Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sind am Seminar für Moraltheologie zwei SHK-Stellen mit einem wöchtnlichen Stundenumfang von 5 Stunden zu besetzen. Die Stellen sind zunächst auf 12 Monate berfristet.
Zu den Aufgaben gehören:
Literaturrecherche und -beschaffung zu Themen der Theologischen Ethik, insbesondere zum Schwerpunkt Ethik in der Seelsorge
Unterstützung bei der organisatorischen und inhaltlichen Vorbereitung von Lehrveranstaltungen
Unterstützung bei der Arbeit an wissenschaftlichen Publikationen: Formatieren und Korrekturlesen wissenschaftlicher Texte
Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von Fachtagungen und Workshops
Korrektur KI-generierter Interviewtranskripte
weiter Aufgabe, die am Seminar für Moraltheologie anfallen
Unsere Erwartungen:
Eine Einschreibung in einem theologischen Studiengang (Mag. Theol., B. A., M. A.) mindestens im 2. Fachsemester ist erforderlich
Kenntnisse der Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens sind erforderlich
EDV-Kenntnisse in Word, Powerpoint und f4 sind erwünscht
bereits besuchte Veranstaltungen zur Ethik sind erwünscht
Weitere Informationen zur Stellenausschreibung finden Sie hier.
Bei Fragen vorab wenden Sie sich gerne an Dr. Julia van der Linde (julia.vanderlinde@uni-muenster.de)
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 15.11.2026.
Welchen ethischen Herausforderungen begegnen Seelsorger:innen im Gespräch mit alten und hochaltrigen Menschen? Mit dieser Frage beschäftigt sich ein von der Deutschen Forschungsgemeinschaft gefördertes Projekt der Moraltheologin Prof. Dr. Monika Bobbert von der Katholisch-Theologischen Fakultät und des Pastoraltheologen Prof. Dr. Traugott Roser von der Evangelisch-Theologischen Fakultät. Die Forschungsergebnisse sollen auch für die Fortbildung Seelsorgender fruchtbar gemacht werden. Zum Projekt
Neuerscheinung: Doktorarbeit von Dr. Julia van der Linde erschienen
Die Doktorarbeit von Dr. Julia van der Linde ist nun im Schwabe-Verlag in der Reihe Studien zur theologischen Ethik erschienen.
Darin beschäftigt sie sich mit der Frage, wie digitale Anwendungen in der Psychotherapie ethisch verantwortungsvoll eingesetzt werden können. Ob Apps, Chatbots, Virtual Reality oder andere digitale Technologien - ihr Einsatz eröffnet neue Möglichkeiten, wirf aber auch grundelgende Fragen auf. Im Zentrum der Arbeit steht dabei die besondere Verantwortung von Psychotherapeut:innen gegenüber Klient:innen, die sich in einer verletzlichen Situation befinden. Wie lässt sich mit dieser Verantwortung und dem damit verbundenen Machtgefälle reflektiert umgehen? Und was bedeutet das für den Einsatz digitaler Technologien?
Augehend vom Prinzip der verletzlichen Freiheit der theologischen Ethikerin Hille Haker werden ethische Orientierungspunkte entwickelt, die dabei helfen sollen, diese Fragen differenziert zu betrachten.
Wir begrüßen Lisa-Marie Krone als Wissenschaftliche Mitarbeiterin im DFG-Projekt "Ethik in der Seelsorge"
Zum 01.10. begrüßen wir ganz herzlich Lisa-Marie Krone als Wissenschaftliche Mitarbeiterin im DFG-Projekt "Ethik in der Seelsorge: Ethische und pastorale Herausforderungen im seelsorglichen Gespräch mit alten und hochaltigen Menschen".
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit und über den Start dieses spannenden Projekts!
Team-Exkursion zur Heimkehrer-Dankeskirche in Bochum-Weitmar-Mark
Das Team des Seminars für Moraltheologie hat am 01.07.2026 gemeinsam mit Prof. em. Dr. Dietmar Mieth und auf seine Inistiative hin die "Heimkehrer-Dankeskirche" in Bochum-Weitmar-Mark besucht. Durch die Kirche, die offiziell den Namen "Hl. Familie - Heimkehr aus Ägypten" trägt, führte Hans-Joachim Salmen, dem für die kenntnisreiche Führung herzlich gedankt sei. Die denkmalgeschützte Kirche wird im Oktober 2026 profaniert, weshalb der Besuch auch Gelegenheit bot, die Kirche in ihrer bisherigen Gestalt zu erleben.
