Öffentliche Tagung über Gewissensentscheidungen im Bundestag
Abstimmungen über bioethische Fragen im Deutschen Bundestag wurden in den vergangenen Jahren durchgängig zu Gewissensentscheidungen erklärt – die Abgeordneten waren somit von der „Fraktionsdisziplin“ befreit. Eine öffentliche Tagung des Seminars für Moraltheologie der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Münster widmet sich am 19. und 20. Juni der Frage, wie im Deutschen Bundestag über das Gewissen gesprochen wird und was dieser Begriff für parlamentarische Entscheidungen bedeutet. Dabei geht es insbesondere um bioethische Fragen, etwa zur Organspende, Patientenverfügung oder zum assistierten Suizid. Neben Fachleuten aus Theologie, Philosophie, Psychologie, Rechts-, Politik-, und Sprachwissenschaft sind alle eingeladen, die an diesem Thema und an aktuellen Forschungsergebnissen interessiert sind. Für die Teilnahme ist eine Anmeldung bis 12. Mai (Dienstag) per E-Mail an theoleth@uni-muenster.de erforderlich.
Im Mittelpunkt der Tagung stehen die Forschungsergebnisse des Projekts „Gewissensverständnisse im Deutschen Bundestag: Ethische Implikationen für Abstimmungen ohne Fraktionsdisziplin unter besonderer Berücksichtigung bioethischer Fragen“. Dafür haben die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die namentlichen Abstimmungen seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland analysiert, die parteiübergreifend zu Gewissensentscheidungen erklärt worden waren. Darüber hinaus untersuchten sie für die Zeiträume 1960 bis 1979 und 2000 bis 2019 die Gewissensverständnisse der Abgeordneten. Prof. Dr. Oliver Lepsius, Experte für öffentliches Recht und Verfassungstheorie an der Universität Münster, referiert zudem über den Artikel 38 des Grundgesetzes, in dem es unter anderem heißt, dass Abgeordnete „nur ihrem Gewissen unterworfen“ seien. Ein parlamentarischer Abend mit ehemaligen und aktuellen Mitgliedern des Deutschen Bundestags beschließt den ersten Tag der Konferenz.