„Eine unabhängige internationale Kontrolle ist unverzichtbar“
Ob Naturkatastrophen wie das Erdbeben in Kolumbien oder Konflikte in der Ukraine, im Nahen Osten und im Sudan – die Welt scheint im Dauerkrisenmodus zu sein. Regierungen rufen in solchen Fällen häufig den Ausnahmezustand aus. In seiner an der Universität Münster erstellten Doktorarbeit beleuchtet der Jurist Dr. Max Milas, warum Notstände ein Risiko für Freiheits- und Gleichheitsrechte darstellen. Im Interview mit Kathrin Nolte erläutert er die Gratwanderung zwischen Krisenbewältigung und Machtmissbrauch.
Warum ist der formale Akt des Ausnahmezustands aus menschenrechtlicher Sicht gefährlich?
Er erlaubt Staaten, vollständig von einigen Menschenrechten abzuweichen. Dies kann notwendig sein, um Krisen zu bewältigen – etwa bei der ukrainischen Verteidigung gegen den russischen Angriffskrieg. Gleichzeitig birgt diese Macht erhebliche Risiken: Regierungen können den Ausnahmezustand missbrauchen, um politische Gegner auszuschalten, Medien einzuschränken und die demokratische oder gerichtliche Kontrolle zu umgehen. Das ist kein theoretisches Gedankenspiel. Die Reaktion der türkischen Regierung auf den Putschversuch 2016 – mit zahlreichen Festnahmen und Entlassungen aus dem Staatsdienst von vermeintlichen Regierungsgegnern – veranschaulicht das erhebliche Missbrauchspotenzial derartiger Befugnisse.
Wenn Regierungen ihre Macht missbrauchen, hoffen die Bürgerinnen und Bürger auf den Schutz durch heimische Gerichte. Sie stellen jedoch fest, dass nationale Gerichte oft als neutrale Kontrollinstanzen ausfallen. Woran liegt das?
Um diese „letzte Instanz“ zu untersuchen, haben Sie 101 internationale Urteile aus Europa, Amerika, Afrika und von den Vereinten Nationen ausgewertet. Hat es Sie angesichts der unterschiedlichen rechtlichen und kulturellen Grundlagen überrascht, dass sich weltweit ein weitgehend einheitliches „Notstandsrecht“ gebildet hat?
Das ist nur auf den ersten Blick überraschend. Das internationale Notstandsrecht reagiert auf allen Kontinenten auf das für Ausnahmezustände typische Dilemma zwischen dem Bedürfnis einer effektiven Bekämpfung der Krise einerseits und dem größtmöglichen Schutz der Menschenrechte andererseits. Bereits in der Entstehungsphase des internationalen Notstandsrechts verfolgten die Staaten in Afrika, Amerika und Europa die Entwicklungen in anderen Weltregionen. Internationale Gerichte greifen diesen einheitlichen Zweck und die vergleichbare Entstehungsgeschichte des Notstandsrechts auf, um ihren Entscheidungen universelle Legitimität zu verleihen.
Dabei ergibt sich Ihrer Analyse zufolge ein klares Muster: Während internationale Gerichte den Staaten bei der Ausrufung des Notstands oft freie Hand lassen, prüfen sie einzelne Maßnahmen sehr streng. Wie erklären Sie diese trennscharfe Unterscheidung?
Da die nationalen Regierungen die Lage vor Ort meist besser einschätzen können als internationale Richterinnen und Richter, greifen die Gerichte bei der Ausrufung des Notstands zurückhaltend ein. Eine rote Linie ist allerdings überschritten, wenn der Ausnahmezustand nicht mehr der Krisenbewältigung dient, sondern dem dauerhaften Ausbau exekutiver Macht oder der Diskriminierung einzelner Gruppen. Deshalb kontrollieren internationale Gerichte konkrete Einzelmaßnahmen stets strenger.
Ein weiteres Ergebnis Ihrer Forschung ist, dass Urteile oft weniger am reinen Gesetzestext, sondern am politischen Kontext vor Ort liegen. Schauen internationale Gerichte also automatisch strenger hin, wenn eine Weltregion ohnehin anfällig für Diktaturen ist?
Internationale Gerichte reagieren immer auf die politische Situation vor Ort. Dies gilt auch für die Entscheidungen zum Ausnahmezustand. So reagieren die amerikanischen Notstandsentscheidungen aufgrund der jahrzehntelangen Erfahrung mit Militärregierungen in Südamerika besonders sensibel auf demokratieuntergrabende Ausnahmezustände, während europäische Notstandsentscheidungen aufgrund der Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus auf eine diskriminierungsfreie Krisenbekämpfung achten.
Diese menschenrechtliche Notstandsspruchpraxis bezeichnen Sie als „zentralen Schutzwall“. Wenn wir auf mögliche globale Krisen blicken, etwa Klimakatastrophen oder Pandemien: Glauben Sie, dass dieser Schutzwall hält, oder dass die Staaten immer häufiger versuchen, ihn einzureißen?
Beides. Es ist positiv, dass internationale Gerichte in den vergangenen Jahrzehnten weltweit einheitliche Schutzstandards entwickelt haben. Das erschwert den Missbrauch erheblich. Zudem wenden sich immer mehr Menschen und Staaten an internationale Gerichte, um ihre Rechte und Interessen durchzusetzen. Sorge bereitet mir dagegen, dass manche Regierungen weiterhin versuchen, Ausnahmezustände zu normalisieren. Gerade deshalb bleibt eine unabhängige internationale Kontrolle unverzichtbar. Sie schützt nicht nur die Rechte Einzelner, sondern die freiheitlich-demokratische Ordnung insgesamt.
Originalveröffentlichung
Max Milas: Notstandsspruchpraxis als Menschenrechtssystemschutz. Eine Analyse der Entscheidungen menschenrechtlicher Kontrollinstitutionen. Jus Internationale et Europaeum 220. Verlag Mohr Siebeck, 2026. 425 Seiten.
Dieser Artikel stammt aus der Unizeitung wissen|leben Nr. 6, 7. Oktober 2026.