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Münster (upm/bhe).
Bevor Ergebnisse aus der Forschung den Sprung in die gesellschaftliche oder wirtschaftliche Anwendung schaffen, gibt es manche Hürde zu überwinden. Ein neuer Validierungsfonds der Universität bietet Unterstützung.<address>© Uni MS - Nike Gais</address>
Bevor Ergebnisse aus der Forschung den Sprung in die gesellschaftliche oder wirtschaftliche Anwendung schaffen, gibt es manche Hürde zu überwinden. Ein neuer Validierungsfonds der Universität bietet Unterstützung.
© Uni MS - Nike Gais

Eine Idee, eine Erfindung – und jetzt?

Neuer Validierungsfonds unterstützt Erfinder in der Grundlagenforschung

Bürokratie, ein Haufen Arbeit, die zusätzlich zum Kerngeschäft Forschung und Lehre erledigt werden will, und viele weitere Hürden lauern im gefürchteten „death valley of innovation“. Damit Erfindungen in diesem Tal nicht steckenbleiben, hat die Universität einen Validierungsfonds ins Leben gerufen, dessen zentrales Ziel es ist, die Anwendungsreife von Erfindungen aus der Universität zu steigern. Das interne Programm zur Förderung von aussichtsreichen, technologiebasierten Ergebnissen aus der Grundlagenforschung richtet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Münster, deren vielversprechendes Patent in die Realität umgesetzt werden soll. Weil Lizenzierung, Verkauf oder Ausgründung die Verwertungschancen verbessern, erhalten nur Ideen mit großem Marktpotenzial den Zuschlag.

„Erfindungen und technologische Entdeckungen sind ihrer Zeit oft weit voraus“, erläutert Janita Tönnissen von der Arbeitsstelle Forschungstransfer (AFO). Unternehmen sei es daher häufig zu risikoreich, vor dem sogenannten Proof of Concept, also der prinzipiellen Durchführbarkeit, in ein neues Produkt oder Verfahren zu investieren. „Das wirtschaftliche Potenzial vieler Forschungserkenntnisse kann daher oft nicht in die Anwendung in Wirtschaft oder Gesellschaft gebracht werden.“ In diesen Fällen steht nach einer entsprechenden Überprüfung Geld aus dem Validierungsfonds zur Verfügung – zur Überbrückung. Die Verantwortlichen der geförderten Projekte können das Geld für Personal, Material, Geräte oder Auftragsvergaben einsetzen. Die Förderung reicht von einem halben Jahr bis zu zwei Jahren. Bis Ende 2026 sollen pro Jahr zwei bis drei Projekte mit einem jährlichen Gesamtfördervolumen von 270.000 Euro gefördert werden. Die Vergabeentscheidung trifft das Rektorat auf Vorschlag einer Jury.

„Die Auszahlung des Gelds ist an Meilensteine bei der Umsetzung der vorab definierten Arbeitspakete geknüpft“, unterstreicht Janita Tönnissen. Dazu gehören unter anderem die Initiierung einer Industrie-Kooperation oder die Kontaktaufnahme zu potenziellen Nutzern der Technologie sowie insbesondere die Antragstellung eines Anschluss-Förderprogramms. Die Patent-Referentinnen der AFO unterstützen die Projekte dabei. Wenn die Erfindung beziehungsweise die technologiebasierte Idee in ein Gründungsprojekt mündet, werden die Beteiligten vom REACH EUREGIO Start-up Center der Universität begleitet.

Mit dem Validierungsfonds ist die Universität Münster Vorreiterin in Nordrhein-Westfalen und eine der wenigen Hochschulen in Deutschland, die über solch einen Fonds verfügen. Die wesentlichen Voraussetzungen für eine Förderung finden sich auf der Internetseite der AFO.

Autorin: Brigitte Heeke

Dieser Artikel stammt aus der Unizeitung wissen|leben Nr. 3, 8. Mai 2024.

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