Die Kirche besitzt eine ungewöhnliche Geschichte. Sie geht auf das Engagement ihres ersten Pfarrers August Halbe zurück, der selbst fünf Jahre in sowjetischer Kriegsgefangenschaft verbracht hatte, und wurde 1958/59 - getragen vom Verband der Heimkehrer - als Dankeskirche in der Tradition der Votivkirchen errichtet. Besonders beeindruckend sind die farbenprächtigen Fenster des Essener Glaskünstlers Wilhelm de Graaf, die als "Kriegsstraße" Szenen von Gewalt darstellen, sowie die einzigartige Krypta mit angeschlossenem Museum. Dort erinnern 420 Tafeln mit Namen von Kriegsgefangenenlagern an die in Gefangenschaft Verstorbenen. Zahlreiche Exponate dokumentieren zudem das Schicksal der Kriegsgefangenen.
Diese außergewöhnliche Sammlung und die theologisch wie künstlerich vielgeschichtige Gestaltung boten vielfältige Anknüpfungspunkte für die Auseinandersetzung mit Krieg, Gefangenschaft und Heimkehr - nicht zuletzt auch mit Blick auf den Wunsch des Heimkehrerverbandes, die Kirche möge ein Mahnmal für Frieden und Versöhnung unter den Völkern sein.
| Tagung an der Universität Münster präsentiert Ergebnisse eines DFG-geförderten Forschungsprojekts
Gewissen im Parlament: Forschungsprojekt untersucht Gewissensentscheidungen im Deutschen Bundestag
Wenn der Bundestag über Organspende, vorgeburtliche Gendiagnostik oder assistierten Suizid abstimmt, sind die Abgeordneten nach Aufhebung der Fraktionsdisziplin ausdrücklich zu einer Gewissensentscheidung aufgefordert. Sind dies „Sternstunden der Demokratie“ oder reicht es, dass Abgeordnete wie sonst auch in ihrem Mandat frei sind? Was verstehen unsere Abgeordneten unter einer Gewissensentscheidung – in einer Gesellschaft, in der Diskurse über das Gewissen im Zusammenhang mit religiöser Praxis zurückgegangen sind und in der Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen nicht mehr mündlich begründet werden muss?
Solchen Fragen widmete sich die Abschlusstagung des von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderten Projekts „Gewissensverständnisse im Deutschen Bundestag“, die am 19. und 20. Juni an der Universität Münster stattfand. Prof. Dr. Monika Bobbert und Dr. Marius Menke präsentierten die Ergebnisse ihrer mehrjährigen Forschung und diskutierten sie mit Fachleuten aus Theologie, Philosophie, Psychologie, Rechts- und Sprachwissenschaft.
Ein Ergebnis: Das Gewissen ist in den Debatten kein Gegenpol, sondern zentraler Bestandteil politischer Urteilsbildung in Fragen von besonderer ethischer Tragweite. Die Forschenden aus der Moraltheologie erachten die Analyse von Gewissensentscheidungen Abgeordneter als wichtigen Beitrag zum Verständnis demokratischer Entscheidungsprozesse.
Im Forschungsprojekt wurden zunächst sämtliche Debatten seit Gründung der Bundesrepublik recherchiert, in denen die Abgeordneten nach Aufhebung der Fraktionsdisziplin ausdrücklich dazu aufgefordert waren, „ihrem Gewissen unterworfen“ (so Art. 38 Grundgesetz) zu entscheiden: In den 1960er und 70er Jahren wurde um die Verjährungsfrist von NS-Mordverbrechen gerungen, seit den 1980 Jahren vor allem um ethische Fragen der Biomedizin.
Die Vermutung, dass der Verweis auf das eigene Gewissen als „Diskussionsstopper“ fungieren würde, hat sich nicht bewahrheitet. Im Gegenteil: Die Forschenden zeigen, dass die Abgeordneten Zweifel und Unsicherheiten schildern und sich mit Argumenten vertieft auseinandersetzen.
