch in eine Zulassung, sofern es die höchste Priorität Ihrer DoSV-Bewerbungen hat. Weitere Informationen zur Priorisierung entnehmen Sie bitte den Seiten von hochschulstart.de.

  • 6. Zwischen welchen zulassungsfreien Ersatzfächern kann ich in meinem Mehr-Fach-Studiengang wählen?

    Bachelor Grundschule (BA G):

    • Evangelische Religionslehre
    • Islamische Religionslehre
    • Katholische Religionslehre
    • Musik (Eignungsprüfung erforderlich)

    Bachelor Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule (BA HRSGe):

    • Chemie
    • Evangelische Religionslehre
    • Französisch (kann nicht mit anderen Optionalfächern kombiniert werden)
    • Islamische Religionslehre
    • Katholische Religionslehre
    • Musik (Eignungsprüfung erforderlich; kann nicht mit anderen Optionalfächern kombiniert werden)
    • Physik
    • Niederländisch (kann nicht mit anderen Optionalfächern kombiniert werden)

    Zwei-Fach-Bachelor (ZFB, mit Lehramtsbezug Gymnasium/Gesamtschule):

    • Evangelische Religionslehre
    • Französisch
    • Griechische Philologie
    • Islamische Religionslehre
    • Italienisch
    • Katholische Religionslehre
    • Lateinische Philologie
    • Musik/Musikpraxis und neue Medien (Eignungsprüfung erforderlich)
    • Niederlandistik
    • Physik
    • Spanisch

    Bitte beachten Sie die generellen Kombinationsmöglichkeiten für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen.

    Zwei-Fach-Bachelor (ZFB, mit Lehramtsbezug Berufskolleg):

    • Evangelische Religionslehre
    • Französisch
    • Islamische Religionslehre
    • Katholische Religionslehre
    • Niederlandistik
    • Physik
    • Spanisch

    Zwei-Fach-Bachelor (ZFB, ohne Lehramtsbezug):

    • Antike Kulturen Ägyptens und Vorderasiens
    • Chinastudien
    • Evangelische Religionslehre
    • Französisch
    • Griechische Philologie
    • Islamische Religionslehre
    • Islamische Theologie
    • Islamwissenschaft/Arabistik
    • Italienisch
    • Katholische Religionslehre
    • Klassische und Christliche Archäologie
    • Kunstgeschichte
    • Lateinische Philologie
    • Musik/Musikpraxis und neue Medien (Eignungsprüfung erforderlich)
    • Musikwissenschaft
    • Niederlandistik
    • Physik
    • Skandinavistik
    • Spanisch

    Bachelor Berufskolleg

    für allgemeinbildende Fächer:

    • Chemie
    • Evangelische Religionslehre
    • Französisch
    • Islamische Religionslehre
    • Katholische Religionslehre
    • Musik (Eignungsprüfung erforderlich)
    • Niederlandistik
    • Physik
    • Spanisch

    für berufsbildende Fächer:

    • Bautechnik
    • Elektrotechnik
    • Informationstechnik
    • Maschinenbautechnik
    • Mediendesign und Designtechnik (Eignungsprüfung erforderlich)

  • 7. Wann muss ich mich für ein konkretes zulassungsfreies Ersatzfach entscheiden?

    Erst bei der Einschreibung geben Sie Ihr zulassungsfreies Wunsch-Ersatzfach an.