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Münster (upm/kn).
Auf dem Foto sind der Titel des Gastbeitrags und Holger Thünemann zu sehen.<address>© Uni MS - Kalle Kröger</address>
Der Historiker Ernst Nolte löste mit einem Gastbeitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vor 40 Jahren den Historikerstreit aus. Holger Thünemann ordnet anhand von drei Zitaten die historischen Kontroversen um den Nationalsozialismus ein.
© Uni MS - Kalle Kröger

„Universitäten und Schulen müssen politisch sein“

40 Jahre nach dem Historikerstreit: Geschichtsdidaktiker ordnet den Umgang mit der NS-Vergangenheit ein

„Vergangenheit, die nicht vergehen will“: So lautete der Titel eines Gastbeitrags von Ernst Nolte vom 6. Juni 1986 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Damit löste der Historiker vor 40 Jahren den sogenannten „Historikerstreit“ aus. Im Kern ging es dabei um die Singularität des Holocaust und die Frage, welche Rolle dieser für das Geschichtsbild Deutschlands spielen kann und soll. Ernst Nolte vertrat die These, dass die Verbrechen der Nationalsozialisten eine Reaktion auf die Verbrechen der Bolschewiki in der russischen Sowjetrepublik waren. Kritiker warfen ihm daraufhin vor, damit den Nationalsozialismus zu verharmlosen und ein neues, unkritisches Nationalbewusstsein schaffen zu wollen.

Die Art und Weise, wie eine Gesellschaft ihre Vergangenheit erinnert, interpretiert und darstellt, spielt auch heute eine zentrale Rolle. Erinnerungs- und Geschichtskultur unterliegen allerdings einem stetigen Wandel. Anhand von drei Zitaten ordnet Prof. Dr. Holger Thünemann vom Institut für Didaktik der Geschichte der Universität Münster die historischen Kontroversen ein.     

Die Erinnerung darf nicht enden; sie muss auch künftige Generationen zur Wachsamkeit mahnen“, betonte Bundespräsident Roman Herzog am 3. Januar 1996 in seiner Proklamation zum „Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus“. Mit dieser Proklamation erklärte er den 27. Januar, den Tag der Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz, zum zentralen deutschen NS-Gedenktag. Vor dem Hintergrund rassistisch motivierter, rechtsextremer Gewaltanschläge zu Beginn der 1990er-Jahre wollte der Bundespräsident ein Zeichen setzen, um „jeder Gefahr der Wiederholung“ entgegenzuwirken. Zugleich ging es ihm darum, fünf Jahrzehnte nach der NS-Zeit und angesichts des bevorstehenden Endes der Zeitzeugen-Generation eine „Form des Erinnerns zu finden, die in die Zukunft wirkt“. Seither findet jährlich am oder um den 27. Januar im Deutschen Bundestag eine Gedenkveranstaltung statt, die diesem Anliegen symbolisch Ausdruck verleihen soll. Bereits Roman Herzog war jedoch klar, dass öffentliches Erinnern allein nicht ausreicht, um eine Wiederholung der Geschichte zu verhindern, um Antisemitismus und Rassismus wirksam entgegenzutreten und um Freiheit und Menschenwürde gegen die Feinde der Demokratie erfolgreich zu verteidigen.

Der Historiker Volkhard Knigge kritisiert seit einigen Jahren die „Pathosformeln“ eines „leerlaufenden Erinnerungsimperativs“; er plädiert für den „Abschied vom Paradigma der Erinnerung“. Denn „Erinnerung als solche“ sei kein Garant „für gelingende Demokratie- und Menschenrechtserziehung“. Stattdessen engagiert sich der ehemalige Direktor der Gedenkstätte Buchenwald mit Nachdruck für die „Bildung reflektierten Geschichtsbewusstseins“, so wie es in Anlehnung an den münsterschen Historiker und Geschichtsdidaktiker Karl-Ernst Jeismann seit Jahrzehnten auch in den Lehrplänen für das Unterrichtsfach Geschichte als Ziel historischen Lernens gefordert wird. „Reflektiertem Geschichtsbewusstsein“, betont Volkhard Knigge, „wird Erinnerung selbst historisch verstehens- und deutungsbedürftig“. Wichtiger als der Versuch der „Erinnerungsübertragung“ sind daher historisches Wissen und historische Kompetenzen, nicht zuletzt die Fähigkeit zur Kritik, zur historischen Erinnerungs- und zugleich zur politischen Identitätsreflexion.

Wer über solche Fähigkeiten verfügt, der ist auch in der Lage, sich kritisch mit neuen Formen des rechten Geschichtsrevisionismus in Deutschland auseinanderzusetzen. Vor allem durch den rasanten Aufstieg der AfD hat dieser Geschichtsrevisionismus inzwischen Dimensionen angenommen, die seit dem Ende des Historikerstreits lange Zeit kaum jemand mehr für möglich gehalten hätte. „Wir brauchen eine erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“, forderte der AfD-Politiker Björn Höcke am 17. Januar 2017 in Dresden. Und Alexander Gauland bezeichnete die NS-Zeit ein Jahr später sogar als „Vogelschiss in über 1.000 Jahren erfolgreicher deutscher Geschichte“. In den laufenden Landtagswahlkämpfen, insbesondere in Sachsen-Anhalt, postuliert die AfD dementsprechend eine radikale Fokussierung auf die vermeintlich eindeutig positiven Traditionslinien einer angeblichen deutschen Erfolgsgeschichte – „mehr 1813 und 1871“. Sie marginalisiert die NS-Vergangenheit, spricht sich für ein Ende der Provenienzforschung aus, die sich der Geschichte der Herkunft von Kunstwerken und Kulturgütern widmet, und würde vermutlich am liebsten auch alle Restitutionsbemühungen umgehend stoppen. Und überhaupt verlangt sie in ihrem „Regierungsprogramm“ ein Ende des kritischen Umgangs mit deutscher Geschichte an Universitäten und Schulen, in denen ihrer Auffassung zufolge das „demokratische Prinzip fehl am Platze“ sei.

Rückblickend erscheint der „Historikerstreit“ heute als ein „Schwellenereignis“ – wie es der 2024 verstorbene Historiker Habbo Knoch formulierte – der geschichtskulturellen Auseinandersetzung mit der NS-Zeit und dem Holocaust. Wenn sich aus dieser Kontroverse nach 40 Jahren etwas lernen lässt, dann vor allem Folgendes: Erstens ist Geschichte ein Politikum, und zweitens müssen Wissenschaft und Unterricht, Universitäten und Schulen in Zeiten wie unseren selbst politisch sein, wenn sie einem revisionistischen Umgang mit deutscher Geschichte entgegen- und erfolgreich für Demokratie und historische Bildung eintreten wollen.

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