Uni-Glossar: die Immatrikulation
Nur alte Fotos erinnern heute noch an die Zeit, als sich im Frühjahr und Spätsommer regelmäßig lange Schlangen junger Menschen auf dem Schlossvorplatz bildeten. Wer sich an der Universität einschreiben wollte, musste bis in die 2000er-Jahre persönlich im Studierendensekretariat erscheinen. Heute können Neu-Studierende die Immatrikulation ohne Wartezeit und papierlos online erledigen – ein Ergebnis des Digitalisierungsschubs während der COVID-19-Pandemie. Nur stichprobenartig fordert das Studierendensekretariat die Unterlagen noch schriftlich an.
Mit der Immatrikulation (vom Lateinischen immatriculare, in ein Register eintragen) wird eine Person offiziell als Studentin oder Student von einer Hochschule aufgenommen: für viele ein besonderer Moment, denn dadurch erlangen die Studierenden bestimmte Rechte und Pflichten. Sie bekommen ihre Matrikelnummer und (nach Zahlung des Semesterbeitrags) den Studierendenausweis. Fortan dürfen sie Vorlesungen und Seminare besuchen sowie Prüfungen ablegen. Zudem erhalten sie Zugang zu Bibliotheken und Hochschulnetzwerken. Voraussetzung für die Immatrikulation an einer deutschen Hochschule ist die Hochschulzugangsberechtigung, die etwa durch das Abiturzeugnis oder eine vergleichbare Qualifikation nachgewiesen wird. Außerdem ist ein Krankenversicherungsnachweis erforderlich. Die Immatrikulation erfolgt grundsätzlich vor Semesterbeginn innerhalb bestimmter Fristen als letzter Schritt nach der Bewerbung und Zulassung.
An der Universität Münster waren zum Wintersemester 2025/26 41.217 Studierende immatrikuliert, darunter 8.471 Studierende im ersten Fachsemester beziehungsweise 4.737 Neulinge im ersten Hochschulsemester. Sie verteilen sich auf 317 Studiengänge (inklusive Weiterbildungsstudiengänge, ohne Promotionsstudiengänge).
Noch in der Universitätsverfassung von 1960 ist festgehalten: „Die Immatrikulation vollzieht nach Maßgabe der geltenden Bestimmung der Rektor.“ Wann diese Aufgabe gänzlich auf das Studierendensekretariat überging und neue Studierende nicht mehr per Eid und Handschlag vom Rektor in die Pflicht der Universität aufgenommen wurden, ist nicht genau überliefert.
Autorin: Julia Harth
Dieser Artikel stammt aus der Unizeitung wissen|leben Nr. 6, 7. Oktober 2026.