„Unsere Untersuchung zeigt, dass Gewissensentscheidungen im Bundestag weder bloße Gefühlssache noch rein religiöser oder weltanschaulicher Natur sind“, sagt die Projektleiterin Prof. Dr. Monika Bobbert, Direktorin des Seminars für Moraltheologie der Universität Münster. „Vielmehr handelt es sich meist um das Ergebnis eines Urteilsprozesses, in dem persönliche Überzeugungen, eigene Erfahrungen, ethische, religiöse und rechtliche Normen, Erfahrungen Betroffener, Sachverhaltseinschätzungen und komplexe Folgenabwägungen zusammengeführt werden.“
Ein Schwerpunkt der Abschlusstagung lag auf dem Austausch zwischen Wissenschaft und Politik. Beim Parlamentarischen Abend diskutierten die ehemaligen Bundestagsabgeordneten Hubert Hüppe (CDU), Gabriele Molitor (FDP), Winfried Nachtwei (Bündnis 90/Die Grünen), Petra Pau (Die Linke) und René Röspel (SPD) ihre persönlichen Erfahrungen mit Gewissensfragen und kommentierten die Forschungsergebnisse. Eindrucksvoll war, dass alle Abgeordneten selbst im Rückblick emotional engagiert eine schwierige Gewissenssituation schilderten und sich oft mit schwierigen Gewissensentscheiden konfrontiert sahen – insbesondere in Bezug auf Auslandseinsätze der Bundeswehr, so dass sie die Einzelabweichung von der Fraktion oder die Niederlegung des Mandats erwogen hatten.
Ergänzt wurde die Tagung durch zwei Vorträge: Oliver Lepsius, Professor für Öffentliches Recht und Verfassungstheorie an der Universität Münster, beleuchtete die Formulierung des Grundgesetzes (Art. 38), wonach Abgeordnete als „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ sind. Er fragte, ob statt des Bezugs auf das Gewissen nicht schon das freie Mandat ausreiche. Constanze Spieß, Professorin für Pragmalinguistik an der Philipps-Universität Marburg, stellte eine sprachwissenschaftliche Analyse zum Gewissen in Bundestagsdebatten vor. Sie umriss die Plenarrede als eigene Gattung, die sich nicht nur an andere Abgeordnete, sondern auch an Bürger:innen richtet.
Im Forschungsprojekt wurden außerdem Zeiträume miteinander verglichen: Garantierte Menschenwürde früher primär den Schutz vor Verletzungen durch den Staat, steht Menschenwürde heute als freie Selbstbestimmung ungeachtet ihres Inhalts, sei er auch fragwürdig oder vernunftwidrig, im Vordergrund. Zweitens hat sich die Art und Weise der Beweg-Gründe einer Gewissensentscheidung gewandelt: Während in den 1960er- und 1970er-Jahren die „Wir-Rede“ auf Generationserfahrungen oder die Auseinandersetzung mit Nationalsozialismus und Krieg verweist, tritt heute die „Ich-Rede“ mit persönlichen Erfahrungen stärker hervor. Drittens bleiben religiöse Beweg-Gründe zwar präsent, werden jedoch häufiger als persönliche Überzeugungen formuliert und seltener mit Verweis auf kirchliche Autoritäten.
Zur Rolle des Gewissens in einer repräsentativen Demokratie lässt sich resümieren: Anders als im Privatleben beziehen sich Abgeordnete weniger auf das eigene Handeln als auf die Auswirkungen politischer Entscheidungen und Gesetze auf die gesellschaftliche Praxis. Auf dem parlamentarischen Abend hieß es: „…wenn es um Leben und Tod von Menschen geht oder wenn die Folgen für unsere Bürger:innen oder die Weltgemeinschaft schwerwiegend und irreversibel sind“.
Kontakt:
Prof. Dr. theol. Monika Bobbert, Dipl.-Psych.
Dr. theol. Marius Menke
Seminar für Moraltheologie
Katholisch-Theologische Fakultät
Universität Münster
Telefon: 0251/8322617
E-Mail: theoleth@uni-muenster.de
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