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Münster (upm/nor)

Rechtswissenschaftliche Fakultät entzieht zwei Doktortitel

Entscheidung des Promotionsausschusses und Fachbereichsrats

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU) hat am Dienstag (28. Mai) entschieden, zwei ehemaligen Doktoranden der WWU wegen Täuschung ihren Doktortitel abzuerkennen. Der Fachbereichsrat der Fakultät schloss sich damit einer entsprechenden Empfehlung des Promotionsausschusses an, der am 21. Mai getagt hatte.

Auslöser des Verfahrens waren Hinweise von dritter Seite gewesen. Daraufhin hatte die Rechtswissenschaftliche Fakultät entschieden, die Verdächtigungen mit Hilfe von externen Gutachtern aufzuklären. Die Auswahl der drei Gutachter erfolgte mit Unterstützung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG).

Um substanziierten Hinweisen auf mögliche Plagiate und Täuschungen nachgehen zu können, hat die WWU bereits im Jahr 2011 einen Beratungsstab eingerichtet, dem unter anderen die "Vertrauensperson gemäß den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis" und der Justiziar der WWU angehören. Die Aufgabe dieses Gremiums besteht vor allem in der Beratung des Rektorats und der Fachbereiche in Verdachtsfällen von Plagiaten unterschiedlicher Art.