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Münster (upm)
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Workshop an der WWU Münster: Der "vernünftige Grund" im Tierschutzgesetz

Rektoratskommission und Centrum für Bioethik laden zum 7. Dezember ein / Vorträge und Podiumsdiskussion

„Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen", heißt es im deutschen Tierschutzgesetz. Doch was ist ein "vernünftiger Grund"? Expertinnen und Experten diskutieren diesen Begriff am Freitag, 7. Dezember, bei einem Workshop an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU) insbesondere mit Blick auf die tierexperimentelle Forschung. Zu Wort kommen die Perspektiven des Rechts und der Ethik, der tierversuchsbasierten Forschung sowie des Tierschutzes. Die Veranstaltung ist ein gemeinsames Angebot der Rektoratskommission für tierexperimentelle Forschung und des Centrums für Bioethik der WWU. Sie findet statt von 10 bis 16 Uhr im Hörsaalgebäude an der Johannisstraße 4, Hörsaal JO1 (Erdgeschoss). Alle Interessierten sind herzlich willkommen. Der Eintritt ist frei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Nach der Begrüßung beginnt gegen 10.30 Uhr das Vortragsprogramm. Als Referenten nehmen teil: Philosophin Prof. Dr. Ursula Wolf (Universität Mannheim), Biologe Roman Kolar (Leiter der Akademie für Tierschutz des Deutschen Tierschutzbunds, München), Jurist Dr. Christoph Maisack (Landesbeauftragter für Angelegenheiten des Tierschutzes im hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Wiesbaden) sowie Physiologe Prof. Dr. Rainer Nobiling (Universitätsklinikum Heidelberg).

Im Anschluss – gegen 14.45 Uhr – beginnt eine Podiumsdiskussion, an der neben den vier Referenten auch die WWU-Professoren Dr. Stefan Schlatt sowie Dr. Helene Richter teilnehmen. Biomediziner Stefan Schlatt ist Vorstandssprecher der "Zentralen Tierexperimentellen Einrichtung" der Medizinischen Fakultät der WWU und Direktor des Centrums für Reproduktionsmedizin und Andrologie. Er ist auch Sprecher der Rektoratskommission für tierexperimentelle Forschung. Die Biologin Helene Richter ist Professorin für Verhaltensbiologie und Tierschutz.

Zum Hintergrund: Das deutsche Tierschutzgesetz regelt insbesondere die Tierhaltung, die Tötung von Tieren, Eingriffe und Versuche an Tieren sowie die Zucht von und den Handel mit Tieren. Es stellt die Nutzung von Tieren in vielen Fällen unter einen Genehmigungs- und Erlaubnisvorbehalt. Dies gilt unter anderem auch für die Genehmigung von Tierversuchen. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Begriff des „vernünftigen Grundes“ zu. Paragraf 1 des Tierschutzgesetzes bestimmt, dass niemand „einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“ darf. Nach Paragraf 17 wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer „ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet“.

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